Grenzbebauung ja oder nein?

Diskutiere Grenzbebauung ja oder nein? im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Guten Morgen! Vorgeschichte: Vor 2 jahren habe ich eine alte 40m² Garage/Scheune aus Holz abgebaut und stattdessen eine 50m² Garage gemauert. Da...

  1. #1 Wurstsalatsepp, 01.07.2021
    Wurstsalatsepp

    Wurstsalatsepp

    Dabei seit:
    04.07.2017
    Beiträge:
    37
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Mechatronik
    Ort:
    Regen
    Guten Morgen!

    Vorgeschichte:
    Vor 2 jahren habe ich eine alte 40m² Garage/Scheune aus Holz abgebaut und stattdessen eine 50m² Garage gemauert.
    Da es Grenzbebauung ist,ist es genehmigunngsfrei.

    Nun möchte ich die Scheune an anderer Stelle am Grundstück genehmigungsfrei wieder aufstellen.
    Problem 1: innerhalb des Grundstücks sind nur 75m³ Rauminhalt zulässig.Scheune hat etwa 100/110m³

    Lösung: Ich würde es 2m vor die Grenze setzen,da in Bayern dort 50m² gebaut werden dürften.

    Problem 2:
    Das Grundstück hat zwar 40x40 Meter Fläche , aber es darf nur insgesamt 9m Grenzbebauung errichtet werden.Das würde dann mit der Scheune zuviel werden,da schon ca 6m Grenzbebauung vorhanden sind.

    Lösung/Frage:
    Kann ich die Scheune drehen und nicht parallel zur Grenze bauen? So dass nur eine Ecke in die 3m der Grundstücksgrenze hineinragt?
    Wäre das dann eine Grenzbebauung?
    (Grundstück hat keinen Bebauungsplan)
     
  2. #2 Kriminelle, 01.07.2021
    Kriminelle

    Kriminelle

    Dabei seit:
    16.05.2013
    Beiträge:
    3.536
    Zustimmungen:
    1.920
    Beruf:
    .
    Ort:
    Niedersachsen
    Grenzbebauung ist alles, was in den 3 Metern Abstandsfläche gebaut wird.
     
    Wurstsalatsepp gefällt das.
  3. #3 Wurstsalatsepp, 01.07.2021
    Wurstsalatsepp

    Wurstsalatsepp

    Dabei seit:
    04.07.2017
    Beiträge:
    37
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Mechatronik
    Ort:
    Regen
    Das heißt auch wenn nur 1m² von den 50m² innerhalb der 3m wären , dann wär das ganze Gebäude eine Grenzbebauung? Das wäre wirklich klasse!
     
  4. Dimeto

    Dimeto

    Dabei seit:
    22.07.2017
    Beiträge:
    1.622
    Zustimmungen:
    2.132
    Beruf:
    Vermessungsingenieur
    Ort:
    NRW
    Die Grenzbebauung hat mit der Genehmigungsfreiheit nichts zu tun.
    Die Lage des Gebäudes hat mit dem Rauminhalt nichts zu tun.

    Du vermischst die Sachverhalte der Verfahrensfreiheit (Art. 57 BayBO) mit denen der Abstandsflächenvorschriften (Art. 6, BayBO). Im Moment erscheint Dein Plan weder verfahrensfrei (Garage <> Scheune > 75m³) noch genehmigungsfähig (Scheune klingt höher als 3m).

    Um Dein Vorhaben zu verstehen und Deine Lösungen zu bewerten braucht's einen Lageplan vom kompletten Grundstück mit Bestandsbebauung und Planung inkl. der Höhenangaben (Gelände und Gebäude).
     
    K a t j a, Wurstsalatsepp, Fred Astair und einer weiteren Person gefällt das.
  5. #5 Wurstsalatsepp, 01.07.2021
    Zuletzt bearbeitet: 01.07.2021
    Wurstsalatsepp

    Wurstsalatsepp

    Dabei seit:
    04.07.2017
    Beiträge:
    37
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Mechatronik
    Ort:
    Regen
    Hier der Lageplan. (890/1)
    ganz oben links das kleine Gebäude war die scheune.
    Maße sind ca 40m² und mittlere Wandhöhe beträgt 2.8m , also alles im grünen Bereich bei einer Grenzbebauung.
    Diese wurde aber wie gesagt durch die Garage ersetzt ,genau 50m² und 2.95m mittlere Wandhöhe.
    Die Gesamthöhe des Gebäudes ist übrigens nicht von Interesse,es kann durchaus 5m hoch sein bei einem Satteldach mit ca 40° Neigung Entscheidend ist die mittlere Wandhöhe,diese muss unter 3m bleiben.

