Gilt die BauO NRW auch für GFL-Flächen?

Diskutiere Gilt die BauO NRW auch für GFL-Flächen? im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Liebe Experten, ich war gerade beim Bauamt, da wir unser Grundstück gerne mit 1,80 Zaun einzäunen möchten. An der Grenze zu öffentlichen...

  1. #1 Neubau2008, 17.04.2008
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    Liebe Experten,

    ich war gerade beim Bauamt, da wir unser Grundstück gerne mit 1,80 Zaun einzäunen möchten. An der Grenze zu öffentlichen Straßen sind jedoch laut BauO NRW nur Zäune bis 1m Höhe gestattet. Was mir leider erst später eingefallen ist: Unsere Strasse ist keine öffentliche Strasse, sondern ein GFL-Fläche an der wir einen Miteigentumsanteil haben. Wir bauen gerade das erste Haus in der Strasse, daher gibt es noch keine Nachbarn, die schon umzäunt haben. 2 Strassen weiter sind 1,80 durchaus üblich - hier findet Montag eine Ortsbegehung durch das Bauamt statt, um zu klären ob wir dann auch die Erlaubnis bekommen könnten.
    Meine Frage erstmal: Gilt die BauO NRW auch für GFL-Flächen? Welcher Paragraph setzt hier die Zaunhöhen fest?

    DANKE und Gruß
    Die Baufrau
     
  2. #2 Neubau2008, 18.04.2008
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    Kleines Update: Nach Recherchen gestern abend und einem erneuten Gespräch mit dem Bauamt gestern abend hat sich das Thema nun erledigt. Wir dürfen bis 2m einzäunen, Mauer ziehen - was das Herz begehrt (außer Natodraht und Glasscherben ;))

    Bei GFL-Föächen greift die Bauordnung nicht, solange diese keine "tatsächlich öffentliche" Straße sind. Unsere ist jedoch nur Zufahrtsweg zu den anliegenden Häusern ohne Durchfahrtsmöglichkeit.
     
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