Gibt die ENEV noch ungedämmte Wände her?

Diskutiere Gibt die ENEV noch ungedämmte Wände her? im EnEV 2002 / 2004 / 2007 / 2009 Forum im Bereich Bauphysik; Hallo, ich komme gerade von der Besichtigung einer Eigentumswohnung Baujahr 2017 wieder. Interessant an dem Haus finde ich, dass der Keller nicht...

  1. #1 Bolanger, 22.04.2020
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    Hallo,

    ich komme gerade von der Besichtigung einer Eigentumswohnung Baujahr 2017 wieder.
    Interessant an dem Haus finde ich, dass der Keller nicht gedämmt ist und auch das Treppenhaus zum Keller hin nicht gedämmt / thermisch getrennt ist.
    Ist sowas eigentlich mit den Vorgaben der ENEV vereinbar?
    Da das Haus mit einer Wärmepumpe beheizt wird kann ich mir schon vorstellen, dass man sich über die Heiztechnik eine schlechtere Dämmung schöngerechnet hat. Aber darf man noch komplett ungedämmte Kalksandsteinwände in der thermischen Hülle haben?

    Danke,
     
  2. #2 SIL, 22.04.2020
    Zuletzt bearbeitet: 22.04.2020
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    Das ist eine Annahme,ist denn das Treppenhaus beheizt?
    Ja, wenn der Bodenaufbau passt..oder die Decke unterseitig mit gedämmt wurde etc

    Nein, das geht nicht...
    Nicht als AW oder kalt/gegen warm oder beheizt gegen unbeheizt..

    Bei Baujahr 2017 gibt es sicher eine Bauakte mit Wärmeschutznachweis, Grundrissen, Schnitten etc
    Glaskugel an @BaUT und @Fabianweber schiebe.
     
  3. #3 Fabian Weber, 22.04.2020
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    Steht sicherlich im Nachweis drin, wie die EnEV erreicht wird.
     
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  4. #4 Bolanger, 23.04.2020
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    Hallo,

    lasst mich meine Frage mal losgelöst von dieser Besichtigung stellen:

    Soweit ich die ENEV verstehe wird doch der Energiebedarf des Referenzgebäudes ermittelt und als Oberwert angesetzt. Wäre es dann zulässig, wenn man alle Außenflächen der thermischen Hülle wesentlich besser dämmt als es das Referenzgebäude vorgibt und im Gegenzug dann eine Wand gar nicht dämmt? Natürlich unter der Prämisse, dass dieses Haus dann nicht mehr Energie benötigt als das Referenzgebäude?

    Oder gibt es ggf. andere Vorgaben, ggf. außerhalb der ENEV, die sowas unterbindet, wie Oberflächentemperaturen oder so.

    Danke
     
  5. SIL

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    Ja.
    Nennt sich Kompensation ist aber auch noch an einige andere Prämissen gebunden bauphysikalisch und an technische Notwendigkeit bzw 'Nichtmöglichkeit' dort zu dämmen.
     
  6. BaUT

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    Anforderungen für Einzelbauteile im Neubau nicht nach ENEV sondern Mindestwärmeschutz nach DIN 4108 muss eingehalten sein, sofern sie nach EnEV-Nachweis tatsächlich zur thermischen Gebäudehülle gehören.
     
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  7. #7 simon84, 23.04.2020
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    Auf der einen Seite wird Eigentumswohnung geschrieben, dann wieder "Haus".
    Ist das dann ein MFH ? Welche Größe ? Wenn der Keller nicht zur thermischen Hülle gehört kann schon sein, dass da was getrickst wurde.
    Vielleicht ist im EG dann mehr Dämmung etc.
    Zu den Außenwänden kann ich mir aufs Erste auch nicht vorstellen, aber als Kaufinteresse hast du schon ein berechtigtes Interesse um Informationen anzufordern, ob du allerdings die Baupläne von einem MFH beim Amt bekommst weiss ich nicht.
     
  8. #8 Bolanger, 23.04.2020
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    Hallo,

    es ist eine ETW in einem MFH. Da einem beim Kauf anteilig auch die tragenden Wände etc. gehören, bin ich halt interessiert, was da gebaut wurde und was ich jenseits der Wohnung noch so mitkaufen würde.

