Grenzstein versetzt - Wer ist zuständig? / Was ist zu tun?

Diskutiere Grenzstein versetzt - Wer ist zuständig? / Was ist zu tun? im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; Und wieso lässt Du nicht jetzt einen Vermesser kommen, gibst ihm 100 Euro oder weniger und lässt Dir den Grenzpunkt nochmal anzeigen? 1. weil kein...

  1. Dimeto

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    1. weil kein Vermesser für 100€ kommt
    2. weil es nicht um die Anzeige der Grenze geht, sondern um die ordnungsgemäße Vermarkung des Grenzpunktes. Das ist eine hoheitliche Tätigkeit, die der Gebührenordnung unterliegt. Der Preis ist nicht verhandelbar. Wenn beim "einfach Geraderücken" der erwähnte Augenzeuge zuguckt, hat der Geraderücker ein Problem.
    Nein, hab' ich nicht gesagt. Das Verändern von Grenzpunkten ist eine Ordnungswidrigkeit, keine Straftat. Daher sind die Behörden auch nicht verpflichtet zu ermitteln.

    Für einen sicheren juristischen Weg brauchst Du anwaltliche Hilfe. IMHO könnte es so laufen:
    Fordere das Unternehmen mit Fristsetzung schriftlich zur ordnungsgemäßen Wiederherstellung der Abmarkung auf. Sollte keine Reaktion erfolgen, was zu erwarten ist, musst Du zivilrechtlich deine Forderung einklagen.

    In meinem Berufsalltag hatte ich schon mit zig ähnlich gelagerten Fällen zu tun - Nachbar entfernt Grenzmarke für Zaunfundament, Bauer pflügt Grenzstein um, Tiefbauer schachtet für Kantsteine sämtliche Grenzmarken aus. Mir ist kein Fall persönlich bekannt, wo jemand durch Gerichtsbeschluss zur Kostenübernahme verurteilt wurde. Ich schätze das Klagerisiko recht hoch ein, die Kosten auch, auf jeden Fall unverhältnismäßig. Mein Rat: Dokumentiere den Ist-Zustand und lasse ihn Dir vom Nachbarn anerkennen. Keiner von Euch benötigt zur Zeit die richtige Abmarkung. Bei guter Dokumentation der Abweichung sollte das auch in Zukunft nicht nötig sein.
     
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  2. #22 Lexmaul, 22.06.2019
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    Hier kommen die Vermesser für 100 Euro...ist ja nix offizielles, weil schon alles vorhanden.

    Man kann sich das Leben natürlich sehr kompliziert machen.
     
  3. Dimeto

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    Wenn Du einen findest, der sich an Grenzpunkten zu schaffen macht - herzlichen Glückwunsch. Ich würd's nicht machen. Warum sollte ich das Risiko eingehen, dass mich jemand dabei beobachtet. Dann kann ich nämlich die Kosten der Wiederherstellung tragen oder, sofern ich den Punkt genau richtig gesetzt habe, für die Überprüfung. Sobald Veränderungen an der Lage einer Grenzpunkvermarkung vorgenommen werden, sind diese nach einem im Katastergesetz genau beschriebenen Verfahren zu verhandeln, zumindest in NRW. Soweit ich weiß, ist das in Hamburg nicht anders.
    Wenn ich gerade in der Gegend bin, mache ich Dir gerne für 100€ einen Kreidestrich an die korrekte Position. Darum geht es dem TE aber nicht. Er hat für die ordnungsgemäße Grenzvermarkung bezahlt und die Firma hat's zerstört. Rechtlich eindeutig. Wer einen Schaden verursacht, muss dafür aufkommen. Das Problem ist, zu beweisen, wer den Schaden verursacht hat, und wie der Verursacher dazu gebracht werden kann, den Schaden zu begleichen.
     