    Die alte Scheune möchte ich nun irgendwo nahe der unteren Grenze mittig aufstellen.

    Meines wissens kann ich 3m von der Grenze weggehen und dann 75m³ Rauminhalt bauen ODER ich baue wieder an der Grenze mit den 40m² und 2.8m mittlere Wandhöhe.Dann würde ich aber die 9m überschreiten,die ich gesamt an der Grenze bebauen darf oder?
    Deswegen meine Idee das Gebäude zu drehen und nur eine Ecke in die Grenze hineinragen zu lassen

    Das Gebäude war wie gesagt bereits eine Grenzbebauung , war genehmigungsfrei und genauso würde ich es auch wieder aufstellen.Möchte ungern was ändern an den maßen,da das ganze Holz schon wunderbar eingezapft ist
     

    Anhänge:

  6. #6 Wurstsalatsepp, 01.07.2021
    Zuletzt bearbeitet: 01.07.2021
    Wurstsalatsepp

    Wurstsalatsepp

    Dabei seit:
    04.07.2017
    Beiträge:
    37
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Mechatronik
    Ort:
    Regen
    Also mein aktueller Wissensstand bei genehmigungsfreien Bauen hier in BY.

    1.Bebauung innerhalb des Grundstücks , 3m von der Grenze entfernt.Hier sind 75m³ Rauminhalt maximal zulässig , mittlere Wandhöhe max 3m.

    2.Bebauung innerhalb 3m der Grundstücksgrenze.Hier sind 50m² Außenmaß erlaubt ,mittlere Wandhöhe 3m.Und insgesamt nur 9m länge an der gesamten Grenze verbaubar.
     
  7. #7 K a t j a, 01.07.2021
    K a t j a

    K a t j a

    Dabei seit:
    31.05.2019
    Beiträge:
    1.009
    Zustimmungen:
    582
    Ort:
    Leipziger Land
    OT: Kreativer Name - irgendwie sehr passend. ;)
     
  8. #8 Wurstsalatsepp, 01.07.2021
    Wurstsalatsepp

    Wurstsalatsepp

    Dabei seit:
    04.07.2017
    Beiträge:
    37
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Mechatronik
    Ort:
    Regen
    zu was passend?
     
  9. Dimeto

    Dimeto

    Dabei seit:
    22.07.2017
    Beiträge:
    1.622
    Zustimmungen:
    2.132
    Beruf:
    Vermessungsingenieur
    Ort:
    NRW
    Klasse, dass Du Dich im Baurecht so gut auskennst.
    Woher stammt dieses?
    Ich halte mich an die BayBO. Diese unterscheidet bei der Genehmigungsfreiheit zwischen Gebäuden bis zu 75m³ und Garagen bis 50m², völlig unabhängig davon, wo sie auf dem Baugrundstück platziert werden sollen. Du planst eine Scheune. Eine Scheune ist keine Garage. Und auch kein überdachter Stellplatz. Aber ein Gebäude. Also gilt die 75m³ Grenze, egal, ob Du mitten auf dem Grundstück, auf eine Grenze oder in Grenznähe baust. Deine Scheune liegt drüber, also brauchst Du eine Genehmigung. Es sei denn, Du deklarierst sie als Garage. Dann darf die Grundfläche bis 50m² groß werden. Allerdings ist diese Auffassung umstritten, da Du ja schon eine Garage hast, die die 50m² nahezu in Anspruch nimmt und es Leute auf Ämtern gibt, die die 50m² nicht vorhabenbezogen, sondern grundstücksbezogen sehen. Außerdem: Wenn dann später Alles außer einem Fahrzeug drinsteht, wäre die Nutzung illegal.
    Wie so viele Deiner Sätze kann auch dieser richtig oder falsch sein, je nach dem, was Du mit "gesamte Grenze" meinst. Daher nochmal mein Apell, einen Lageplan mit heutigem (nicht ehemaligem) Bestand und - idealerweise farblich unterscheidbar - Deiner Planung zu zeigen. Kommen mehrere Alternativen in Betracht, können es auch gerne mehrere Pläne sein, Speicherplatz ist noch genug da, und Gebäudemaße und Grenzabstände nicht vergessen.
     
