Grenzbebauung Garage Hanglage BW

Diskutiere Grenzbebauung Garage Hanglage BW im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, Ich bin gerade dabei ein Einfamilienhaus auf einem Hanggrundstück in einem Neubaugebiet in Baden-Württemberg zu planen. Im Moment...

  1. #1 MoJo190, 28.10.2024
    MoJo190

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    Hallo zusammen,

    Ich bin gerade dabei ein Einfamilienhaus auf einem Hanggrundstück in einem Neubaugebiet in Baden-Württemberg zu planen. Im Moment macht mir die Planung einer genehmigungsfähigen Garage zu schaffen.
    Ich habe bereits etwas unüberlegt hier Grenzgarage auf Hanggrundstück in BaWü eine Frage dazu gestellt, die @Dimeto beantwortet hat.

    Das Grundstück ist etwa 20 m x 20 m und fällt von der Straßenseite ausgehend etwa 4 m über die 20 m ab.
    Der Bebauungsplan gibt vor, dass zwischen Garage und Straße mindestens 5,5 m Abstand sein muss.
    Mein Wunschvorstellung ist, dass ich eine Garage (ca. 6,5 m x 4 m x 2,4 m) links vom Haus (Norden) direkt an die Grenze setze und aufgrund der Hanglage mit unterkellere.
    Mein Problem ist nun, dass ich aufgrund der Hanglage und der notwendigen 5,5 m Abstand von der Straße, die maximale Höhe von 3 m und vermutlich auch die maximale Außenwandfläche von 25 m^2 überschreite.
    Unser an dieser Seite angrenzende Nachbar baut im Moment sein Haus (ebenfalls mit unterkellerter Garage im Norden) und macht seine Gestaltung der Grenze von unserem Bau abhängig. Seine Wunschvorstellung ist, gegen unsere unterkellerte Garage bis etwa 8 m ab Straßenseite eben aufzuschütten und von dort einen Abgang zu machen. Damit passen unsere Vorhaben perfekt zueinander und sowohl die maximal zulässigen 3 m, als auch die maximale Wandfläche von 25 m^2 wären eingehalten. Der Nachbar würde uns für den Bauantrag auch bestätigen, dass er keine Einwände gegen unser Vorgehen hat und Aufschütten möchte. Wie @Dimeto hier Grenzgarage auf Hanggrundstück in BaWü geschrieben hat, ist dies kein offizielles Vorgehen und wird ggf. nicht genehmigt.
    Die maximale Außenfläche von 25 m^2 könnte ich notfalls durch kürzen der Garage vermutlich einhalten, für die 3 m Maximalhöhe fällt mir allerdings keine Lösung ein.
    Was wäre denn das richtige und offizielle Vorgehen, sodass der Bauantrag genehmigt wird?

    Folgende, teilweiße nicht ganz ernst zu nehmende Möglichkeiten sind mir noch eingefallen.
    - Zunächst in Bauantrag nur Keller der Garage beantragen. Sobald Nachbar aufgeschüttet hat, Bauantrag für Garage darauf nachreichen
    - Nachbar schüttet bereits vor unserer Vermessung Erde an Grenze auf, sodass Grenzwerte damit eingehalten
    - Zunächst Baulast durch Nachbar, die dann wieder gelöscht wird

    Danke im Voraus.
     
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