Gewährleistungsdauer für einen Brennereinbau ?

Diskutiere Gewährleistungsdauer für einen Brennereinbau ? im Praxisausführungen und Details Forum im Bereich Architektur; Naja - ich hab ja nun in meinen Beiträgen ausführlich beschrieben welches dein Weg mit den größten Erfolgsaussichten sein könnte... Der Rest ist...

  1. #41 simon84, 21.08.2020
    simon84

    simon84
    Moderator

    Dabei seit:
    11.11.2012
    Beiträge:
    22.422
    Zustimmungen:
    6.437
    Beruf:
    Schrauber
    Ort:
    Muenchen
    Das kommt schon . Bald wird es wieder kälter. Dann ist die Frage nicht mehr wem kann ich irgendwie was anhängen , sondern dann wird erstmal repariert bzw gefragt wie krieg ich den Brenner wieder hin .
    Bei ner Gastherme ist das ja auch nicht unbedingt Ein Hexenwerk . Dagegen klopfen schon mal
    Probiert ? :)
     
  2. JHBD

    JHBD

    Dabei seit:
    21.07.2020
    Beiträge:
    53
    Zustimmungen:
    2
    Angst ??? Ich habe hier schon Mehrfach mitgeteilt, daß der Brennereinbau vor ca. 2,5 Jahren war.
     
  3. JHBD

    JHBD

    Dabei seit:
    21.07.2020
    Beiträge:
    53
    Zustimmungen:
    2
    Wenn München nicht so weit weg wäre, würde ich vorschlagen, doch mal vorbei zu kommen und dein Glück mit dem "Klopftrick" zu probieren.....;-)
     
    simon84 gefällt das.
  4. JHBD

    JHBD

    Dabei seit:
    21.07.2020
    Beiträge:
    53
    Zustimmungen:
    2
    Die Gerichte vielleicht nicht unbedingt, aber gleichgesinnte Geschädigte mit Sicherheit, für die z.B. das Urteil des LG Frankfurt wohl für so einige geschädigte Hausbesitzer ein wahrer Segen ist.
    Denn auch für die hier mitlesenden teilweise sehr erfahrenen User war das Urteil offensichtlich sehr überraschend.
     
  5. JHBD

    JHBD

    Dabei seit:
    21.07.2020
    Beiträge:
    53
    Zustimmungen:
    2
    Das wäre sicher eine Option.
    Muß mir nur die Optionen vorher formulieren und bestätigen lassen.
    Also vorab einen konkreten Preis, für eine Reparatur.
    Allerdings bei Unfähigkeit diese durchzuführen, auch keine Lohnforderung.
     
  6. #46 Fred Astair, 21.08.2020
    Fred Astair

    Fred Astair

    Dabei seit:
    02.07.2016
    Beiträge:
    12.010
    Zustimmungen:
    5.998
    Beruf:
    Tänzer
    Ort:
    San Bernardino
    Für wen soll das Urteil, was auf Dein Ersatzteil überhaupt nicht zutrifft, denn überraschend gewesen sein?
     
  7. #47 simon84, 21.08.2020
    simon84

    simon84
    Moderator

    Dabei seit:
    11.11.2012
    Beiträge:
    22.422
    Zustimmungen:
    6.437
    Beruf:
    Schrauber
    Ort:
    Muenchen
    Ernsthaft @JHBD steLl deine Frage zum Brenner mal im HTD Ein
    Mit Gas ist zwar für Laien eigentlich nicht zu spaßen aber informieren schadet nicht
     
  8. JHBD

    JHBD

    Dabei seit:
    21.07.2020
    Beiträge:
    53
    Zustimmungen:
    2
    Keine Angst, ich gehe da doch nicht selbst ran, oder hatte ich etwa den Eindruck erweckt ? Bin ja nicht lebensmüde.
    Was ist denn HDT ?
     
  9. #49 simon84, 22.08.2020
    simon84

    simon84
    Moderator

    Dabei seit:
    11.11.2012
    Beiträge:
    22.422
    Zustimmungen:
    6.437
    Beruf:
    Schrauber
    Ort:
    Muenchen
    Haus Technik Dialog
    Ein anderes Forum im Internet.
     