    Fred Astair, K a t j a und simon84 gefällt das.
  10. #10 Wurstsalatsepp, 02.07.2021
    Wurstsalatsepp

    Wurstsalatsepp

    Dabei seit:
    04.07.2017
    Beiträge:
    37
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Mechatronik
    Ort:
    Regen
    Danke für deine Antwort."Mein Wissen" nehme ich eigentlich von daher,dass ich vor 2 Jahren eben deswegen einen Termin am Landratsamt hatte.Dort wurde der Bau der Garage besprochen und die Aufstellung der Scheune an einem anderen Ort (wollte beides zeitgleich machen).
    Da wurde mir dann gesagt dass ich von den 9m schon zuviel "verbraucht" habe um das ganze wieder an die Grenze zu bauen ,und dass es mit ca 110m³ zu groß ist um mitten am Grundstück zu stehen.Deswegen habe ich es dann gelassen und erst mal andere Sachen gemacht.
    Aber vielleicht haben wir uns da auch irgendwie falsch verstanden...

    In der Scheune steht letzendlich der Hoflader und ein paar Gitterboxen mit Brennholz

    Den Plan reiche ich morgen nach,Danke schon mal
     
  11. #11 Wurstsalatsepp, 02.07.2021
    Wurstsalatsepp

    Wurstsalatsepp

    Dabei seit:
    04.07.2017
    Beiträge:
    37
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Mechatronik
    Ort:
    Regen
    Anbei der Plan,länge der Grundstücksgrenzen sind eingezeichnet.

    Links unten die neu errichtete Garage , 5.5m x 9m (die 5.5m sind an der Grenze) .In dem roten Quadrat irgendwo möchte ich die Scheune wieder errichten (ca. 6x6m mit 2.8m mittlerer Wandhöhe).Muss nicht an der Grenze sein.
    Wenn ich wirklich nicht 50m² darf und um die 75m³ nicht herumkomme dann muss ich halt das Holz ein wenig zuschneiden.
    Dann hätte ich aber dazu auch noch eine Frage: Darf ich dann 2 solcher 75m³ Gebäude errichten? Falls ja,welchen Abstand zueinander müssen diese haben?

    Ich benötige halt insgesamt ca 120m² an "Stauraum" ,und das ganze soll mit so wenig wie möglich Schreibkram bzw Genehmigungen verbunden sein.
     

    Anhänge:

    • L16.jpg
      L16.jpg
      Dateigröße:
      75,2 KB
      Aufrufe:
      283
  12. Dimeto

    Dimeto

    Dabei seit:
    22.07.2017
    Beiträge:
    1.622
    Zustimmungen:
    2.132
    Beruf:
    Vermessungsingenieur
    Ort:
    NRW
    Aach jaaa ... - immer noch ohne Grenzabstände und Höhen und geplantem Gebäude
    Was auch immer Du mit diesem Wort ausdrücken möchtest
    ... galt eine andere BayBO.
    Ich empfehle die aktuelle Original-Lektüre von der Bayerischen Staatskanzlei
    Wollest Du damals auch im roten Quadrat (<klugscheiß>Parallelogramm</klugscheiß>) bauen? Zwar sind Deine Angaben zur Scheune widersprüchlich - die Karte in #5 zeigt ein Gebäude von ca. 5,50m*4,35m=23,29m², welches damit gute Chancen auf Einhaltung der 75m³ Grenze hat - doch schon sehr lange gilt in Bayern die aktuelle Regel (Art. 6, Abs. 7)
    ... einer Gesamtlänge je Grundstücksgrenze von 9 m ...
    2 Die Länge der die Abstandsflächentiefe gegenüber den Grundstücksgrenzen nicht einhaltenden Bebauung nach den Nrn. 1 und 2 darf auf einem Grundstück insgesamt 15 m nicht überschreiten.

    Da Garage und Scheune an unterschiedlichen Grenzen stehen (sollen), findet Satz 2 Anwendung und Deine Scheune dürfte 15m-5,50m=9,50m lang sein, wobei jetzt wieder Satz 1 greift, der die Grenzbebauung der Scheune auf 9m beschränkt.
    Jo mei - dann stellst halt 'n' Bauantrag.
    Nein.
    Und ich benötige 199.000,-€ für mein Traumauto und das ganze soll mit so wenig wie möglich Arbeit bzw. Finanzierung verbunden sein.
     
    Fred Astair, Wurstsalatsepp und simon84 gefällt das.
  13. #13 Wurstsalatsepp, 04.07.2021
    Wurstsalatsepp

    Wurstsalatsepp

    Dabei seit:
    04.07.2017
    Beiträge:
    37
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Mechatronik
    Ort:
    Regen
    Ist der Grenzabstand nicht irrelevant wenn ich offen bin wo ich hinbaue? Geplantes Gebäude ist ja auch schwer einzuzeichnen,ich bräuchte halt meine 120m³.

