Grenzbebauung

Diskutiere Grenzbebauung im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo alle zusammen, mein Mann und ich möchten gerne ein Haus kaufen. Es handelt sich um einen Bungalow mit einem Flachdach aus dem Jahr 1979....

  1. KTB

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    Hallo alle zusammen,

    mein Mann und ich möchten gerne ein Haus kaufen. Es handelt sich um einen Bungalow mit einem Flachdach aus dem Jahr 1979.
    Bevor wir dieses Haus kaufen, möchten wir gerne noch die ein oder andere Frage klären.
    Vielleicht könnt ihr uns weiterhelfen. :-)
    In unserem Bebauungsplan steht folgendes: "In diesem Baugebiet dürfen Gebäude innerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche ohne seitlichen Grenzabstand errichten werden. Wird nicht auf der Grenze gebaut, so ist ein Grenzabstand nach NauO einzuhalten."
    Soweit so gut. Das Haus wurde auf der Grenze gebaut. Aktuell sind es ca. 9 Meter, die auf der Grenze gebaut sind. Wir würden gerne ein paar Meter anbauen. Diesen Anbau (ebenfalls eingeschossig, Flachdach) würden wir ebenfalls gerne auf der Grenze errichten.
    Jetzt meine Frage: Wenn keine weitere Angaben im Bebauungsplan gemacht wurden, ist dann irgendeine maximale Grenzbebauungslänge einzuhalten?

    Kann mir hier jemand weiterhelfen?

    Lieben Dank im Voraus für eure ganzen Antworten. :-)
     
  2. #2 Pumbaa1, 26.09.2019
    Pumbaa1

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    Normalerweise max. 9 m pro Grenze und 15 m pro gesamtem Grundstück.
     
  3. KTB

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    Okay. Ich hatte das so verstanden, dass diese 9 Meter für Nebengebäude (Garage etc.) gelten, wenn man das Haus an sich eigentlich gar nicht auf der Grenze bauen darf, sondern einen gewissen Abstand zur Grenze halten muss.
    Ich hatte die Hoffnung, dass das nicht gilt, wenn explizit erlaubt ist das Haus auf der Grenze zu bauen.
     
  4. Dimeto

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    So ist es auch. Die genannten Beschränkungen gelten nur für die privilegierten Anlagen. Wenn geschlossene Bebauung festgesetzt ist und weder Baufenster, GRZ, GFZ oder andere Festsetzungen dagegen sprechen, sollte der Anbau genehmigungsfähig sein. Ist aber aus der Ferne schwer zu sagen. Manchmal sind Festsetzungen nicht so einfach zu interpretieren.
     
    Stadtbaumeister gefällt das.
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