Gibt es bei Einfamilienhäuseren eine Bewehrungsabnahme?

Diskutiere Gibt es bei Einfamilienhäuseren eine Bewehrungsabnahme? im Beton- und Stahlbetonarbeiten Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen, wir bauen mit einem größeren Bauunternehmen ein Einfamilienhaus. Als ich mich jetzt beim Bauleiter nach Bewehrungsplänen...

  1. #1 rivasol, 13.12.2009
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    Hallo zusammen,

    wir bauen mit einem größeren Bauunternehmen ein Einfamilienhaus. Als ich mich jetzt beim Bauleiter nach Bewehrungsplänen erkundigte und wissen wollte, wie eine Bewehrungsabnahme durchgeführt würde, hat er das mit den Worten abgetan, dass es eine "Eisenabnahme" schon lange nicht mehr gäbe.

    Ist das tatsächlich so?
    Auf was muss man bei der Bewährung und bei einer Bewehrungsabnahme (falls es die doch gibt) achten?

    Gruß, rivasol
     
  2. #2 fmw6502, 13.12.2009
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    Erfahrungen unseres Baus: unser TWP hat jeweils Bewehrungsabnahme gemacht, u.a. geprüft, ob zusätzlich vorhanden Einbauten wie Rohre bzgl. Betonüberdeckung i.O. sind, den Beton geprüft...

    Gruß
    Frank Martin
     
  3. #3 fmw6502, 13.12.2009
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  4. #4 RMartin, 13.12.2009
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    Hi rivasol.
    Bewehrungsabnahmen gibt es schon noch...Viele Bauherren wollen halt gerne schon die fertige Bewehrung sehen bevor der Beton 'reinkommt'. Danach sieht nämlich alles nur noch grau aus.... Klar, die Firma ist natürlich ob mit oder ohne Bewehrungsabnahmen verpflichtet eine fachgerechte und korrekte Arbeit auszuführen... Aber Vertrauen ist gut, Kontrolle besser...
    Worauf man achten muss?! Dass die Bewehrung gemäß Plan verlegt ist! Sprich, dass alle Eisen da sind wo sie auf dem Plan gezeichnet sind.
    Grüße
     
  5. #5 Thomas Traut, 14.12.2009
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    Hast Du denn die Bewehrungspläne bekommen?
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 14.12.2009
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    Als "All-Inklusive" Leistung - nein.
    Als zu vergütende Sonderleistung - ja.

    Das gilt sowohl für Bewehrungspläne als auch für die Abnahmen.
     
  7. #7 Bauwahn, 14.12.2009
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    Gibt es keine Bundesländer mehr, in denen eine Abnahme (durch Prüfstatiker) obligatorisch ist?
     
  8. Yilmaz

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  9. #9 Ralf Dühlmeyer, 14.12.2009
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    Prüfstatiker für EFH kenne ich nur noch in BRB.

    Und der prüft auch "nur" die Standsicherheit. Wenn also z.B. Zulagen für Rissbegrenzungen o.ä. vorgesehen sind, die keinen Einfluß auf die Standsicherheit haben, kann es sein, dass der Prüfstatikus deren Fehlen nicht beanstandet oder nur mündlich darauf hinweist (was schon mal "überhöhrt" werden kann)
     
  10. #10 Der Bauberater, 14.12.2009
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  11. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    Korrektur: Erdbebenzone 3 (alt (0)1-4, neu 0-3)
    Ist in allen Bundesländern mit Erdbebenzone 3.

    Im Zuge der Verwaltungsvereinfachung, der vielen überbordenden Regelungen, Normen, Vorschriften wird die Prüfung und Überwachung der Standsicherheit in die Hände des mündigen Bauherren gelegt.

    Nur dann kommt wieder der Schrei nach den ach so verhassten Regelungen, Normen, Vorschriften. Schizophrenie. Was will das Volk nun?
     
  12. mls

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    deswegen ist

    "Als "All-Inklusive" Leistung - nein.
    Als zu vergütende Sonderleistung - ja."

    auch die völlig falsche antwort :p
     
  13. #13 Der Bauberater, 15.12.2009
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