Grenzbebauung

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  1. #1 Micki77, 23.12.2014
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    Hallo,

    ein Gebäude steht bereits schon grenzbebaut (Abstand zur Strasse 14m). Nun wollen wir eine DHH (incl. Keller) mit 10m Länge an diese Grenze bauen. Der Abstand zur Strasse muss laut Bebauungsplan 4m betragen.
    Das würde bedeuten die Ecken des alten und neuen Gebäudes "berühren" sich. Kann das technische Probleme geben oder sagar Probleme bei der Baugenehmigung? Müssen dich die Gebäude eine bestimmte Länge überlappen oder einen bestimmten Abstand einhalten?
     
  2. #2 mastehr, 23.12.2014
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    Was für ein Gebäude soll denn gebaut werden? Grundsätzlich müssen alle Gebäude einen bestimmten Abstand einhalten, für gewisse Gebäude gibt es Ausnahmen.
     
  3. #3 Micki77, 23.12.2014
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    Eine Doppelhaushälfte, die muss grenzbebaut werden. Es geht mir nicht um die Abstandsflächen sondern um den Abstand auf der Grenze zwischen Altbestand und Neubau.
     
  4. H.PF

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    Völlig egal, ich kenn von vorne und hinten gleich bis zu es treffen sich nur die Ecken...
    Ein Bekannter hat z.B. Altbau und Neubau nur um Türbreite überlappt, reicht auch aus um einen Anbau zu machen... Neues Haus wäre nicht genehmigt worden da Hinterlieger... Anbau war möglich.
    Bei Doppelhäusern kenn ich das aber auch so knapp überlappt
     
  5. #5 peterk61, 26.12.2014
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    Bei Grenzbebauung treten immer das Probleme bei dem Erdaushub auf. Das Bestandsgebäude muss unterfangen werden. Die Aushubarbeiten müssen gemäß DIN 4123 ausgeführt werden.
     
Thema: Grenzbebauung
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