  4. Domski

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    Unseren Vermesser kriege ich auch für einen kleinen Obolus zum Prüfen, wenn er sowieso in der Nähe ist. Falls etwas nicht passt, folgt ja i.d.r ein offizieller Auftrag. Der kostet dann natürlich nach Tabelle.

    So hast du aber erstmal was in der Hand und kannst entscheiden, wieviel Aufwand du betreibst.

    Ich hab die (vorläufigen) Grenzmarken bei uns im Neubaugrundstück auch per Foto an vorhandenen Referenzen dokumentiert. Könnte ja Mal was wegkommen :)
     
  5. #25 Lexmaul, 22.06.2019
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    Naja, komm - wenn er nen Grenzstein hat setzen lassen, dann ist doch wahrscheinlich ein Kegel weiter drunter - der auch verschoben?

    Ich dachte jetzt eigentlich, dass es ihm um korrekten Punkt geht - da der jetzt so nicht mehr ersichtlich ist.

    Aber gut, versuche da nur pragmatisch dran zu gehen.
     
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  6. Dimeto

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    OK, ich hab's anders verstanden.
    Daraus, und aus dem "alten Zaunpfosten, der ganz gut als Bezugspunkt taugt" aus Beitrag #1, habe ich geschlossen, dass der Grenzverlauf klar ist. Soll der TE mal aufklären.
     
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  7. #27 simon84, 22.06.2019
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    Anzeige wegen Sachbeschädigung stellen
    Grenzstein auf eigene Kosten wiederherstellen lassen
    Kosten vom Verursacher einfordern
    Aussicht auf Erfolg vor Gericht unklar
     
  8. #28 petra345, 22.06.2019
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    Nach 164 BGB hat der Vertretene die Folgen der von ihm beauftragten Vertreter zu tragen und kann auch den Erfolg einstreichen. Genau werde ich dazu in der laufenden Woche noch einmal einen vortragenden Juristen befragen.

    Der Vertretene ist in diesem Fall der Nachbar, der einen Vertreter, die Baufirma beauftragt hat. Er muß für deren Verhalten einstehen, soweit der Vertreter, also die Baufirma, im Rahmen ihrer Vertretungsmacht gehandelt hat. Sprich, wenn der Bauarbeiter das Auto des Nachbarn umfährt, war er dazu nicht beauftragt und muß für seine Taten selbst einstehen. Nicht der Nachbar als Auftraggeber.

    Jetzt wird ein findiger Jurist natürlich erklären, daß der Bauarbeiter dies aus irgendwas gemacht hat und nicht damit beauftragt war. Das ist dann die besondere Moral der Juristen.

    Wenn das Ganze eine Straftat ist, sollte es zur Anzeige gebracht werden können.
    Da wird man bei der Polizei Überzeugungsarbeit leisten müssen.
    Aber dann ist es ein Fall für den Staatsanwalt und der muß sich darum kümmern, daß der Grenzstein wieder richtig steht.

    .
     
  9. SIL

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    Nöpe. Guckst du #1
     
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  10. Dimeto

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    Och Petra, in deinem Beitrag ist aber auch gar nichts dabei, was irgendwie mit dem Fall zu tun hat.
    Der Nachbar hat nicht beauftragt, beauftragt wurde sicher auch nicht das Entfernen eines Grenzsteins und eine Straftat liegt ebenfalls nicht vor.
     
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  11. SIL

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    Das weiß Dimeto sicher am besten :winken
    VermG Hamburg.
    Strafbarkeit der Grenzsteinveränderung