    Da kann ich gleich ein chinesisches Buch lesen,da verstehe ich genausoviel.Meine stärken liegen leider nicht im lesen und verstehen von Paragraphen,da tue ich mich wirklich schwer.Ich kann den Bauplan,Bewehrungsplan usw. lesen und ausführen

    Der Plan aus #5 ist schon älter , dachte das ist irrelevant da es um die andere,freie Seite des Grundstücks geht.
    Damals wollte ich auch dort in dem Parallelogramm bauen.
    Komisch,ich bin zu 100% sicher ,dass die Dame gesagt hat ich darf da drüben nicht bauen weil ich nur 9m auf dem gesamten Grundstück frei habe.Aber wenn ich das so lese wie du geschrieben hast,dann ist das ja gar nicht so


    Bitte nicht Das hab ich schon beim Haus tun müssen und das ganze hin und her die letzten Jahre mit dem Landratsamt und dem ganzen drumherum war bzw. ist schlimmer als das Haus zu bauen.

    Aber es gibt doch mehrere Leute die 2 Gartenhäuschen auf ihrem Grundstück stehen haben,wieso ist dann nur 1x 75m³ erlaubt?

    Davon hat ja niemand geredet.Ich muss dafür arbeiten gehen um etwas bauen zu können ,und in meiner Freizeit muss ich mit dem Geld,was ich mir erarbeitet habe ,das dann bauen.Ich bräuchte nur Hilfe wie ich es am besten und einfachsten löse das Gebäude legal und mit wenig bis keinem Papierkram hinzustellen


    Ich habe mir eine einfache Antwort erhofft ,wusste nicht dass es so komplex alles ist.Es ist für mich halt teilweise wirklich schwer das alles zu verstehen was so geschrieben steht in der Bauordnung.
    Z.b. "Du darfst 2 Gebäude mit 75m³ bauen , eins davon musst du an die Grenze setzen,das andere mind. 3m davon entfernt."
    oder
    "Du darfst innerhalb deines Grundstückes 6x6m bauen mit 2m Wandhöhe ,wenn im Umkreis von 5m sich kein Gebäude befindet"

    Aber vielleicht sollte ich auch zu einem Planer gehen und dort einfach mal Nachfragen wie ich das am besten löse.
     
  14. Dimeto

    Dimeto

    Dabei seit:
    22.07.2017
    Beiträge:
    1.622
    Zustimmungen:
    2.132
    Beruf:
    Vermessungsingenieur
    Ort:
    NRW
    Ja, aber Du hast bis auf eine einzige Ausnahme in jedem Deiner Beiträge auf Grenzen Bezug genommen, teilweise unverständlich, teilweise falsch. Mir geht es darum die Fakten zu klären und wenn deine neue Garage den Mindestgrenzabstand auch zur Westgrenze unterschreitet, dann darf Dein Schuppen in Grenznähe nur noch 15m-5,50m-9,00m=0,5m breit sein.
    Hast' kein Geodreieck und Scanner/Fotoapparat?
    Und ich dachte, der zeigt den Holzschuppen, den Du so wieder aufstellen willst.
    Dann bring den Schuppen unter 75m³.
    1. Sind die alle genehmigungsfrei?
    2. Sind die alle legal?
    3. Hast Du die Kubaturen berechnet?
    4. Haben die die gleiche Funktion?
    5. Es sind nicht nur 1*75m³ erlaubt. Die Gebäude dürfen nur nicht in einem funktionalem Zusammenhang stehen und deren Errichtung nicht in einem zeitlichen. Du kannst z.B. dieses Jahr ein 75m³ Gerätehaus bauen und nächstes Jahr ein 75m³ Gewächshaus. Nur nicht noch eine Garage, weil Du ja schon eine hast. Und eben keine zwei Schuppen, weil die in einem funktionalen Zusammenhang stehen.
    Doch. Du hältst an einer unmöglichen Konstellation fest: 110m³, ohne Genehmigung, legal geht eben nicht. Entweder Du baust bis 75m³ oder mit Genehmigung oder illegal - du musst Dich entscheiden.
    Na, wenn der vorherige Satz nicht einfach ist ...
     
