Grenzbebauung durch Nachbar in Thüringen

Diskutiere Grenzbebauung durch Nachbar in Thüringen im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, wir haben in Thüringen in einem Baugebiet neu gebaut (Einzug Ende 21), ebenso unser Nachbar. Es gibt einen Bebauungsplan der sich...

  1. #1 Svenson171, 15.11.2022
    Svenson171

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    Hallo zusammen,

    wir haben in Thüringen in einem Baugebiet neu gebaut (Einzug Ende 21), ebenso unser Nachbar. Es gibt einen Bebauungsplan der sich an der Bauordnung in Thüringen orientiert und keine Besonderheiten ausweist.

    Unser Nachbar beginnt jetzt, sich ca. 20 cm von der Grundstücksgrenze entfernt einen Schuppen/Gerätehaus bauen zu lassen, für diese Gerätehaus hat er eine 50 cm tiefe Frostschürze einbringen lassen und vorher sein Grundstück an der Grundstücksgrenze zu uns teilweise um 80cm erhöht (Auch unser Grundstück wurde teilweise angepasst). Auf der Frostschürze wurde jetzt eine Reihe Schalungssteine gesetzt verfüllt und nun wird darauf aus Holz das Gerätehaus gebaut. Mit der Frostschürze gilt das Objekt unserem Verständnis nach als "ortsunveränderlich".

    Die Fragen die für uns jetzt aufkommen sind unter anderem die Abstandsflächen die hier eingehalten werden müss(t)en. Das Gebäude ist 10m x 3m und im Gebäude befinden sich auch allerlei technische Anschlüsse wie Strom/Wasser/Netzwerk. Wir gehen hier also auch mehr von einer Nutzung als Aufenthaltsmöglichkeit aus.

    Muss der Nachbar bei dieser Baugröße auch die Abstandsflächen auch auf seinem eigenen Grundstück einhalten? Das Gerätehaus steht keine 2 Meter von seinem Wohnhaus entfernt.

    Weiter haben gelesen das bei Grenzbebauung maximal 9m je Grundstücksgrenze und insg. 18M im gesamten Grundstück so dicht gebaut werden darf. Bedarf es sonst eines Bauantrages des Nachbarn dem wir eigentlich widersprechen könnten, also wenn als Beispiel wie bei uns 10m lang gebaut wird?

    Zusätzlich stellt sich auf noch die Frage nach der Absicherung des Grundstücks zu unserem Grundstück hin. Wir hatten kein Problem das jetzt auf unserer Seite mit angehoben wurde, jedoch werden wir dies im nächsten Jahr wieder auf das ursprüngliche Niveau (Originalniveau vor Baubeginn) anpassen lassen.

    Welche Konsequenzen würden uns hier drohen, sind wir für die Sicherung eines Nachbargrundstücks verantwortlich wenn er den Boden deutlich über das Originalniveau anhebt? Bzw. dürfen wir das einfach wieder zurückbauen oder gibt es in diesem Falle auch eine Art Duldung/Frist in der wir das anzeigen müssen? Es gab vorher keine schriftliche Vereinbarung von beiden Seiten, sondern während des Bauvorhabens kam dies Stück für Stück dazu, mehr oder weniger wurden wir überrumpelt und hatten aufgrund eigener Aufgaben/Probleme auch keine Zeit uns damit auseinanderzusetzen.

    Es sind viele Fragen und wir hoffen hier auf die Erfahrungen anderer Nutzer und Bedanken uns vorab für Antworten/Unterstützung.
    Sollten für die Beantwortung nützliche Infos fehlen, liefern wir die natürlich nach. :-)
     
  2. Dimeto

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    Ja, hier gibt es aber erleichterte Abweichungsmöglichkeiten (§66 ThürBO).
    Bei den Abmessungen sowieso.
    Sollte eigentlich nicht nötig sein, da das Vorhaben ohne Eure ausdrückliche Zustimmung nicht genehmigungsfähig ist.
    Nein.
    Nein. Durch Eure Duldung musste er nichts sichern. Jetzt einfach die Stütze wegnehmen, auch wenn sie widerrechtlich zustande gekommen ist, ist nicht zulässig.
    Ihr müsst dem Nachbarn Eure Interessen kundtun und dann sucht Ihr gemeinsam eine Lösung.
     
  3. #3 Svenson171, 15.11.2022
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    Hallo und zuerst vielen vielen Dank für diese schnelle und aussagekräftige Antwort!!

    Für uns bedeutet dies, dass wir uns nun im nächsten Schritt an das zuständige Bauamt wenden werden, da wir ja annehmen müssen das gar keine Baugenehmigung vorliegt.

    Das wir das angehobene Geländeniveau an der Grundstücksgrenze nicht einfach so wieder "zurückbauen" können habe ich mir so auch schon gedacht. In Anbetracht dessen das aber nur angehöht wurde um das Gerätehaus überhaupt zu realisieren, müssen wir hier sehen wie es weiter geht, auch hierzu erfolgt die Info an das Bauamt.

    Wie sieht es nun aber aus wenn der durch das Aufschütten entstandene Hang (vorher ca. 50cm hoch und 1 m tief, jetzt mehr als 1m hoch und ca. 1,5m tief) sich eventuell bewegt und damit später einen Schaden am Nachbargrundstück verursacht? Können wir uns dann darauf berufen das die Bodenveränderung (Erhöhung) nicht durch uns durchgeführt wurde? Kann man sich dagegen in irgendeiner Art absichern oder ist es dann unsere Dummheit nicht besser reagiert zu haben?