    Die landesrechtlichen Vorschriften ähneln oder gleichen sich in Bezug auf die Vermessungsregeln, exemplarisch Baden-Württemberg, durch eine Entfernung oder Lageveränderung der Grenzmarke hat sich der Nachbar ( hier der Wegewart und dessen Erfüllungsgehilfe) ordnungswidrig verhalten. Gem. § 19 VermG (Vermessungsgesetz) Baden-Württemberg stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld bis zu 2.000,00 Euro geahndet werden kann, ggf ist dies in Hamburg höher. Verjährung Ordnungswidrigkeit gem. § 19 Abs. 5 VermG Baden-Württemberg in zwei Jahren. Sofern der Wegewart oder die ausführende Firma in der Absicht handelte, Ihnen Schaden zuzufügen, liegt sogar eine Straftat gem. § 274 Abs. 1 Nr. 3 StGB vor. Gem. § 919 BGB besteht Ihrerseits ein Anspruch gegen den Nachbarn( Wegwart ff) auf Mitwirkung zur Wiederherstellung. § 919 BGB lautet wie folgt:

    (1) Der Eigentümer eines Grundstücks kann von dem Eigentümer eines Nachbargrundstücks verlangen, dass dieser zur Errichtung fester Grenzzeichen und, wenn ein Grenzzeichen verrückt oder unkenntlich geworden ist, zur Wiederherstellung mitwirkt.
    (2) Die Art der Abmarkung und das Verfahren bestimmen sich nach den Landesgesetzen; enthalten diese keine Vorschriften, so entscheidet die Ortsüblichkeit.
    (3) Die Kosten der Abmarkung sind von den Beteiligten zu gleichen Teilen zu tragen, sofern nicht aus einem zwischen ihnen bestehenden Rechtsverhältnis sich ein anderes ergibt.

    Dieser Absatz greift nicht bei Ihnen, da sie nachweislich vor kurzer Zeit, auf Ihre Kosten die Vermessung vornahmen.

    Gem. Abs. 3, 2. Halbsatz besteht ein solches Rechtsverhältnis zu Ihrem Nachbarn auf Grund eines Schadensersatzanspruches aus unerlaubter Handlung gemäß § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 274 Abs. 1 Nr. 3 StGB bzw. § 19 VermG BW. Grenzsteine dürfen nur von Bediensteten des Vermessungsamtes ( oder entsprechend Vermesser) gesetzt werden. Denn die Abmarkung ist eine öffentlich-rechtliche Angelegenheit, die durch das Vermessungsamt durchzuführen ist.Im Zuge ( nun erneuten Abmarkung) der Abmarkung wird sich dann die Verursacherfrage und damit auch die Kostenfrage stellen. Sie können selbstverständlich auch Anzeige erstatten und dabei Ihren Nachbarn unter Darlegung des Sachverhalts namentlich benennen.
    Also im Fazit- setzen Sie das Kataster Amt in Kenntnis und fordern Sie den Wegwart mit Frist zur Korrektur bzw Wiederherstellung auf mit Hinweis, der Bekanntgabe an die Behörde.
     
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  12. #32 Fabian Weber, 22.06.2019
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    Wenn Du weißt, wo der Grenzstein stand, dann setz doch Deinen Zaun dort so, wie Du denkst. Dein Nachbar wird schon nicht so doof sein und sich aufregen.
     
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  13. #33 didi0815, 24.06.2019
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    Vielen Dank für die vielen konstruktiven Antworten, besonders an Dimento und SIL! Hatte schon garnicht mehr damit gerechnet. Morgen ist wieder Montag und ich werde mich dann mal wieder ans telefonieren und schreiben machen und mich noch mal mit den beteiligten kurzschließen.

    Noch eine Frage an die juristisch versierten unter euch. Ich habe jetzt schon zweimal hören dürfen, dass die Überfahrt ja schließlich für meinen Nachbarn gebaut wurde und er somit dafür verantwortlich zu machen sei. Ist dieses Argument tragkräftig? Schließlich wurde der Schaden ja, von der vom Wegewart beauftragten Firma unter seiner „Aufsicht“ angerichtet und die mangelhafte Durchführung von ihm abgenommen. Natürlich wurde die überfahrt für den Nachbarn gebaut, aber durch die von der Stadt beauftragte Firma. Kann der Wegewart nun einfach die Verantwortung auf den Nachbarn abwälzen?
     
  14. #34 simon84, 24.06.2019
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    Wer hat denn mit wem ein Vertragsverhältnis?