    Es geht um den Treppenabgang. Man läuft die Treppe in den Keller runter, öffnet eine nicht gedämmte Tür vom Treppenhaus in den Kellerflur und betritt dann den nicht gedämmten Keller. Die Tür ist eine ganz normale Zimmertür, welche in einer 24er KS-Wand eingebaut ist. Keine der Treppenhauswände im UG sind gegen die angrenzenden Kellerräume gedämmt. das Treppenhaus selbst liegt jedoch in der beheizten gebäudehülle, denn auch die Treppenhauswände sind zu den Wohnungen nicht gedämmt.
     
  9. #9 simon84, 23.04.2020
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    Das Treppenhaus ist aber sicher nicht auf 20 Grad beheizt sondern mit dieser "reduzierten" Beheizung beantragt.

    Keller ist untegeordnet, warum sollte da eine Schallschutz oder Klimatür sein ?
    Ich finde das alles nicht wirklich ungewöhnlich, aber wenn es dich wirklich stark interessiert, dann frag beim Verkäufer/WEG/Verwalter/Bauamt nach.

    Deine Heizkosten in deiner Wohnung wird es jedenfalls nicht maßgeblich beeinflussen
     
  10. BaUT

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    Ein guter Verwalter hat eine Kopie der Bauakte im Regal. Da sollte dann auch der ENEV-Nachweis drin sein und hoffentlich nicht nur das Deko-Blatt "Energieausweis".

    Ansonsten gilt:
     
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  11. #11 Bolanger, 23.04.2020
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    Ich habe gerade in der DIN 4108 nachgesehen. Die fordert einen Mindestwärmedurchlasswiderstand für die Kellerwände von 0,25. Eine in unserer Gegend typische 24er KS-Wand mit RDK 1.8 erreicht den Wert so gerade eben, wenn auf einer Seite ein Innenputz aufgebracht wurde. Das hätte ich nicht gedacht.
     
  12. BaUT

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    Tja - kommt auch noch dazu, dass die Anforderungen natürlich für Innenwände zu gering beheizten bzw. nicht beheizten Räumen andere sind als gegenüber Außenluft, weil die Temperaturdifferenzen ja auch weniger dramatisch sind.
     
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  13. #13 simon84, 23.04.2020
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    Wie werden die Heizkosten im Gebäude gemessen und wie abgerechnet / verteilt ? Glaube du wirst überrascht sein, dass ca die Hälfte deiner Heizkosten für das heizverhalten aller anderen mitzahlen (und umgekehrt)
     
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    Der Verkäufer oder Makler muss dir einen gültigen Energieausweis vorlegen....
     
  15. BaUT

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    den du dir ungelesen unters Kopfkissen legen kannst.

    Der sagt doch gar nichts - außer einen Bedarfs- oder Verbrauchsmittelwert für alle Wohnungen.
    Über die Dämmqualität und das Schimmelpilzrisiko einzelner Bauteile oder den Verbrauch der speziellen Wohnung sagt der gar nichts.
    Da sind ja die Betriebskostenabrechnungen der letzten drei Jahre noch spannender.
     
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  16. SIL

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    So ist das @BaUT ausser diese WE wäre über Förderung gekauft wurden, dann kann unter Umständen ein Einzelnachweis vorliegen, das ist aber eher selten :winken
     
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  17. #17 simon84, 23.04.2020
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    genau das ist so wie ein Kühlschrank mit A+ ist besser als einer mit A. Kannst du komplett in die Tonne treten diese Ausweise
     
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    ja - was für den Fachmann zählt ist der ENEV-Nachweis.
     
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    Nun ein gut gemachter Nachweis ist was wert...aber ein 19.99 Euro Ausweis aus dem Internet ist nix wert ...
     
  20. BaUT

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    Bitte nicht immer "EnEV-Nachweis" und "Energieausweis" verwechseln oder in einen Topf werfen.
    EnEV-Nachweis ist eine fundierte Berechnung der man Details über Bauteile und Anlagentechnik entnehmen kann.
    Energieausweis ist ein dekoratives Ergebnisblatt einer meist unbekannten Berechnung, dem man nur den Mittelwert des jährlichen Energiebedarfs oder Energieverbrauchs des Gesamtgebäudes entnehmen kann, ohne jegliche Informationen über die Dämmqualität von Einzelbauteilen und die tatsächlichen Energieverbräuche einzelner Nutzungseinheiten.
     
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