Grenzabstand Garage

Diskutiere Grenzabstand Garage im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Warum ist die formulierung dann nicht klipp und klar, ganz einfach .... Ohne Abstand oder mit (evtl. noch das Wort "genau") 1 m Abstand von der...

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  1. #41 Kater432, 15.10.2014
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    Warum ist die formulierung dann nicht klipp und klar, ganz einfach ....

    Warum dieser umständliche Satz, wenn man so etwas einfaches meint?
     
  2. Yamaki

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    Lieber Ralf,
    menschlich kann ich deinen Eifer verstehen und wie schon erwähnt: Meine Stimme hast du!

    Leider verhandelte der Laie jedoch ganz allgemein das bauordnungsrechtliche Einschreiten gegen die Garage der Beigeladenen wegen Verstoßes gegen Grenzabstandsvorschriften, wie in Zeile 1 direkt rezitiert wird
    In der Urteilsbegründung stellt der ehrenwerte Laie daraufhin fest:

    "Die Garage der Beigeladenen verstößt gegen die nachbarschützende Vorschrift des § 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 NBauO, weil sie die danach einzuhaltende Höhe von 3 m überschreitet. Denn die Garage kann gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 1 (1. Variante) NBauO ohne Grenzabstand oder mit einem bis auf 1 m verringerten Grenzabstand gebaut werden und damit den nach § 7 Abs. 3 NBauO einzuhaltenden Abstand von mindestens 3 m unterschreiten, sofern sie neben zwei weiteren Voraussetzungen an die Maße für Fläche und Länge - die hier unstreitig erfüllt sind - die Höhe von 3 m nicht übersteigt. Die Garage übersteigt diese Höhe, im schlimmstmöglichen Fall, um 30 cm."

    Der Laie bemängelt also abschließend in Bezug auf die Grenzabstandsvorschriften nur die 30cm an Höhe und kommt zu dem Schluss:

    "Vielmehr hätte die Beigeladene nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 dieser Vorschrift hier sogar ohne Einhaltung eines Grenzabstandes eine Garage auf der Grenze zum Grundstück der Klägerin errichten dürfen. Der Umstand, dass die Garagenwand einen Abstand von 1,70 m und der Dachüberstand einen Abstand zur klägerischen Grenze von lediglich 70 cm einhält, stellt die Rechtmäßigkeit der Garage daher nicht in Frage. Der Standort ist angesichts § 46 Abs. 1 Satz 2 NBauO nicht zu beanstanden."

    ich wiederhole

    "Der Umstand, dass die Garagenwand einen Abstand von 1,70 m ... einhält, stellt die Rechtmäßigkeit der Garage daher nicht in Frage. Der Standort ist ... nicht zu beanstanden."
     
  3. #43 Ralf Dühlmeyer, 15.10.2014
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    Warum? Weil es einen Mindestabstand gibt (in Nds 3 m). Und der wird für priviligierte Gebäude/Bauwerke eben verringert.
    Darum dieser etwas geschraubte Satz.

    Meine Frage, warum man diese Formulierung ..bis auf... verringert... als Ersatz/Nachfolger für ....verringerten Abstand von min. 1,0/1,5 m .... einsetzen sollte, wenn man doch das gleiche meint, beantwortest Du nicht!
     
  4. #44 Ralf Dühlmeyer, 15.10.2014
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    Yamaki, Du kannst aus dem urteil zitieren, was Du willst, aber es hat für das hier streitige Thema bestenfalls Randwert.

    Verklagt war nicht der Nachbar A, der die Garage gebaut hatte, sondern die Bauaufsichtsbehörde, die nicht auf Verlangen von Nachbar B eine Abrissverfügung wg. 10 - 25 cm Höhenüberschreitung erlassen hatte.

    Das gericht hatte also nicht über Baurecht zu befinden (oder bestenfalls nebensächlich), sondern über Verwaltungsrecht.
    Sprich - hat die Behörde sich zu Recht auf die Verhältnismäßigkeit berufen, als sie keine Abrissverfügung erlassen hatte.
    Und nur dazu hat das Gericht entschieden!
     
  5. Yamaki

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    Warum hast du den Wahlwerbespot der RGP hier löschen lassen ;)?

    Der Richter prüft ob du Behörde zu Recht nicht eingeschritten ist. Diesbzgl kommt er zu dem Ergebnis.
    "Der Beklagte ist der Anzeige der Klägerin in sachlich gebotener Form nachgegangen und hat seine Entscheidung ausführlich sowie zutreffend begründet."
    Der Richter zieht den 1,70 grenzabstand der garage ja sogar als pro-argument heran, dass die gerage trotz der erhöhten bauweise gerade nicht abgerissen werden muss, weil diese so erst recht nicht stört.
     