  10. JHBD

    JHBD

    Dabei seit:
    21.07.2020
    Beiträge:
    53
    Zustimmungen:
    2
    Für alle an der Diskussion beteiligten, würde ich mal sagen.
    Denn auf die Idee, daß eine Heizung als "Bauwerk" einzustufen ist und daher bestimmte Arbeiten an dem "Bauwerk" unter die 5-Jahresfrist der Gewährleistung fallen können, ist niemand gekommen und damit hatte wohl auch niemand gerechnet.
    In wieweit bzw. ob eine solche Arbeit mit 5-Jähriger Gewährleistung auch beim Brennertausch darunter einzustufen wäre, das ist jetzt die noch offene Frage.
    Allein das o.g. Urteil und vor allem die Tatsache, daß die Einbaufirma keine Kopie der Rechnung herausrücken will, ist zumindest ein starkes Indiz dafür.
     
  11. #51 Fred Astair, 22.08.2020
    Fred Astair

    Fred Astair

    Dabei seit:
    02.07.2016
    Beiträge:
    12.010
    Zustimmungen:
    5.998
    Beruf:
    Tänzer
    Ort:
    San Bernardino
    Verbohrt ist wohl der zutreffende Begriff für Deinen Gemütszustand.
    Auf welche Detailgröse willst Du denn das BAUWERK noch runtebrechen?
    Auch behaupte ich mal, dass das LG Frankfurt irrt, falls es Heizungsanlagen tatsächlich als Bauwerk definiert hat.
    Der Einbau einer Heizungsanlage ist eine Tatigkeit "am Bauwerk" und deshalb seit vielen vielen Jahren mit der fünfjährigen Gewährleistung behaftet. Das ist jedem Innungsbetrieb bekannt und bedarf nicht Deiner Investigation.
    Nicht unter "Arbeiten am Bau" fallen aber leicht austauschbare Ersatz-, Zubehör- und Ergänzungsteile:
    Hier der (vermutliche) Gas-Gebläsebrenner, zu dessen Wechsel der Kessel nicht einmal geöffnet, ja noch nichteinmal das Wasser abgelassen werden muss. Der Tausch ist einfacher als der Winterreifenwechsel bei Deinem Auto.
     
  12. JHBD

    JHBD

    Dabei seit:
    21.07.2020
    Beiträge:
    53
    Zustimmungen:
    2
    Überhaupt nicht. Ich recherchiere nur und stelle dort Fragen (keine Behauptungen), wozu es noch keine eindeutigen Antworten gibt Ganz im Gegensatz zu dir, wo Du sogar "verbohrt", einer rechtskräftigen Entscheidung eines Obergerichts, widersprichst !

    Behaupten darfst Du alles.
    Aber was ein Obergericht entscheidet, das gilt nun mal !
    Daß diese Entscheidung allen Installationsfirmen ein Dorn im Auge ist, ist auch klar, da es deren Gewährleistungspflicht mehr als verdoppelt !
    Allerdings ist genau dies ein "Segen" für hunderttausende von Immobilieneigentümern und eine gewaltige Stärkung deren Rechtsposition.

    Ob hierzu, neben einem Kessel, was gerichtlich positiv entschieden ist, auch ein Brenner zählt, ist die Frage.
    Beim Kessel wurde das vom Gericht mit der Schwierigkeit beim Einbau begründet.
    Ich bin hier jetzt nicht kompetent zu beurteilen, in wieweit das ähnlich auch auf einen Brenner zutreffen könnte.
    Also ob ein moderner Kesseltausch wirklich dermaßen aufwendiger ist, als ein Brennerwechsel, letzterer ja dann wohl auch noch eingestellt und abgestimmt werden muß.
    Der Vergleich mit der Schwierigkeit eines Reifenwechsels somit wohl stark hinkt......
     
  13. #53 Fred Astair, 22.08.2020
    Fred Astair

    Fred Astair

    Dabei seit:
    02.07.2016
    Beiträge:
    12.010
    Zustimmungen:
    5.998
    Beruf:
    Tänzer
    Ort:
    San Bernardino
    Gleich wieder so viele Falschbehauptungen in einem kurzen Text.
    Die fünfjährige Gewährleistung für Heizungsanlagen ist mir und allen mir bekannten und an regelmäßigen Weiterbildungen teilnehmenden Inhabern von HLS- Betrieben seit über dreißig Jahren bekannt. Kann uns also gar kein "Dorn im Auge" sein.
    Es gibt eine Verbandsvereinbarung zw. dem ZVSHK und den meisten Kesselherstellern von Komponenten, die Herstellergarantie auf fünf Jahre zu erweitern, wenn die Anlage durch einen Innungsfachbetrieb eingebaut wurde und sich innerhalb des Gewährleistunzszeitraumes ein Material- oder Produktionsfehler zeigt.