    Wie verhält es sich im allgemeinen mit der Höhe einen solchen Gerätehauses (mal angenommen die Länge wäre korrekt)? In unserem Falle wurde das Grundstück ja ca. 80 cm über das Ursprungsniveau angehoben und hier wird ein ca. 2,80 hohes Gebäude errichtet (wie gesagt, das ganze unabhängig vom aktuellen Sachverhalt betrachtet). Muss man diese Erhöhung in irgendeiner Art zur Gebäudehöhe anrechnen?

    Das im Bau befindliche Gebäude befindet sich auf unserer Südseite und bekommt wohl auch ein Fenster in Richtung unseres Grundstücks, was uns persönlich überhaupt nicht gefällt, auch hier die Frage ob das erlaubt wäre. Müssen wir zur Pflege auch den Zutritt über unser Grundstück für den Nachbarn zum Gebäude ermöglichen?
    Es haben sich leider viele Kleinigkeiten gesammelt die hier zusammenkommen, unter anderem Fundamente vom Zaun die in unser Grundstück reichen. Es wurde halt einfach vieles mal so "gemacht" ohne den Weg einer Kommunikation mit uns. Was uns echt ärgert, da vieles vermeidbar gewesen wäre.
    Ich möchte hier niemanden anschwärzen und das Leben schwer machen, möchte aber auch ungern mit Nachteilen leben die so nicht erlaubt sind.
    Nochmal danke vorab!
     
  4. #4 hanghaus2000, 15.11.2022
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    Habt Ihr der Anhebung des GS auf Eurer Seite förmlich zugestimmt? Ansonsten zur Beseitigung auffordern.
    Könnt Ihr denn nicht mit dem Nachbar reden?
     
  5. #5 Kriminelle, 15.11.2022
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    Ich würde jetzt erst einmal abwarten, was das Bauamt zu dem Bauvorhaben sagt.

    Mir kommt es vor, dass ihr viele ungehaltene Mutmaßungen trefft, nur weil ihr Euch wegen der wertvollen Südseite ärgert. Viele Angaben lesen sich nämlich etwas schwammig, so dass man davon ausgehen kann, dass sie hier etwas übertrieben durch Unwissenheit dargestellt werden.
    Wenn es ein Schwarzbau sein sollte, erübrigen sich manche Bedenken.
     
  6. #6 Svenson171, 16.11.2022
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    Danke zuerst wieder für eure Antworten.

    Ja auch wir haben mit unserem Nachbarn geredet, auch schon weit vor Baubeginn, da hatte er von seinem gesamten Bauvorhaben sogar eine Kopie an uns gereicht. Das hatte uns auch gefreut und wir haben ihm auch mitgeteilt wie unsere Pläne in Zukunft sind. Von seiner damaligen Planung und jetzigen Umsetzung ist aber nichts mehr übrig, es wurde komplett anders umgesetzt.
    Was dazu kommt sind unter anderem Situation das zum Beispiel der Bagger des Nachbarn auf einmal unser Grundstück "verändert" ohne das einer auf uns zukommt und vlt. ein Gespräch sucht, dann steigert das ja nicht unser Vertrauen in die andere Seite. Wie soll man dann auch reagieren, vlt. wird man dadurch eben auch etwas "dünnhäutiger".

    Ich stimme euch auch voll zu das wir jetzt das Bauamt abwarten, da hier einfach sachlich begründet entschieden werden soll, was/wie/wo gebaut werden darf. Danach sehen wir weiter, wie schon von euch geschrieben lösen sich dann schon manche Bedenken auf. :-)
     
  7. #7 hanghaus2000, 16.11.2022
    Zuletzt bearbeitet: 16.11.2022
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    Die richtige Reaktion ist, den Nachbar auffordern diese Eigenmacht sofort zu unterlassen. Dulden ist keine angemessene Reaktion. Der Nachbar hat auf Deinem GS nix zu verändern ohne Deine Zustimmung.

    Schilder doch mal den Zeitablauf detailiert.

    Durch die Anhebung des GS hat Er eventuell auch noch die zulaessige Bauhoehe verletzt.
     
  8. artibi

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    Fenster im Gartenhaus mit Blick in Nachbars Schlafzimmer sind zumindest hier in BaWü verboten. Ich hab unser Gartenhaus genehmigen lassen (außerhalb Baufenster), da wurde explizit darauf hingewiesen, dass ein Fenster Richtung Nachbar strikt verboten ist. Wie das bei euch ist weiß ich nicht - ist vermutlich aber auch nur ein weiterer Tropen ins schon übergelaufene Faß. Durch eure Untätigkeit bzw. Duldung habt ihr euch aber vermutlich keinen Gefallen getan. Spätestens bei "Nachbars Bagger gräbt auf unserem Grundstück" hättet ihr einschreiten müssen.
     
    K a t j a gefällt das.
  9. #9 Svenson171, 16.11.2022
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    Ja, wir haben falsch (nicht) reagiert, ist uns im Nachgang auch bewusst/deutlich geworden. Wir informieren unser Bauamt diese Woche und warten dann auf eine Rückinfo, mehr bleib aktuell nicht. Was und ob sich dann noch ändern wird, müssen wir abwarten. Sollte durch unser Verhalten ein Nachteil entstanden sein was die Bodenveränderung angeht müssten wir damit leben bzw. etwas draus machen. Erstmal soll geklärt werden ob der Bau in irgendeiner Art "legal" ist, die Bodenerhöhung wurde nur zur Herstellung dieses Objekts durchgeführt und wäre ohne diese Aktion nicht notwendig. Und ja, aus Fehlern lernt man. Wenn auch manchmal zu spät.
     
  10. #10 Kriminelle, 16.11.2022
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    Das klingt ja schon spuky :(
     
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