Gewährleistungspflicht - Setz- und Schwundrisse werden ausgegliedert - akzeptabel?

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  1. asmexx

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    Im Entwurf unseres Bauvertrages steht beim Punkt Gewährleistungspflicht, dass "übliche Setz- und Schwundrisse keiner Gewährleistungspflicht unterliegen. Etwaige dadurch entstehende Fugen müssen somit nicht nachgebessert werden."

    Dies ist doch ein Freibrief...wollen diesen Passus so nicht unterschreiben!

    Ist dieser Ausschluss üblich?

    Was gibt es für akzeptable Alternativen?
     
  2. #2 rudi1106, 11.05.2009
    rudi1106

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    Hallo,

    Grundsätzlich kann man die Gewährleistung für einzelne Leistungen in AGB nicht wirksam einschränken oder ausschließen. Andererseits stellt nicht jeder Riss einen Mangel dar. Das ergibt sich bereits aus den anerkannten Regeln der Technik. Ich sehe daher keinen großen Sinn in einer solchen zusätzlichen Regelung.
     
  3. #3 Gast036816, 21.05.2009
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    Schwind- und Setzungsrisse

    Moin Moin,

    es gibt kein Bauvorhaben ohne Schwinden und ohne Setzungen. Das kann durch gezielte Planung eingegrenzt werden. Der Statiker muss die Rissbreitenbegrenzung und die zu erwartenden Setzungen beziffern können, im Vertrag sollte dann aufgenommen werden, dass Schwindrisse bis z. B. 0,3 mm und Setzungsrisse bis z. B. 0,5 mm keinen Mangel darstellen. Die hier aufgeführten Zahlen sind nur als Beispiele zu sehen.

    Freundliche Grüße aus Berlin
     
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