Glasgeländer rahmenlos erlaub?

Diskutiere Glasgeländer rahmenlos erlaub? im Ausbaugewerke Forum im Bereich Neubau; Sorry aber deine Beiträge klingen etwas arrogant - ok, wenn man es sich leisten kann - aber etwas mehr Fakten und etwas weniger Meinungen wären...

  1. #21 BaUT, 16.11.2021
    Zuletzt bearbeitet: 16.11.2021
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    Sorry aber deine Beiträge klingen etwas arrogant - ok, wenn man es sich leisten kann - aber etwas mehr Fakten und etwas weniger Meinungen wären hier durchaus hilfreich.
    Du bist selbst eher so der Bauwerksdesigner (Wettbewerbs-/Entwurfsplaner) und weniger der Ausführungsplaner?

    Irrtum!!! - Lies die TRAV noch mal durch!!!
    https://www.stmb.bayern.de/assets/s...9_bemessungregeln_fuer_glaskonstruktionen.pdf
    Da steht u.a.:
    Absturzsichernde Verglasungen nach dieser Regel werden in drei Kategorien unterteilt
    Kategorie B
    An ihrem unteren Rand in einer Klemmkonstruktion linienförmig gelagerte tragende Glasbrüstung, deren einzelne Scheiben durch einen aufgesteckten durchgehenden Handlauf verbunden sind. Neben dem Schutz der oberen Kante der Glasbrüstung muss der Handlauf die sichere Abtragung der planmäßigen Horizontallasten in Holmhöhe (Holmlast) auch beim Ausfall eines Brüstungselements gewährleisten.

    Oder du liest halt hier:
    TRAV Verglasung » Fenster mit VSG zur Absturzsicherung

    Du kannst dich natürlich zusammen mit deinem Bauherrn über die Regeln der Technik hinweg setzen (solange dir das BA nicht auf die Schliche kommt) aber bei einem Schadensfall darfst du dann deine Berufshaftpflicht anrufen (Organisationsverschulden hat ziemlich lange Haftungszeiten!), aber ob die Versicherung dann eintritt, wenn du vorsätzlich die bauzeitlich gültigen Regeln der Technik missachtet hast???
     
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  2. #22 Gast 85175, 16.11.2021
    Gast 85175

    Gast 85175 Gast

    @BaUT Trotzdem kann der GU nicht erst ein rahmenloses Glas vereinbaren und dann einfach sagen das ginge jetzt doch nicht. Das ist dann doch bisschen zu einfach. Und ohne es explizit begründen zu können glaube ich doch, dass man so ein rahmenloses Glas im EFH hinbekommt, von mir aus mit Handlauf, der muß ja nicht gleichzeitig der Rahmen sein, das bekommt man mE auch einigermaßen „geschmackvoll“ hin. Dass das nicht ganz billig ist mag sein…

    @Sergius Das mit den Gefährdungsanalysen ist nur eine weitere Erscheinung des generellen Trends bei der Normung. Eigentlich sollte eine Normung vereinheitlichte technische Standards setzen, aber das tritt immer mehr in den Hintergrund. Moderne Normen dienen oft nur noch dazu irgendwas in juristischem Sinn verkehrsfähig zu machen. Ob diese Produkte für den angedachten Zweck geeignet sind will man aber nicht sagen, dass soll dann von irgendwem analysiert werden. Das geht soweit, dass in manchen Normen nur noch irgendwelche werkseitigen Qualitätskontrollen abgehandelt werden, technische Parameter, Einsatzgrenzen, etc. kommen da immer weniger vor. Diese Form der Normung ist keine Planungshilfe mehr, das ist nur noch lächerlich. Was die da zum Teil verkaufen sollte nicht als genormt durchgehen, das müßte eher im Rahmen einer Einzelzulassung verkehrsfähig gemacht werden, da müßte dann aber drin stehen was man eigentlich wissen muss und genau das will die Industrie nicht. Man will Produkte die möglichst irgendwie für alles prinzipiell zulässig sind, aber der Planer soll dann den Kopf hinhalten.

    Oder in dem Beispiel hier, wieso gibt es da keine einfache „DIN-Tabelle“ in der steht was wo zulässig ist? Und alles was da nicht drin steht muß dann über Zulassungen laufen? Was soll bei einer Gefahrenanalyse denn rauskommen, wenn der Planer da wirtschaftlich und strafrechtlich über Jahrzehnte haftet? Das ist alles nur offensichtlich vorgeschobener Unsinn…

    Aber das ist halt so, geht ja garnicht anders, ist auch europrechtskonform und was weiß ich nicht noch alles…
     
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  3. BaUT

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    Vielleicht hat sich der GU auch nur unsauber ausgedrückt und meint "komplett rahmenlos" geht nicht. Also kann unser TE die unterseitig linienförmig gehaltenen Glastafeln mit oberseitig durchlaufend aufgesetztem Handlauf durchaus einfordern als vertraglich geschuldete Leistung. Das geht in Deutschland nach TRAV 2003 und nach DIN 10008-4 (Stand 2020) mit VSG-Tafeln.
     