    Hört sich ja so an, als ob das Teilung/Neubaugebiet ist, dann hätte ja dein Nachbar nur ein Vertragsverhältnis mit der Gemeinde.
    Und dieser "Wegewart" und die ausführende Firma haben ein Vertragsverhältnis mit der Gemeinde und nicht mit deinem Nachbarn.

    So gesehen hat dein Nachbar doch garnix damit zu tun ? Schuld ist er sowieso nicht und verantworten muss er es in dem Fall wohl auch nicht, da weder vorsätzlich, grob fahrlässig oder fahrlässig von seiner Seite aus.... Und er hat ja sicher auch nicht angewiesen den Grenzstein zu zerstören.

    Müsste man aber erst genau rausfinden wer hier wen wie vertraglich beauftragt hat. Könnte schwierig werden wenn der Nachbar nicht mitspielt.

    Aber mal ganz ehrlich. Was ist jetzt eigentlich das Problem mit dem sch.... Grenzstein ?
    Ich hab überhaupt keine bzw. die noch nie ausgebuddelt oder gesucht. Warum auch ?
    Wenn jetzt alles passt und dann ein paar Baumstämme oder Zaunpfosten stehen, dann hast du doch eine Referenz... Ansonsten setzt du halt einen zusätzlichen privaten, nicht amtlichen "Grenzstein" in exakt 1 Meter Abstand auf deinem eigenen Grund. Dann hast auch nen Messpunkt. (zumindest privat).
    Das kannst ja auch selber machen ohne Vermesser.
     
  15. #35 didi0815, 07.07.2019
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    Das Problem mit dem Grenzstein ist, dass es mich eine Menge gekostet hat, den hinstellen zu lassen, der nach gerade mal vier Wochen ‚zerstört‘ worden ist, dass glasklar ist, wer dafür verantwortlich ist und die Verantwortlichen versuchen die Verantwortung auf andere abzuwälzen bzw. überhaupt leugnen, dass der Grenzstein angefasst worden ist.

    Hab mich bei der Behörde telefonisch und per Mail in der Hierarchie hochgearbeitet. Jeder versucht das Thema auf die lange Bank zu schieben. Hab mich nun rechtlich beraten lassen und die Behörde zur Wiederherstellung des Zustandes zuvor inklusive Kostenübernahme aufgefordert, mit Fristsetzung und Ankündigung rechtlicher Schritte im Falle eines Ablaufes der Frist, ohne dass sich etwas tut.

    Der Weg über den Anwalt ist wohl billiger, als den Stein erneut setzen zu lassen. Das ganze auf sich beruhen zu lassen ist auch keine Option, da es passieren kann, dass die Behörde in der Zukunft auf einen zukommt und dann verlangen kann, dass der Grenzstein auf meine Kosten und die des Nachbarn wiederhergestellt wird. Außerdem geht es hier auch um das berühmt-berüchtigte ‚Prinzip‘.

    Werde hier beizeiten mal schreiben, wie sich die Sache dann schlussendlich entwickelt hat, wenn es dann so weit ist.
     
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  16. #36 simon84, 07.07.2019
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    Kann ich nachvollziehen, allerdings macht es nur einen psychologischen Unterschied ob du das „gerade eben“ hast setzen lassen oder vor 15 Jahren.

    „Ich habe einen Grenzstein setzen lassen“ ist vermutlich auch nicht ganz richtig, denn der Grenzstein ist weder deiner noch hast du ihn setzen lassen. Viel mehr hast du vermutlich eine Gebühr dafür bezahlt damit er gesetzt/korrigiert wird :) macht es natürlich für dich nicht besser, aber rechtlich ggf einen Unterschied
     
  17. SIL

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    Nein, kostenmässig könnte der Auftraggeber immer noch 50% an den Nachbarn fordern, in diesem Fall hinfällig weil verändert... aus welchen Grund auch immer...§919ff 922 ff BGB
    Doch er gehört hälftig, in diesem Fall jedem Nachbar und auch wenn du es nicht gerne hörst - Grenzsteine bewegen, versetzen entfernen stellt im minimum eine OWI dar, im ungünstigen eine Straftat auch in Ö ;) nur das ZGB sieht dies leicht 'anders'

    Ergo fordert man den Nachbar zur Übernahme der Hälfte von 2k auf plus die alleinigen Kosten für die erneute correcte Herstellung.
     
