Glasbruch infolge Spannung-- Gewährleistung???

Diskutiere Glasbruch infolge Spannung-- Gewährleistung??? im Fenster/Türen Forum im Bereich Neubau; Wie soll das funktionieren? 2.000 Euro Provision, das ist aber nicht das, was ich dann effektiv bekomme. Minus der Monteurstunden, minus des...

  1. bernix

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    ...Österreichische Verhältnisse?
     
  2. janjan

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    .....ehrlich mal,...mir kommen gleich die Tränen.....::cool:
    ...und wie lange müssen wir diesen , eigentlich längst beantwortetenen Thread, noch ablutschen????
    :(
     
  3. #23 Berliner, 13.12.2009
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    tja, watt schreibe ick hier bloss hin.......?
    Mann Leute, oft ist es doch so, daß das Fenster mit dem Mangel erst mal montiert wird. Der AN vergisst dann schon mal den AG darauf hinzuweisen. Bei der Abnahme wird dann groß ein auf Überraschung gemacht. Merkt der AG nichts schluckt er die Kröte. Merkt er's nach der Abnahme, kann er vielleicht auf Kulanz hoffen.
    Ein fehlender Griff sollte wohl recht schnell da sein. Werden die Griffe allerdings mal wieder am Tag vor der Abnahme gegen 21:30 montiert, wirds natürlich eng. Bei Antrieben dagegen kann es meist ein wenig dauern. Eine Funktionsprobe vor der Abnahme ist sicher nicht die schlechteste Idee.
    Oft schafft es schon Vertrauen, wenn der AG vor der Abnahme auf Restarbeiten aufmerksam gemacht wird. Das Vertrauen ist doch meist damit gestört, das der Abnehmende meist alle Mängel selbst entdeckt. Er fragt sich natürlich, warum weist mich der AN nicht darauf hin. Also sucht er weiter, je nach Gemütslage auch mit der Lupe.
    Ich habe Kenntniss von einem Fall, da wurde versucht dem AG ein Objekt zu übergeben, bei dem der Estrichbauer alle bodentiefen Elemente incl. Verglasung beim Einbringen des Estrichs beschädigt hatte. Nicht mal die Spuren des Estrich waren entfernt. Wie wird da wohl der AG die Abnahme durchführen? Ganz sicher mit der Lupe!
    Noch schöner wird es, wenn der Mangel nach dem 2. oder 3. Nachbesserungsversuch immer noch nicht behoben wurde, und der AN etwas von seinen unzuverlässigen Leuten in seinen Bart murmelt. Oft hakt es doch genau an dieser Stelle. Mit steigender Zahlungsmoral des AG dürfte da wohl nicht zu rechnen sein.

    Einen schönen 3. Advent
     
  4. #24 Olaf (†), 13.12.2009
    Olaf (†)

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    Als Erstes:

    lasst es sein, hier Full-Quotes zu übernehmen und als Zweites:

    Diese Forum lebt und zwar prächtig und hat nix von seiner Anziehungskraft verloren nach über 7 Jahren vor allem deshalb, weil es nicht zum Laberforum verkommen ist. Und damit das so bleibt wird gegebenenfalls auch mal eingeschritten. Wenn Ihr nix zum AUSGANGSthema zu sagen habt, einfach die Finger still halten und wenn ja bitte aufs wesentliche konzentrieren und keine Romane schreiben, mit ausschmückendem Inhalt.

    Damit keine Missverständnisse auftreten, falls jemanden solche Flausen wie "Meinungsfreiheit" durch den Kopf gehen: Das ist keine öffentlich rechtliche, sondern eine privatrechtliche Veranstaltung, bei der solche Dinge wie Hausrecht u.ä. gelten.

    Wetten dass es nicht ohne Schloß abgeht?

    Berliner:
    Ich hatte Dich gebeten mal drüber nachzudenken: Im Umkehrschluss zu Deinen Äußerungen, resultierend aus meinen Kenntnissen stelle ich die These auf "Alle AG sind Betrüger, die nicht das bezahlen wollen, was sie bestellt haben". Bisschen eindimensional, oder?

    Das nur, weil ich Deinen Beitrag nicht gekürzt habe. Und jetzt ist Schluss damit!
     
  5. #25 Romeo Toscani, 14.12.2009
    Romeo Toscani

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    Na sorry, sollte sich hier jemand auf den Schlips getreten fühlen oder meine Antwort zu lang sein. ;)

    Wollte nur meine Berufserfahrung zum Ausdruck bringen mit den Hinweis dass man nicht absichtlich Fehler macht, weder in der Beratung noch im Verkauf noch in der Montage.

    Das wird von manchen Kunden nämlich gerne mal unterstellt, wenn es zu Schwierigkeiten kommt.
     
  6. #26 Berliner, 15.12.2009
    Berliner

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    tja, watt schreibe ick hier bloss hin.......?
    Mensch Olaf,
    deine Kunden habens aber nicht leicht, erst soll der Vertrag erfüllt werden, dann der Zeitplan eingehalten werden und bei Mängeln auch noch in die Gewährleistung treten? Was die alles wollen.

    PS. Der Umkehrschluss zu "oft" ist nicht "alle", sondern eher "viele". Aber das hilft aber niemandem weiter, am wenigsten dem, dessen Scheibe ohne eigenes Zutun gesprungen ist. Sollte Eigenverschulden des Nutzers vorliegen, wird der Fensterbauer dies auf Grund seiner Fachkenntniss sicher erkennen. Das der AG nach der Abnahme den Nachweis erbringen muß, daran ändert das jedoch alles nichts. Kann er es nicht, hat er halt Pech, dann wird er den Ersatz ganz sicher bei seinen kulanten Vertragspartnern ordern. Wie gesagt, bei der gern angewandten Alternativmethode hätte er dagegen noch ein finanzielles Polster. Wollen wir da wirklich hin?

    Aber Du hast Recht, hier weiter zu labern hilft ja wirklich keinem.
     
Thema: Glasbruch infolge Spannung-- Gewährleistung???
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