  4. BaUT

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    Das ist eine ähnlich blöde Diskussion, wie ich sie über die Lüftungsnorm DIN 1946-6 zigfach lesen durfte, wo "Fachleute" Halbwissen als Wahrheit und Grund für Normenkritik präsentieren.

    Zudem ist das Glas nicht halbleer sondern halbvoll!

    Die neue Norm zwingt niemanden unsicher zu bauen. Jeder Planer darf sich weiter an die TRAV, die TRLV und die TRPV halten und ist damit auf der sicheren Seite. Die neue Norm bietet dem Planer nur die Möglichkeit, dort wo er keine Gefahr sieht auf Sicherheitsglas zu verzichten wenn er eine Analyse der Nutzung vornimmt und/oder Kompensationsmaßnahmen vorsieht.

    Klar - die neue Norm enthält viele nutzlose Worte, denn welcher Planer ist bei einem Wohn- oder Geschäftsgebäude welches vermietet werden soll schon so bekloppt und legt sich planerisch auf eine Nutzung für die nächsten 80 Jahre fest und verzichten bei einigen Fenstern dann auf Grundlage seiner Gefahrenanalyse auf Sicherheitsglas? Was wenn sich mal Mieter und Nutzung ändern? Dann müssen die Gläser getauscht werden - und das wo schon nach 20 Jahren kaum noch ein Hausbesitzer die eigenen Bauunterlagen wiederfindet (insbesondere bei WEGs wo zwischendurch schon 3x die HV gewechselt hat)! Solche albernen Entlastungskonzepte nur um 8-10% Glaspreis zu sparen, funktionieren doch nur bei Repräsentativbauten, wo die Architektur so einzigartig ist, das spätere Nutzungsänderungen gar nicht möglich sind.

    Die neue Norm bietet also viele Freiheiten, die in der Praxis kein vernünftiger Planer nutzen wird. Safety first :think
     
  5. #25 Fabian Weber, 16.11.2021
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  6. #26 Gast 85175, 16.11.2021
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    Ich kenne diese Begründungen mit den Freiheitsgraden.

    Im Großen und Ganzen läuft es aber über alle Wirtschaftsbereiche doch anders. Alles was schlagkräftige Wirtschaftsverbände als „Standard-Zulieferteil“ begreifen wird gut und richtig genormt, da steht der Gedanke der aussagekräftigen Standardisierung eindeutig im Vordergrund. Und alles was eben diese Wirtschaftsbereiche als fertiges Produkt auf den Markt schmeißen wird nur gerade so genormt wie es sein muss, um das Produkt über die Normung verkehrsfähig machen zu können. Das sind oft nur noch reine Legitimationsnormen, da geht es nicht mehr um Standardisierung, sondern ums Gegenteil, da geht es darum jeden noch so schlecht dokumentierten und nebulösen Käse als „normgerecht“ deklarieren zu können. Man erfährt nicht mehr was man da stofflich bekommt, die Kombination von Normteilen zum fertigen Produkt soll verhindert werden, man soll auf komplette „Systeme“ festgenagelt werden. Und das ist eben falsch, für die in sich geschlossenen Hersteller-Systeme gibt’s die Zulassungen. In sich geschlossene „Norm-Hersteller-Systeme“ sind eigentlich ein Unding.

    Die Nebenkriegsschauplätze sind dann aus der Produkthaftung raus zu kommen (Anwendungsfehler!), sich der preislichen Vergleichbarkeit zu entziehen, etc…

    Bei Fragen sehen Sie nicht in die Norm, da steht es ja auch nicht, wenden Sie sich einfach an unseren vertrauenswürdigen Außendienst! Der macht auch gleich noch ein LV für Sie, wird schon passen!

    Und richtig, Freiheitsgrade wie diese Pseudo-Risikoanalysen sind Unsinn. Da ist meist klar was da dabei herauskommt, da wird dann die teurere Variante praktisch zum Standard. Mission accomplished!

    Wie viele Tote und Verletze gab es eigentlich durch die „Gefahr“ mit den bodentiefen Fenstern? Und was davon ist durch Sicherheitsgläser überhaupt zu verhindern? Weitergehen! Hier gibt es nichts zu sehen!

    Diese Abdichtungsplörre riecht ja wie eingedostes Karzinogen, was ist denn da drin? Abdichtung nach DIN ist da drin!

    Profifrage in der Sanierung: Wie hoch ist denn die Druckfestigkeit von dem Mörtel? Ja genau so wie es in der neuen Norm steht, so 1,5-5N/mm2, steht doch so auch im Datenblatt! Gesetzeskonform deklariert!

    Die Windlasttabellen für Aussenjalousien sind aber plötzlich bisschen mager, da löst der Windwächter ja bei jedem Hauch aus? Ja wissen Sie, europäische Harmonisierung und Sie können sich ja nen Statiker suchen der höhere Werte freigibt! Zusätzlicher Freiheitsgrad!

    Und dann der Kollege auf der Baustelle so: Wo steht dem scheiße Gesetz? Ist mir sowieso egal!

    Komm hör auf. Da ist immer weniger halb voll…
     
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  7. BaUT

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    Hammer! Toller Link.
    Diese Option kannte ich noch nicht.
    Sieht ja toll aus.
     
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