  6. #46 Mikalaya, 15.10.2014
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    Wir hatten das Thema grade auf einer Infoveranstaltung der Stadt Hannover.
    Da hieß es wie Ralf sagt 0, 1 oder ab 3m.
    Eine Abweichung davon ist aber u.U. begründet genehmigungsfähig (sagt die Kollegin der Stadt)
    Bei uns schlägt die Stadt das sogar vor, bei den Garagen, die an der Längsseite begrünt werden müssen, nur 30cm Platz für ein Pflanzbeet zu lassen.
    Das muss allerdings erst explizit beantragt und genehmigt werden.
     
  7. #47 feelfree, 15.10.2014
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    feelfree Gast

    Hab ich doch alles schon in #25 geschrieben. Aber so eine Logik bleibt gewissen Schülern von Baurechtsprofessoren vermutlich deshalb verborgen, weil sie zu einfach und einleuchtend ist.
     
  8. #48 Mikalaya, 15.10.2014
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    Nein.
    Die Dame sagte deutlich es KANN genehmigt werden (und der genannte Vorschlag ist städtebaulich erwünscht, daher wird in dem Fall genehmigt), das heißt noch lange nicht dass es definitiv und immer zulässig ist.
     
  9. #49 feelfree, 15.10.2014
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    feelfree Gast

    Ich bezog mich auf #45.
    Auch wenn die Stadt Hannover anderer Meinung ist, für mich sind Abstände zwischen 1m und 3m erlaubt. Alles anderen Interpretationen ergeben keinen Sinn.
     
  10. #50 Kater432, 15.10.2014
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    Endgültig klären, könnte man nur, wenn entweder jemand einen Bauantrag mit 1-3m Grenzabstand eingereicht hat und dies so genehmigt wurde, oder wenn jemand dies beantragt, eine Ablehnung bekommt und dagegen klagt (bezogen auf den besagten Satz, wo wir alle unterschiedlicher Meinung sind) und dann ein Urteil vor irgendein Gericht darüber gefällt wird. Dann würde es klar sein, wie dieser Satz vom Richter/Anwalt aufgefasst wird.

    Haben wir hier im Forum nicht den anderen Ralf, der ja evtl. etwas dazu sagen kann?
     
  11. Yamaki

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    na ich denke mal der ist viel zu schlau dafür um hier gegen Windmühlen zu kämpfen ;)

    @mikalaya
    Jeder Sachbearbeiter oder jedes Amt kann die Gesetze frei interpretieren und anwenden und natürlich KANN es genehmigt werden, da offensichtlich die Gerichtsbarkeit in Nds kein Problem mit Abständen von 1m bis 3m hat und damit sind Garagen mit einem Grenzabstand von 1 bis 3 m folgerichtig in Niedersachsen erlaubt.

    Würde das Gesetz so zu interpretieren sein, wie der Ralf es gerne hätte, wo wäre dann die bitte die Rechtsgrundlage für die KANN-Möglichkeit? Die gäbe es ja dann gar nicht... damit hast du einen weiteren Beweis geliefert für die Nicht-Existenz der ralfschen Gesetzesauslegung.
     
  12. #52 Mikalaya, 16.10.2014
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    Wenn man etwas abweichend von der rechtlichen Vorgabe tun möchte, einen Ausnahmeantrag stellen muss und der u.U. genehmigt wird - wie kommt ihr drauf, dass das dann allgemein erlaubt sein soll?
    Ich bin verwirrt.
    Aber ich hab auch nur mit Arbeitsrecht zu tun..
    Da schreib ich allerdings unter jede Ausnahme "Es handelt sich um eine Einzelfallentscheidung ohne Präjudiz...blabla" ich würde annehmen, dass das bei Ausnahmen im Baurecht genauso gemacht wird..
    Und im AR wiedersprechen sich Richter auch gern, grad aktuell läuft im Befristungsrecht ein Krimi in mehreren Akten LAG gegen(!) BAG usw :D
    Das mag im Baurecht anders sein, dass eine Entscheidung fix für alle gilt.. Ich habe sie mir auch nicht im Detail angesehen.
    Mir aber auch im Endergebnis wurscht, mir gefällt hauptsächlich nicht wie ihr hier die meiner Erfahrung nach korrekt dargestellte Anwendung des Gesetzes in Nds auseinandernehmt.
     
  13. #53 Ralf Dühlmeyer, 16.10.2014
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    Mikalaya, die Herrschaften werfen mir doch aber Unbelehrbarkeit vor, nun versuch doch nicht, DIE zu belehren. ;)
    Selbst wenn hier alle Autoren den NBauO und die Stellenleitung der entsprechenden Stelle beim Sozialministerium eine Sichtweise einbrächten, die deren Sicht widerspräche, dann täten die das wahrscheinlich, weil ich sie hypnotisiert oder sonstwie beeinflusst habe, aber niemals aus freiem Willen.

