Gewährleistungsfrist

Diskutiere Gewährleistungsfrist im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, wie ist der folgende Zusatz in einem VOB-Vertrag bzgl. VOB §13 Gewährleistungsfrist zu interpretieren? Ist das für mich als Kunde...

  1. Franko

    Franko Gast

    Hallo,

    wie ist der folgende Zusatz in einem VOB-Vertrag bzgl. VOB §13 Gewährleistungsfrist zu interpretieren?

    Ist das für mich als Kunde positiv oder negativ?

    Grüsse

    ----------------------

    Bei fahrlässiger oder unsachgemäßer Ausführung, bei Verwendung nicht vorschriftsgemäßen oder minderwertigen Materials (sofern dieses vom Auftragnehmer geliefert wird), bei Missachtung einschlägiger DIN Vorschriften (VOB/C), bei absichtlichem Verschweigen eines Mangels und bei versteckten Schäden gelten die Bestimmungen des BGB.

    Dem Auftraggeber wird eine fünfjährige Gewährleistungsfrist eingeräumt, beginnend mit der Endabnahme. Nach einer evtl. Mängelbeseitigung beginnt für diese Leistung die vertragliche Gewährleistungsfrist erneut.
     
  2. #2 bauhexe, 07.12.2004
    bauhexe

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    in Kurzform:
    4 Jahre Gewährleistung nach Abnahme, hat den Vorteil, daß man bei Mängeln eine Mängelrüge nach VOB schreiben kann. Außerdem halte ich die VOB für eine faire Vertragsgrundlage für beide Seiten mit einem Bezug zu den erforderlichen DIN Normen.
    Das BGB bietet zwar 5 Jahre Gewährleistung, es wird dabei jedoch immer eine fachgerechte Leistung vorausgesetzt, ohne darauf einzugehen wie diese zu erbringen ist.
     
  3. Bruno

    Bruno

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    Die Klauseln sind Regelungen zu Gunsten des AG. Sie hebeln die VOB aus. Wer will die denn in den Vertrag einbringen, der AN oder der AG? Davon hängt ab, für wen das Ganze nützlich ist.
     
  4. Franko

    Franko Gast

    Die oben unter der Abtrennung stehenden Klauseln stehen in meinem Vertrag. Ich bin AN. Wollte nur prüfen, ob ich "das Ganze auch richtig verstanden habe".
     
  5. #5 Baufuchs, 07.12.2004
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Wenn Sie

    AN (Auftragnehmer) sind, warum fragen Sie dann "ist das für mich als Kunde positiv oder negativ"?

    Irgend etwas passt hier nicht.
     
  6. #6 Wilhelm Wecker, 07.12.2004
    Wilhelm Wecker

    Wilhelm Wecker

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  7. Franko

    Franko Gast

    Ach Mist, habe mich verschrieben.
    Bin AuftragGEBER
     
  8. #8 Achim Kaiser, 08.12.2004
    Achim Kaiser

    Achim Kaiser Gast

    ...wenn ich solche Bedingungen auf den Tisch kriege, dann lernt die Anfrage fliegen.....und zwar in den Papierkorb.

    Es gibt keine haltbaren *Vollkaskovertragsbedingungen* die BGB und VOB so abdecken, das der Kunde *alle* vermeintlichen Vorteile in der Tasche hat.

    Ansonsten ist die Formulierung die Druckerschwärze nicht wert, mit der sie aufs Papier gebracht wurden.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
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