Grenzabstand eines Baumes

Diskutiere Grenzabstand eines Baumes im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo, folgendes Problem. Auf unserem Grundstück (MFH) steht ein alter Baum der über einen Gehweg ragt. Er steht zugegebenermaßen nahe am Zaun....

  1. #1 HippoAnsbach, 21.03.2025
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    Hallo, folgendes Problem. Auf unserem Grundstück (MFH) steht ein alter Baum der über einen Gehweg ragt.
    Er steht zugegebenermaßen nahe am Zaun. Die Recherche hat ergeben daß 1989 hier weder Zaun noch Gehweg vorhanden war. Dieser kam erst im Zuge der Erschließung eines oberhalb des Grundstücks gelegenen Neubaugebiets.
    Kann man von unserer Eigentümergemeinschaft des Hauses aus den 30er Jahren (ehemaliges Quartier für Soldaten des nahegelegenen Ex-Wehrmachtsflugplatzes) verlangen diesen uralten Baum 25-30 Jahre nach Anlage des Gehwegs zu entfernen?
    Der Gehweg wurde ja "sehenden Auges" unter dem Baum angelegt
    MfG Peter
     
  2. #2 VollNormal, 21.03.2025
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    Geht von dem Baum eine Gefahr für die Benutzer des Gehwegs aus?
     
  3. #3 Kriminelle, 21.03.2025
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    Wahrscheinlich nicht. Erst einmal hat nmM der Gehweg keinen Einfluss auf einen Baum, sondern wenn überhaupt eine Grundstücksgrenze, die einen Abstand nötig macht bzw. regelt. Allerdings sind alte Bäume geschützt. Hier wurde ja aber der Gehweg erst später errichtet.
    Um näheres oder genaueres zu sagen, muss man wissen, worauf Du hinaus will, wo das Problem ist. Denn eine Argumentation für etwas, was man geändert haben möchte, ist meist immer eine Grundlage der Änderung.
    Nun weiß man ja auch nicht aus Deiner Beschreibung, wo der Gehweg liegt, ob auf eigenem Grundstück oder der Gehweg auf öffentlichem Grund gemeint ist. Auch Dein beschriebener Zaun: bedeutet es jetzt Grundstücksgrenze für Dich? Denn ein Zaun wirkt sich kaum auf etwas aus, den kann man ja überall hinbauen.
     
  4. #4 HippoAnsbach, 22.03.2025
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    Der Gehweg ist öffentlich und der Zaun dürfte die Grundstücksgrenze darstellen.
    Wie das damals ablief entzieht sich aber meiner Kenntnis. Ich habe den Status Quo und ein altes Luftbild.
    Und die größte Gefahr wären herabfallende Kastanien. Der Baum selbst ist gesund
     
  5. #5 Kriminelle, 22.03.2025
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    Herabfallende Kastanien sind keine Gefahr. Hagel auch nicht.
     
  6. #6 simon84, 22.03.2025
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    Regelmäßiger Rückschnitt so dass keine Beeinträchtigung von Verkehr auftritt (Sicht) kann aber ähnlich wie bei Hecken schon gefordert werden
     
  7. #7 VollNormal, 22.03.2025
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    Und wer verlangt jetzt mit welcher Begründung, dass der Baum entfernt werden soll?
     
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  8. #8 Kriminelle, 22.03.2025
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    Also, unsere Hauptstraße ist eine Allee, unter anderem auch Kastanien, Eichen… eine schöne Allee, Durchgangsstrasse in einem Dorf. Zwischen Grundstücke und Bäume ist bei uns der Gehweg: Grundstücke, Gehweg, Bäume, Straße.
    Der Gehweg ist stark frequentiert, auch Schulweg.
    Ich glaube nicht, dass hier mal irgendwer die Bäume in Frage gestellt hätte.
     
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  9. #9 HippoAnsbach, 22.03.2025
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    Ein Nachbar mokierte sich einem Miteigentümer gegenüber daß die herabfallenden Kastanien "gemeingefährlich" wären.
    Und so wurde das Thema bei der Eigentümerversammlung.
     
  10. #10 simon84, 22.03.2025
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    Kastanien fallen meist in gerader Linie nach unten.
    Das heißt, es müssten ja Äste sehr weit über die Grenze über den Gehweg ragen.

    zu fordern diese einzukuerzen finde ich legitim.
    Den ganzen Baum zu entfernen ist total überzogen
     
  11. #11 VollNormal, 22.03.2025
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    Dieser Nachbar atmet nicht zufällig mehr CO2 aus als ein und treibt damit in gemeingefährlicher Weise den Klimawandel voran?
     