    Wir als Niedersachsen sind da hirngewaschen, wir können das gar nicht richtig beurteilen, da müssen schon andere kommen und uns aufklären.
     
  14. #54 Kater432, 16.10.2014
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    Ich möchte ja wissen, was nun wirklich richtig ist. Ich bin ja schließlich lernfähig ;-)
    Nach den letzten beiden Links habe ich noch folgendes gefunden. Wieder eine offizielle Seite vom Landkreis Wolfenbuettel. Häufig gestellte Fragen - Bauaufsicht.
    http://www.lk-wolfenbuettel.de/themen__angebote/?zanzeigen=150

    Seite 9 http://www.kreis-stormarn.de/lvw/forms/5/53/StellplaetzeCarportsGaragenRechtlicheBewertung.pdf

     
  15. Yamaki

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    Wir haben doch folgende Faktenlage:

    - Was sich der Autor eines Gesetzes denkt, ist noch längst nicht das, wie es dann in der Praxis umgesetzt wird

    - Selbst wenn der Stellenleiter seine persönliche Sichtweise in Ralfs Sinne einbrächte (wofür es derzeit 0 Indizen gibt) , wäre das immer noch nicht das letzte Wort

    - In vielen Städten und Kreisen wird vielleicht in Ralfs Sinne "interpretiert". Die Bauherren fügen sich verständlicherweise Ihrem Schicksal, weil ein Rechtstreit aus Zeit- und Kostengründen keinen Sinn macht. Andere Städte und Kreise handhaben es offensichtlich anders, wie zahlreiche Quellen hier belegen.

    - Die Rechtsprechnung in NDS liefert für eine Interpretation in Ralfs Sinne derzeit keinerlei Anhaltspunkte. Das Gegenteil ist der Fall.


    Zusammenfassung
    Die Behauptung, dass man in Nds definitv eine Garage nur mit 0, 1 oder 3 Abstand bauen darf, ist derzeit nicht belegbar. Der Beweis konnte nicht erbracht werden.

    Gegenbeweis:
    Es gibt eine baurechtlich nicht zu bestandene Garage g der Menge aller Garagen G in Niedersachsen, die im Abstand a = 1,7 von der Nachbargrenze N entfernt steht.

    Schlussfolgerung
    Der Verfasser der Behauptung ist im Unrecht
     
  16. #56 Ralf Dühlmeyer, 16.10.2014
    Ralf Dühlmeyer

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    Ja ne - is klar. Was interessiert, was der Gesetzgeber gewollt hat, ich mach, was ich da reingeheimnisse. :mauer

    Was macht wohl der Kaufmann, wenn er einen Vertrag schliesst und sein Vertragspartner denkt:
    Und der findet dann noch einen Richter, ders genauso sieht.
     
  17. #57 Ralf Dühlmeyer, 16.10.2014
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

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    § 1 Ein Yamaki irrt sich nie
    § 2 Sollte ein Yamaki doch einmal irren, tritt automatscih § 1 in Kraft
     
  18. #58 feelfree, 16.10.2014
    feelfree

    feelfree Gast

    Ralf, ich verstehe dich immer weniger. Hier wird ein Gegenbeispiel nach dem anderen gebracht - die interessieren dich einfach nicht.
    Also gut: Du hast Recht und damit Basta! Logisches Denken findet woanders statt!
     
  19. Yamaki

    Yamaki

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    ja ralf.. genauso ist es doch in deutschland. also in bezug auf beitrag #56
    man muss halt dann in der nächstens instanz sein glück versuchen, wenn es einem nicht passt
    der gesetzgeber hat auch nicht gewollt, dass die briefkasten-starbuckszentrale in amsterdam die gewinne aus deutschland auf den niederländischen antillen mit 1% versteuert ;)

    #57 möchtest du eher für dich in anspruch nehmen
     
  20. #60 Kater432, 16.10.2014
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    Wir werden doch im Forum öfters drauf hingewiesen .... Architekten haben recht ... Punkt.

    Wir fassen zusammen....
    Landkreis Wolfenbuettel, Kreis Stormarn, Landkreis Lüneburg und Gemeinde Diekholzen haben in Ihren Unterlagen drin stehen, dass....
    - auf Grenze
    - mind. 1m Abstand
    zulässig sind.

    Links
    http://www.lk-wolfenbuettel.de/themen__angebote/?zanzeigen=150
    http://www.kreis-stormarn.de/lvw/forms/5/53/StellplaetzeCarportsGaragenRechtlicheBewertung.pdf
    http://www.landkreis-lueneburg.de/P...auen/Flyer_Garagen_u._Carports_(grau)_neu.pdf
    http://www.diekholzen.de/media/custom/1886_182_1.PDF?1378385105
     
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