Grenzbebauung an der Grundstückecke, wie rechnet man die Länge?

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  1. HAI

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    Eine Garage in Hessen (14mx4m) im Bestand gebaut vor 20 Jahren an die Grundstückecke (Grenzbebauung) zu 2 verschiedenen Nachbarn. Das Bauamt hat einen Teilrückbau angeordnet (der Teil innerhalb der Eckabstandfläche 3 x 4 m) . Begründung: Die Länge der Grenzbebauung 14+4 =18 m > 15m.
    Meine Frage: ist die o. g. Berechnung der Länge der Grenzbebauung Plausible?
    Gibt es belastbare Grundlage zur Berechnung der Länge von Grenzbebauung in diesem Fall?
    Vielen Dank im voraus.
     
  2. #2 simon84, 05.07.2024
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    Die heutige HBO Paragraph 6 ist absolut eindeutig

    Die Länge der Grenzbebauung darf bei den Anlagen nach Satz 1 Nr. 1 bis 5 insgesamt 15 m nicht überschreiten; Dachüberstände sind einzurechnen.

    Evtl wäre stattdessen eine gegenseitige Anbau Baulast möglich, falls der Nachbar auch an dieser Stelle so eine riesige Garage möchte ?
     
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  3. Dimeto

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    2005 waren es sogar nur 12m. Außerdem gilt noch das 9m-Limit für eine Nachbargrenze und die Flächenbegrenzung der Grenzwand auf 25m² (aktuell) oder 20m² (2005).
     
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    Ihre Antwort ist leider zu vereinfacht.
    Einige Bauexperten (Ingenieure) haben andere Meinung und sind in diesem Thema mehr vertieft.
    Hier zum Beispiel einen Auszug aus einer Veröffentlichung bzgl. Abstandsflächenrecht in Brandenburg BO vom einem berühmten Vermessungsbüro
    (Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur) nach der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO)
    Hier ist die max. erlaubte Länge Grenzbebauung (S. Abb. 17a). In unserem Fall ist Abb. 17g zutreffend. Hier ist nur die Länge des Bauwerk von Bedeutung. Nach Ihre Interpretation wäre in diesem Fall die Länge der Grenzbebauung 6+9=15>9m unzulässig
    upload_2024-7-5_13-40-22.png G
    upload_2024-7-5_13-42-55.png
     
  5. HAI

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    Flächenbegrenzung der Grenzwand ist ein anderes Thema...
    Die Frage die auf die Länge-Berechnung begrenzt
     
  6. #6 simon84, 05.07.2024
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    Ich dachte das Haus steht in Hessen ?
    Was willst du mit brandenburg?

    Bitte Skizze und Ablauf zur konkreten Situation und nicht irgendwelche Beispiele aus dem Internet

    Rückbau Verfügung bereits erhalten ?
    Rechtsmittel fristgemäß eingelegt?
     
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  7. HAI

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    Hier ist meine Frage Nochmals. Bitte nur um konkreten oder Hinweise über belastbare Berechnungsgrundlagen bzw. Antworte:
    Grenzbebauung an der Grundstückecke, wie rechnet man die Länge der Grenzbebauung?
     
  8. SIL

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    Nichts anderes hat Simon bereits dargelegt, das Beispiel (17g) beinhaltet das Maximum 9 m +6 m bei dieser Konstellation der Nachbarn für priv. Bebauung.
     
  9. #9 simon84, 05.07.2024
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    Und die aktuelle Bauordnung ist in dem Fall sowieso günstiger… vor 20 Jahren war der Bau noch schwarzer als jetzt. Was ist denn passiert ?
    Nachbar hat verkauft und neuer Besitzer macht Stress ?
    Gab es damals keine Absprache mit dem Nachbarn ? Idealerweise was schriftliches? Auch wenn das formal nicht unbedingt rechtswirksam ist könnte es dir bzw deinem Anwalt helfen zu argumentieren
     
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    Noch mehr vertieft als Dimeto ? - dieser Humor ist selbst mir zu trocken.
    Deine Frage wurde bereits beantwortet - einfach nachvollziehbar, aber ohne Mängel. Mit dem Lesen hat keiner der Antwortgeber Schwierigkeiten.
     
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    Eine Skizze würde es plausibler machen können. Wenn ich es auch zeichnungslos richtig verstanden habe, geht es um eine Garage, die in einer Grundstücksecke mit ihrer Seite (14m) und ihrer Breite (4m) an die Grenze(n) angebaut ist, und nun soll der Geräteanbau (3m lang, 4m Breit) abgerissen werden, um neu auf nur noch 11m Länge an der Längsseitengrenze zu kommen und auf der Rückseitengrenze wieder um 3m von der dortigen Grenze zu weichen (?)
     
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  12. #12 VollNormal, 05.07.2024
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    Was nach meinem begrenzten Verständnis der Mathematik immer noch mehr als 9 m wäre. Damit also gemäß HBO (und hier vertraue ich auf die Angabe von @Dimeto in #3) nicht zulässig.
     
  13. Dimeto

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    Vielen Dank für das Vertrauen. Bedauerlicherweise habe ich mich falsch ausgedrückt, da sich die 9m auf die alte HBO beziehen sollten. An Stelle von "gilt" hätte ich "galt" schreiben müssen.
    Der Grenzwert war zwar zum Zeitpunkt der Errichtung überschritten, da sich die Gesetzeslage aber geändert hat, ist dies heute nicht mehr von Belang. Und die Wandfläche soll laut TE ja kein Thema sein.
     
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