    K a t j a, simon84 und Wurstsalatsepp gefällt das.
  15. #15 Wurstsalatsepp, 04.07.2021
    Wurstsalatsepp

    Wurstsalatsepp

    Dabei seit:
    04.07.2017
    Beiträge:
    37
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Mechatronik
    Ort:
    Regen
    Danke ,das war eine gute Erklärung,denke da hab ich alles verstanden!
    Das heißt unter 75m³ zum unterstellen von Hoflader und Bagger dieses Jahr , und nächstes Jahr dann 75m³ für die Holzlagerung.
    Dann hab ich dazu nur noch eine letzte Frage: Welchen Abstand müssen/dürfen die beiden Gebäude zueinander haben?

    Meine "unmögliche" 120m³ Konstellation wäre ja mit den 50m² möglich gewesen.Nur wusste ich nicht dass dies ausschließlich für Garagen gilt.Aber langsam blick ich ja durch

    Vielen vielen Dank nochmal an dich! Hast mir schon sehr geholfen
     
  16. Dimeto

    Dimeto

    Dabei seit:
    22.07.2017
    Beiträge:
    1.622
    Zustimmungen:
    2.132
    Beruf:
    Vermessungsingenieur
    Ort:
    NRW
    Beliebig, sofern die Gebäude die Bedingungen von Art. 6, Abs. 7, BayBO einhalten, also keine Feuerstätte, kein Aufenthaltsraum, mittlere Wandhöhe bis 3m. Achtung: Seit Februar zählen bereits Dächer ab 45° zur Wandhöhe hinzu.
     
    Wurstsalatsepp und simon84 gefällt das.
  17. #17 Wurstsalatsepp, 04.07.2021
    Wurstsalatsepp

    Wurstsalatsepp

    Dabei seit:
    04.07.2017
    Beiträge:
    37
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Mechatronik
    Ort:
    Regen
    Nochmals Danke!
    Wobei ich denke eher dann ein Pultdach bauen werde damit die m³ auch besser genutzt werden können.
     
  18. #18 simon84, 04.07.2021
    simon84

    simon84
    Moderator

    Dabei seit:
    11.11.2012
    Beiträge:
    23.018
    Zustimmungen:
    6.774
    Beruf:
    Schrauber
    Ort:
    Muenchen
    Kommt halt drauf an was du reinstellst. Wenn du Höhe brauchst gibts nix besseres als 45 grad Sattel Dach

    wenn du keine Höhe brauchst klar, dann eher Pult / Flachdach
     
  19. #19 HeikoKuep, 10.07.2021
    HeikoKuep

    HeikoKuep

    Dabei seit:
    09.07.2021
    Beiträge:
    11
    Zustimmungen:
    0
    Kommt es nicht auf die Stadt an wo man lebt?
     
  20. #20 simon84, 10.07.2021
    simon84

    simon84
    Moderator

    Dabei seit:
    11.11.2012
    Beiträge:
    23.018
    Zustimmungen:
    6.774
    Beruf:
    Schrauber
    Ort:
    Muenchen
    auf das Bundesland und ggf Bebauungsplan ja

    aber mit 3m bist du auf wenige Ausnahmen immer Safe
     
Thema:

Grenzbebauung ja oder nein?

Die Seite wird geladen...

Grenzbebauung ja oder nein? - Ähnliche Themen

  1. Grenzbebauung Balkonbau an Doppelhaushälfte Saarland

    Grenzbebauung Balkonbau an Doppelhaushälfte Saarland: Hallo zusammen, vielleicht kann mir hier jemand helfen. Ich habe mir letztes Jahr eine Doppelhaushälfte im Landkreis Neunkirchen/Saar im...
  2. Grenzbebauung

    Grenzbebauung: Hallo, ich wohne in einer Sackgasse und die Zufahrtsstraße läuft genau mittig auf mein Haus (Grundstück) zu. Links und rechts von der...
  3. Grenzbebauung in Brandenburg

    Grenzbebauung in Brandenburg: Hallo zusammen, ich habe ein paar Fragen zu meinen nächsten Bauvorhaben: Carport (Skizze braun) + Gartenhaus. (Skizze blau) Wir benötigen ein...
  4. Grenzbebauung/Brandmauer/Übernahme Abstandsfläche

    Grenzbebauung/Brandmauer/Übernahme Abstandsfläche: Hallo, ich bitte um eure Einschätzung bei folgender Situation: Grundstück A und B (siehe Bild) waren ursprünglich mal ein Grundstück. Das Haus...
  5. Grenzbebauung - Neubau

    Grenzbebauung - Neubau: Liebe Forumsmitglieder, wir planen derzeit, unser bestehendes Wohnhaus abzureißen und an derselben Stelle ein neues Wohngebäude zu errichten. Da...