Grenzbebauung

Diskutiere Grenzbebauung im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo, ich wollte mich mal auf diesem Weg informieren. Folgender Sachverhalt. Ich werde dieses Jahr ein EFH bauen. Auf dem Grundstück steht...

  1. #1 kleenerjanko, 05.03.2013
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    Hallo,
    ich wollte mich mal auf diesem Weg informieren.
    Folgender Sachverhalt.
    Ich werde dieses Jahr ein EFH bauen.
    Auf dem Grundstück steht schon eine alte Garage/Scheune mit 4m Höhe und 25 Metern länge und ca. 4m tiefe mit einem Schleppdach/Flachdach.
    Da das Mauerwerk der alten Garage eher Marode erscheint möchte ich dies gern erneuern.
    Die Garage steht auf Grundstückgrenze mit direkt angrenzenden Nachbargarten.
    Mein Nebengebäude sollte eine Länge von 20 Metern haben, 6 Metern Tiefe und eine Wandhöhe von 2,20m mit einem spitzen Dach.
    Kann ich das einfach bauen weil ja schon ein Gebäude mit vergleichbaren Maßen dort steht oder könnte es da Probleme geben?
    Sollte das dann eher als Umbau laufen oder kann ich es abreißen und wieder Neu errichten?

    Danke

    Grüsse Gerd
     
  2. #2 Gast036816, 05.03.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    wenn du abreisst, ist der bestandsschutz weg und du musst deinen neubau nach den derzeitig gültigen vorschriften errichten, egal was einmal war und wie es da stand.
     
  3. #3 kleenerjanko, 06.03.2013
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    Hallo,
    danke für die Antwort.
    Gilt der Bestandschutz noch wenn z.b. eine Wand zum Nachbarn stehenbleibt und alle anderen Wände inkl Dach wird neu gebaut?
    Also Um-und Ausbau?
     
  4. roro

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    AFIAK fallen Anbauten und Garagen nicht unter den Bestandsschutz. Aber an Deiner Stelle würde ich hier einen Baurechtsanwalt konsultieren, denn da scheinen sonst Probleme auf Dich zu zukommen.
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 06.03.2013
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    1) What the **** ist AFIAK???
    2) Begründe, warum Garagen und Anbauten keinen Bestandschutz geniessen sollten???

    3) @ TE
    a) die Beweislast dafür, dass es sich bei diesem Trümmer nicht um einen Schwarzbau handelt liegt immer bei Dir!!
    b) Bestandsschutz bleibt nur bei einer Sanierung erhalten. Sanierung bedeutet abschnittsweise und unter Erhaltung wesentlicher Teile der Substanz!
    c) Bedenke, dass auch ein unter Bestandschutz stehendes Bauwerk Deine GRZ und GFZ belastet und Folgen für Deinen Neubau haben kann.

    Nähere Auskünfte erteilt ein Planer mit Kenntnis Deiner LBO!
     
  6. #6 Gast036816, 06.03.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    du kannst einiges machen, reparieren, instandsetzen, schadhafte einzelbauteile austauschen, z. b. durchgefaulten sparren wechseln, neu verputzen, fenster, türen und tore erneuern, aber nicht grossflächig abreissen und auf bestandsschutz pochen.
     
  7. #7 HJOrtmann, 06.03.2013
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  8. #8 JaquesTati, 06.03.2013
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    Hallo,

    kleiner Tipp aus der Praxis – unbedingt das direkte Gespräch mit dem zuständigen Mitarbeiter beim Amt suchen. Von Ort zu Ort scheint es zuweilen Unterschiede zu geben. Abriss einer alten Scheune auf der Grenze, der zuständige Mitarbeiter hat darauf bestanden, dass sogar das „Fundament“ – drei Lagen Feldbrandsteine in Kies unterhalb der Geländeoberfläche – auf der Grenze komplett entfernt wird, sonst dürfte der Nachbar eine Grenzbebauung vornehmen. Und nur knapp 30 km weiter der umgekehrte Fall, eine alte Gerätehalle auf der Grenze sollte zu einem privaten Festsaal umgebaut werden, die Wand auf der Grenze durfte nur sukzessive instandgesetzt bzw. erneuert werden, sonst wäre die Grundlage für die Grenzbebauung entfallen.

    mfG

    JaquesTati
     
  9. #9 kleenerjanko, 06.03.2013
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    Hallo,
    danke für die vielen Antworten.
    Also werde ich wohl erstmal ein Gespräch mit meinem Planer führen, anschliessend mit der zuständigen Behörde der Stadt und zu guter letzt mit dem Nachbarn.
    Ich hoffe das ich so eine Einigung herbekomme miot dem jeder Leben kann.
    Grüsse Gerd
     
  10. roro

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    AFAIK wollte ich schreiben, aber das wurde schon geklärt.

    Der Unterschied, soweit ich es weiß aber es kann auch sein, dass sich die rechtliche Lage in Österreich und Deutschland unterscheidet, ist, dass bei allen Arten von Nebengebäuden der Bestandsschutz nur den reinen Erhalt des Objekts umfasst, jede auch noch so kleine Änderung bzw. größere bauliche Maßnahme den Bestandsschutz aufhebt. Ein Umbau, wie er hier geplant ist, würde aus meiner Sicht auch auch den Bestandsschutz aufheben (Meine Tante musste vor Jahren eine Garage abreisen lassen, da dort die Reparatur, es war an sich nur ein Neubau des Dachstuhls möglich, den Bestandsschutz aufgehoben hatte).
     
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