    Dass aber die Bauwerksdefinition direkt auf Heizungen angewandt werden soll (Verlinke doch bitte mal das Urteil), wäre tatsachlich ein Novum, wenn es wirklich zuträfe. Das könnte ich mir nur durch eine völlige Lebensfremdheit der Kammer erklären, die sich durch keinerlei Sachkenntnis hat beeinflussen lassen und bei der ein Heizkessel gleich nach einem Neutronenbeschleuniger kommt.
    Dass Dein Brenner nun aber ganz ganz wirklich kein Bauwerk ist, haben Dir hier nun schon so viele bestatigt. Wieviele brauchst Du noch, bevor Du einen Heizungsbauer, der sich mit Geblasebrennern auskennt, beauftragst, mal seinen Servicemonteur, ausgerüstet mit ein paar Ersatzteilen wie Feuerungsautomat, Düse, Flammüberwachung, Magnetventil, Elektrode vorbeizuschicken und das Ding in einer halben Stunde zum Laufen zu bringen?
    Dir und Deiner Familie kann man nur wünschen, dass der Sommer recht schnell vorbeigehen möge und gleich Anfang September ein Kälteeinbruch erfolge, der Dich zum Handeln zwingt.
     
  14. #54 Fabian Weber, 22.08.2020
    Fabian Weber

    Fabian Weber

    Dabei seit:
    03.04.2018
    Beiträge:
    15.117
    Zustimmungen:
    5.847
    Hallo @JHBD,

    ich lese hier schon ein Weilchen amüsiert mit. Da Du ja soviel von Gericht und Anwalt usw. schreibst, möchte ich Dir ein paar persönliche Anekdoten erzählen.

    Rechtsstreit Nr. 1 Übergabe Bauwerk 2011, nächster Gerichtstermin (übrigens auch in Frankfurt, haha welch Zufall) am kommenden Montag. Hierbei geht es erstmal nur um das Beweissicherungsverfahren, also ob überhaupt ein Mangel vorliegt. Erst danach kommt das eigentliche Verfahren, bei dem sich unser Bauherr dann überlegen kann, ob er lieber den Architekten, den Statiker, den Prüfstatiker oder die ausführende Firma verklagt. Ich rechne dann frühestens im Jahr 2025 mit einem Abschluss der ganzen Angelegenheit.

    Rechtsstreit Nr. 2 Übergabe Bauwerk 2016, außergerichtliche Einigung zwischen Bauherr und ausführender Firma. Bauherr zahlt trotz erheblicher Mängel, die per Ersatzvornahme durch anderen Auftragnehmer beseitigt werden, die geforderte Restlohnforderung an den Mängelverursacher. Dies tut er, weil die Aktenlage eventuell nicht ganz wasserdicht ist und die Verfahrensdauer sowie die Verfahrenskosten bei ungewissem Ausgang nicht unerheblich sind.

    Ich empfehle Dir an dieser Stelle, Dir lieber einen Heizungsbauer zu suchen, der Dir das ganze für 500€ repariert. Das entspricht ja schon fast dem Erstgespräch beim Anwalt.

    Vor allem überleg Dir mal, wieviel Zeit und Nerven Dich das jetzt schon gekostet hat, Dich mit so Forumsheinis wie uns rumzuschlagen, die dann auch nicht ganz zimperlich mit Dir umgehen.

    Beste Grüße
     
  15. #55 JHBD, 22.08.2020
    Zuletzt bearbeitet: 22.08.2020
    JHBD

    JHBD

    Dabei seit:
    21.07.2020
    Beiträge:
    53
    Zustimmungen:
    2
    Bitteschön, gern, Text anklicken:
    Heizungsanlage: Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche

    Es ist völlig ausreichend, wenn es sich um Arbeiten AN einem Bauwerk, von gewissem Umfang handelt !

    Ist nicht auszuschließen, es sei denn meine Rechtsschutz bezahlt die Klage, soweit eine gewisse Erfolgsaussicht besteht. Allerdings wird auch diese Entscheidung nicht vor Wintereinbruch vorliegen.
    Dann muß mir der Installateur halt obendrauf noch die Hotelkosten bis zur Entscheidung zahlen....

    Warum gleich so gehässig ? Es geht hier immerhin um die Interessen von hundertausenden von Immobilieninhabern....