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  12. #12 HippoAnsbach, 23.03.2025
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    Das Problem, anno Tubak wuchs der Baum quasi auf der grünen Wiese. Dahinter kam nur noch landwirtschaftliche Pampa. Der besagte Gehweg geht (seit mehr als 20 Jahren) haarscharf an dem Baum vorbei. Einkürzen is nich - da müsste der Baum quasi halbiert werden um nicht mehr über den Gehweg zu ragen. Der Baum dürfte von der Dicke her wacker mehr als 50 Jahre auf dem Buckel haben.
     
  13. #13 simon84, 23.03.2025
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    Sowas gibt es im öffentlichen Bereich ständig.
    Dann wird eben bis auf 3,5 oder 4m höhe alles eingeschnitten was auf die Straße ragt (zum Beispiel)

    die Frage war ursprünglich zum grenzabstand

    jetzt geht’s um was ganz anderes, nämlich dass Teile des Baums auf ein anderes Grundstück ragen, und da kann man sehr wohl die Perspektive vertreten dass ein Rückschnitt nötig ist. So wie euer Nachbar

    Bzw wäre da alle 2 Jahre ein Rückschnitt nötig gewesen….

    im Zweifelsfall abwarten und nix Tun. Wenn er klagt könnt ihr immer noch handeln
     
  14. BaUT

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    Furchtbar diese alten Säcke!!!
    ...dann soll dieser Nachbar eben seine Karre im Herbst nicht direkt unter der Kastanie parken!
    Er kann ja im Herbst auch die Straßenseite wechseln! Der Baum kann das leider nicht, wenn er den Nachbarn sieht.

    Unser halbes Dorf steht voller weißblühender und rotblühender Kastanien. Die Kastanienblüte ist jedes Jahr ein wundervoller Anblick.
    Die Kinder freuen sich jedes Jahr, wenn sie im Herbst Kastanien sammeln können und die alten Leute laufen halt in dieser Zeit nicht unter den "gemeingefährlichen" Bäumen durch, wenn sie Angst haben erschlagen zu werden.

    Mit Sicherheit gerät die WEG nicht in die Haftung wenn im Herbst eine Kastanie auf diesen Nachbarn oder sein Auto fällt. Also lasst den Nachbarn tottern.
     
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  15. #15 stofferl007, 23.03.2025
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    Du hast die für mich immer relevante Frage schon beanwortet. Wer war zuerst da? Der Baum. Also ist jede weiter Diskussion hinfällig.
     
  16. #16 chris84, 23.03.2025
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    Gibt's bei euch ne Baumsatzung?
    Ab einem gewissen Stammdurchmesser könnte der Baum unter besonderem Schutz stehen...
     
  17. 415B

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    1. der Baum wird älter wie der Fragesteller sein und der Baum darf stehenbleiben (Verjährungsfrist abgelaufen)
    2. Falls ein paar Äste auf des Fragestellers Grundstück ragen darf er diese auch an der Grenze abschneiden ausser die sind so Dick das man bei den entsprechenden Ämtern einen Antrag stellen muß / sollte.
     
  18. BaUT

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    zu 1.) Sag mal, liest du überhaupt die Fragestellungen bevor du hier schreibst? Der Baum steht am Zaun zu öffentlichem Straßen- bzw. Wegeland und nicht auf ein privates Nachbargrundstück.
    zu 1. und 2.) Aus welchem Kleingärtner-Hobbyjuristen-Forum hast du denn diese Weisheiten?
     
  19. 415B

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    Es ist egal wer Eigentümer ist das Gesetz gilt für alle.
     
  20. #20 HippoAnsbach, 23.03.2025
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    Also der "Nachbar" ist nicht der des Grundstücks jenseits des Gehweges, der hätte irgendwo das gleiche Problem. Der Gehweg wurde zwischen den beiden MFH (und den Bäumen) gebaut. Derjenige der gemeckert hat wohnt in der Straße oberhalb unserer Grundstücke. Und Autos parken da nicht, ist ein reiner Verbindungs(Fuß)weg zwischen unserer (alten) Straße und der neuen Straße (auch schon 20+Jahre alt)
     
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