Grenzbebauung Probleme mit Nachbarn

Diskutiere Grenzbebauung Probleme mit Nachbarn im Sonstiges Forum im Bereich Haustechnik; Hallo, mir ist klar, dass ich hier keine Rechtsberatung erhalte, vielleicht kann mir trotzdem jemand antworten ob es Möglichkeiten bzw....

  1. #1 karsten11, 15.09.2009
    karsten11

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    Hallo,

    mir ist klar, dass ich hier keine Rechtsberatung erhalte, vielleicht kann mir trotzdem jemand antworten ob es Möglichkeiten bzw. Vorgaben gibt.

    Wir haben eine "Baulücke" in einem noch nicht fertig gestellten Neubaugebiet erworben. Die Garage wird als Grenzbebauung erstellt, der Nachbar (Haus ist ca. 1 Jahr fertig), weigert sich die Bauarbeiter auf das Grundstück zu lassen um die Garage zu mauern.
    Gibt es für Neubaugebiete in Niedersachsen irgendwelche Vorgaben.

    Der Bauunternehmer schlägt folgendes vor:

    1. Gegen festzuhaltenden Mehraufwand (Tagelohnrapport) die Verblender schichtenweise im Zuge der Errichtung der Innenschale „über die Hand mauern“, d.h. der Maurer steht sozusagen in der Garage. Bei dieser Arbeitsweise ist es zudem fast unmöglich ein optisch und qualitativ gleichwertiges Mauerwerk zu errichten. Sofern wir auch zum Reinigen und Fugen nicht auf dem Grundstück geduldet werden, müsste sofort während des Aufmauerns „frisch in frisch“ verfugt werden, was die Sache zusätzlich verschärft.

    2. Die Wand nicht zu verblenden und einfach mit Kalksandstein errichten – Die unschöne Ansicht haben ja nicht Sie, sondern der Nachbar. - Die Minderkosten Verblendmauerwerk / Kalksandstein würden wir Ihnen vergüten.

    3. Die Wand irgendwie anderweitig zu verschalen.

    4. Die Wand vorerst nicht zu verblenden. (In der Hoffnung, dass der Nachbar später zustimmt, wenn er die Ansicht satt hat)

    Vom Gefühl würde ich 4. nehmen, der Nachbar muss dann von seinem Wohnzimmer immer auf die Wand schauen!

    Vielen Dank
    Karsten
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 15.09.2009
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    Vorschlag 1 nicht gegen Tagesrapport, sondern gegen VORHERIGES Angebot nach m² oder pauschal.
    Frisch in Frisch verfugen ist besser (wenn auch wider die Norm)
    Vorschlag 2 ist Müll, weil er zu Feuchteschäden führt.
    Vorschag 4 -> Nachbar pflnzt Hecke, sieht grün und die Wand gammelt - ergo Müll.

    MfG
     
  3. #3 HolzhausWolli, 15.09.2009
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    Erkundige Dich mal nach dem sogenannten "Leiter- und Hammerschlaggesetz" o.s.ä. im Zusammenhang mit dem geltenden Nachbarschaftsgesetz.

    Wenn ich nicht irre, wird darin genau das geregelt und erlaubt dir sehr wohl dieser Art Arbeiten, sofern sie in einem vorher angekündigten und zeitlich zumutbaren Rahmen erledigt werden.

    Gleichwohl ist es immer wieder erstaunlich daß es Nachbarn gibt, die solche Gelegenheiten nutzen um von Anfang an eine friedvolle Nachbarschaft im keime zu ersticken.

    Schon schlimm wenn man sich erst geltendes Recht schaffen muß um seinen Nachbarn in die Schranken weisen zu müssen...
     
  4. R.B.

    R.B.

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    Bei uns in BW wäre das

    Wie ich gesehen habe, gibt es so etwas in der Form für Bremen nicht.

    Daher folgend 2 links zum Nachlesen.

    http://www.juraforum.de/lexikon/Hammerschlagsrecht

    http://www.juraforum.de/lexikon/Gemeinschaftsverhältnis - nachbarliches

    Details kann man sicher auch beim örtlichen Bauamt erfragen. Die sollten das wissen, oder zumindest sagen können, wo man detailliertere Informationen bekommt. Ansonsten bleibt auch der Weg einen Fachanwalt zu befragen.

    Gruß
    Ralf
     
  5. Dingo

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    Na das kann ja dann eine fröhliche Nachbarschaft werden, wenns schon so los geht. Und wie wird es erst, wenn als nächstes der Schrieb vom Fachanwalt im Briefkasten liegt...

    Hilft das Gespräch beim Feierabendbierchen übern Gartenzaun nicht?
    Wer hat denn den Nachbarn wg. betreten des Grundstücks gefragt?
    Hoffentlich warst du es selbst und hast dies nicht durch den Bauunternehmer oder sogar die Bautruppe in ihrer höflichen Art erledigen lassen?!
    Wie sieht denn der Garten des Nachbarn aus? Alles schon fix und fertig angelegt, so dass er Panik vor unendlicher Verwüstung hat?
    Vielleicht wäre dies ja auch ein Ansatzpunkt wenn fast nix mehr geht:
    Er läßt deine Leute an deiner Garage Arbeiten, du stellst den vorgefundenen Gartenzustand wieder her und sponserst ihm als kleine Aufmerksamkeit und Dankeschön einen Hausbaum.

    Ich denke Wege im guten Miteinander muß es immer geben, insbesondere in der direkten Nachbarschaft.
     
  6. #6 karsten11, 16.09.2009
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    Danke für die Informationen.

    Ich habe gestern noch einmal mit dem Nachbarn in aller Ruhe gesprochen und bin mit ihm alle Vor und Nachteile durchgegangen.
    Wie haben eine Lösung gefunden!

    @Ralf -> Was spricht eigentlich gegen eine zweischalige Kalksandstein Wand?

    Gruß
    Karsten
     
  7. #7 Ralf Dühlmeyer, 16.09.2009
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    Wenn die Aussenschale aus dem entsprechenden Stein ist und die Fuge und die Abdichtung fachgerecht sind - nichts.
    Aber dann kann ich auch jeden anderen Verblender oder Klinker nehmen.

    Dem Maurer ists egal, ob er KS oder Klinker über die Hand als Verblender mauern muss.
     
  8. #8 HolzhausWolli, 16.09.2009
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    Und die wäre?

    Darfst Du nun aufs Grundstück?
     
Thema: Grenzbebauung Probleme mit Nachbarn
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