Grenzbebauung

Diskutiere Grenzbebauung im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Hallo zusammen, leider weiß ich nicht so richtig, wo mein Thema hineinpassen könnte. Aber vielleicht geht es auch so. Wir haben 1975 ein...

  1. beaven

    beaven

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    Hallo zusammen,

    leider weiß ich nicht so richtig, wo mein Thema hineinpassen könnte. Aber vielleicht geht es auch so.

    Wir haben 1975 ein Grundstück gekauft, auf dem ein Bungalow steht. der hat zum Nachbargrundstück 2 große Fenster. Die Grundstücksbegrenzung ist 3m entfernt.
    Nun möchte mein Nachbar, seine Garage aufstocken und zu Büroräumen umgestalten.
    Darf er eine Mauer hochziehen, obwohl wir die Fenster zu der Seite hin haben?

    Für schnelle Antworten danke ich euch, denn die Abreiten auf seinem Grundstück sollen schon in drei WOCHEN beginnen :(
     
  2. #2 Wieland, 25.07.2011
    Wieland

    Wieland Gast

    Sehr wahrscheinlich nicht denn die Garage steht wohl an Ihrer Grenze u.in der Garagen-
    satzung wäre das bauliche Maß / Höhe überschritten.

    Sofern es für Ihr Gebiet einen Qualifizierten Bebauungsplan gibt, sollten Sie da mal
    reinschauen. ( Grenzbabaung, Garagen ).
    Ansonsten hilft Ihnen der Schbearbeiter des Bauamt weiter.
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 25.07.2011
    Ralf Dühlmeyer

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    Ich behaupte mal: Mit 99,99 % Sicherheit NEIN

    Wenn Bungalow = Wohngebiet, dann gilt:
    Grenzabstand von Aufenthaltsräumen (Büro - Wohnen - Arbeiten - Schlafen usw) eine Gebäudehöhe, auf max. 17 m Länge evtl. auch eine halbe Gebäudehöhe, auf jeden Fall aber mindestens 3 m!!!
    Innerhalb dieser 3 m sind Garagen und unbeheizte Abstellräume zulässig - bis zu einer Höhe von 3 m.

    Ausserdem wäre zu klären, ob die Büroräume in der Umgebung überhaupt zulässig wären - auch mit ausreichendem Grenzabstand.
    In reinen und allgemeinen Wohngebieten erstmal nur für freie Berufe.

    Bei Gewerbe- und Industriegebieten kann es anders aussehen.

    Lesestoff hierzu sind die §§ 7 bis 12a NbauO

    Ausserdem können noch Festsetzungen des Bebauungsplans weitere Einschränkungen enthalten!
     
  4. Dingo

    Dingo

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    In 3 Wochen beginnen ist eine Sache, was ist mit der Genehmigung für dieses Vorhaben? Derartige Umgestaltungen und Nutzungsänderungen benötigen doch mit Sicherheit die Zustimmung der zuständigen Genehmigungsbehörden.
    Liegt diese vor? Ralf hats auf den Punkt gebracht, beruhigt zurücklehnen und mal abwarten was da kommt.
     
  5. Julius

    Julius

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    Oder mal bescheiden bei der Genehmigungsbehörde nachfragen, ob man dort die Nachbarbeteiligung vergessen hat...?
     
  6. H.PF

    H.PF

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    *grübel*

    Wenn der betroffene Nachbar sich dann erst beschwert wenn die Mauern stehen, wer kommt dann eigentlich für den Schaden auf?

    Eigentlich muß doch eine Baugenehmigung vorliegen wo das alles geklärt ist....
     
Thema:

Grenzbebauung

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