Grenzbebauung Pflicht - Kann ich keinen Keller bauen?

Diskutiere Grenzbebauung Pflicht - Kann ich keinen Keller bauen? im Abdichtungen im Kellerbereich Forum im Bereich Neubau; Hallo Experten, habe mal eine Frage. Bei unserem Grundstück ist Grenzbebauung vorgeschrieben. Haben ein Angebot bei einem Bauträger...

  1. #1 Schdewoon, 30.07.2010
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    Hallo Experten,

    habe mal eine Frage.

    Bei unserem Grundstück ist Grenzbebauung vorgeschrieben. Haben ein Angebot bei einem Bauträger erfragt.

    Nun kam eine E-Mail, dass dadurch kein Keller möglich wäre weil
    1. Kein Arbeitsraum möglich
    2. Abdichtung eben so wenig

    In der PDF steht auch etwas von Absackgefahr bei der Nachbargarage.

    Darf ich tatsächlich keinen Keller bauen, weil Grenzbebauung vorgeschrieben ist und somit kein Arbeitsraum möglich ist?


    Mit freundlichen Grüßen
    Schdewoon

    Eins noch der Nachbar hat seine Garage unterkellert, das weiß jetzt auch der Bauträger noch nicht - ändert das etwas?

    Hoffe auf helfende Antworten und bedanke mich schonmal im Voraus.
     
  2. #2 Fritz531, 30.07.2010
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    Hallo,
    sie dürfen einen Keller bauen, ob es sinnvoll ist das ist eine andere Frage.
    Man kann auch mit dem Keller von der Grenze abrücken und durch eine Auskragung der Kellerdecke das Haus ab EG auf die Grenze bauen. Das Nachbargrundstück muss aber gesichert werden.
    Also.... technisch machbar, aber eine Frage der Kosten !
     
  3. #3 Schdewoon, 30.07.2010
    Schdewoon

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    Hallo,
    vielen Dank für Ihre Antwort.

    Kann man (ungefähr) abschätzen welche Mehrkosten diese Sicherung bzw. auch diese Auskragung versursachen?
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 30.07.2010
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    Nein - kann hier keiner.

    Baugrundgutchten machen lassen, genaue Gründungstiefe und -länge des Nachbrn in Erfahrung bringen und damit von einem Planer eine Planung (ggf. in Alternativen) ausarbeiten und mit Kosten hinterlegen lassen.#

    Alles andere ist Gaskugel²

    MfG
     
  5. #5 Thomas Traut, 31.07.2010
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    So rein aus dem Bauch würde ich wenn möglich lieber das Haus größer bauen und auf den Keller verzichten. Das Modell BT (es dürfte sich ohnehin um einen GU handeln) funktioniert bei solchen Anforderungen m.E. auch nicht, weil der zur Preisfindung nicht auf eigene Kosten und womöglich umsonst (im Sinne von vergeblich) eine Planung incl. Statik machen (lassen) wird. Dass er sich hier ziert, ist verständlich.
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 31.07.2010
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    Nö Thomas. Ein(e) Planer(in) kann sich die Rahmenbedingungen ansehen, erste grobe Zahlen für verschiedene Lösungen nennen und dem Bauherren so Entscheidungsgrundlagen liefern.
    Auch für diverse Kellervarianten.
     
Thema: Grenzbebauung Pflicht - Kann ich keinen Keller bauen?
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