    Nach weiterem suchen hab ich noch folgendes gefunden, das genau meinen Fall mit dem Brenner betrifft:

    Gewährleistung für bewegliche Teile eine Heizungsanlage
    Gewährleistung für bewegliche Teile einer Heizungsanlage
    | 12.02.2013 , beantwortet von einem Anwalt:
    Hier der relevante Textauszug daraus:

    .......es gilt die gesetzliche Verjährungsfrist nach BGB (Verjährung bei Bauwerken nach 5 Jahren, bei beweglichen Sachen in der regelmäßigen Verjährung, i.e. 3 Jahre, beginnend ab Abnahme, § 634a Abs. 1 Nr. 2, 3, Abs. 2 BGB).

    Nach der Rechtsprechung handelt es sich beim Neueinbau einer neuen Heizanlage in ein Gebäude, wenn diese fest mit dem Gebäude bzw. Boden verbunden wird, auch hinsichtlich der einzelnen Teile der Heizanlage, die mit dieser fest verbunden sind, also z.B. Kessel, Brenner oder Zusatzgeräte, um Arbeiten an einem Bauwerk, für die nach § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB die fünfjährige Verjährung, beginnend ab der Abnahme, gilt (Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 06.05.2011 - Aktenzeichen: 2/09 S 52/10, 2-09 S 52/10, 2/9 S 52/10, 2-9 S 52/10; so auch OLG Köln, Urteil vom 20.03.2003 - Aktenzeichen: 7 U 117/02, soweit es sich nicht um eine nachträgliche Reparatur oder Ersatz von Einzelteilen handelt).
     
  16. #56 Fabian Weber, 22.08.2020
    Fabian Weber

    Fabian Weber

    Dabei seit:
    03.04.2018
    Beiträge:
    15.117
    Zustimmungen:
    5.847
    Gab es denn überhaupt eine Abnahme?
     
  17. #57 Fred Astair, 22.08.2020
    Zuletzt bearbeitet: 22.08.2020
    Fred Astair

    Fred Astair

    Dabei seit:
    02.07.2016
    Beiträge:
    12.010
    Zustimmungen:
    5.998
    Beruf:
    Tänzer
    Ort:
    San Bernardino
    Das ist doch nur ein ganz leichter Vorgeschmack auf den wütenden Heizungsbauer aus dem Nachbardorf, nachdem er ihn vor den Kadi gezogen hat.

    Übrigens Fabian, die 500 Ocken kann ich mir nur vorstellen, wenn der Monteur 250 km Anreise hat und im Dorfkrug übernachtet.
     
  18. #58 Fabian Weber, 22.08.2020
    Fabian Weber

    Fabian Weber

    Dabei seit:
    03.04.2018
    Beiträge:
    15.117
    Zustimmungen:
    5.847
    Das hast Du aber schon gelesen oder?
     
  19. #59 Fabian Weber, 22.08.2020
    Fabian Weber

    Fabian Weber

    Dabei seit:
    03.04.2018
    Beiträge:
    15.117
    Zustimmungen:
    5.847
    Naja eher so 50-100.
     
    Fred Astair gefällt das.
  20. #60 Fred Astair, 22.08.2020
    Fred Astair

    Fred Astair

    Dabei seit:
    02.07.2016
    Beiträge:
    12.010
    Zustimmungen:
    5.998
    Beruf:
    Tänzer
    Ort:
    San Bernardino
    Den letzten, entscheidenden Halbsatz hat der TE wohl überlesen oder passte er nur nicht ins Weltbild?
     
Thema:

Gewährleistungsdauer für einen Brennereinbau ?

Die Seite wird geladen...

Gewährleistungsdauer für einen Brennereinbau ? - Ähnliche Themen

  1. Gewährleistungsdauer Hydraulischer Abgleich

    Gewährleistungsdauer Hydraulischer Abgleich: Hallo zusammen, wir haben uns 2019 einen neuen Heizkessel (Vitodens 222-F) einbauen lassen, inkl. neuer Ventile an allen Heizkörpern (Danfoss...
  2. Gewährleistungsdauer für Aussenlasur auf Hartholz?

    Gewährleistungsdauer für Aussenlasur auf Hartholz?: Guten Tag, gibt es in unserem von Rechtswesen geplagten Lande ein eindeutiges Regelwerk, auf welches sich eine max. Gewährleistungsdauer stützen...