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  18. #38 msfox30, 07.07.2019
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    Für den ersten Fall, ist dein Vorgehen dann sicher richtig.
    Aber wie wurde denn der Grenzstein gesetzt, dass das 2000€ gekostet hat?
    Also ich habe im Frühjahr die Einfahrt geschottert. Plötzlich blieb der Bagger an etwas festen hängen. Als ich mit der Schippe gekratzt hatte, sah ich etwas viereckiges (ca. 10x10cm) mit ein Kreuz drauf. Aha, der Grenzstein. Da ich etwas tiefer musste, sah ich, dass unten ein riesen Betonklotz im Boden war. Ich bin da eins, zweimal mit der Baggerschaufel dagegen geeckt, aber bewegt hat der sich nicht!
    Wenn du also den Grenzstein noch einmal richtig setzten lässt, kannst du vielleicht darauf achten, dass er besonders stabil verankert wird :-).
     
  19. #39 Dimeto, 07.07.2019
    Zuletzt bearbeitet: 07.07.2019
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    Na ja, so glasklar ist das wohl nicht, da Du die Behörde nun aufforderst, einen Schaden zu beseitigen, den sie definitiv nicht verursacht hat.

    Wenn Du dein frisch lackiertes Auto hochglänzend am Straßenrand abstellst und ein Lohnunternehmer (LU) fährt für den Landwirt Huber Gülle zum Acker und der Enkel des Fahrers, der unbedingt mal mitfahren wollte, zieht gerade in dem Moment, wo er an deinem Auto vorbei fährt, den Ventilhebel - wer ist dann Schuld? Und wenn der Nachbar am Straßenanfang gesehen hat, dass der LU um 12:00h bei ihm vorbeigefahren ist und ein anderer, dass dein Auto um 13:00h versaut war - wo ist da der Beweis? Wenn Du keinen findest, der gesehen hat, wie die Gülle aus dem Güllefass des LU auf dein Auto spritzte, besteht immer noch die Möglichkeit, dass es ein anderer war.

    Jetzt forderst Du den Huber auf, dein Auto neu lackieren zu lassen. Der fühlt sich natürlich nicht verantwortlich dafür und ignoriert deine Forderung. Und wenn die Sch... schnell abgewaschen würde, wäre eine Neulackierung auch nicht erforderlich. Du könntest den Schaden also gering halten, so aber das Klagerisiko ins Unverhältnismäßige steigern. Dilemma.

    Das kommt darauf an, wie lang der Weg noch wird.
    Das ist wohl das unwahrscheinlichste Szenario. Die Behörde hat kein Interesse an dem Grenzstein.
    Das kann ich gut verstehen. Ich würd' mich drei Wochen ärgern und nach einem Gespräch mit meinem Therapeuten die Sache auf sich beruhen lassen.
    Das wäre wirklich sehr interessant, wenn Du's durchziehst. Bitte berichte! Kenne keinen ähnlichen Fall, wo der Verursacher zur Rechenschaft gezogen wurde.
     
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  20. Dimeto

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    Da hast Du aber Glück gehabt. Es gibt ja die unterschiedlichsten Grenzmarkierungen. Ein Betongrenzstein ist 10cm*10cm*60cm, einer aus Granit 12cm*12cm*70cm, ein Schlagstein ist nur ein 60cm langes Eisenrohr mit 10cm*10cm*10cm Kunststoffkopf. Vermulich wurde dein Grenzstein in der Rückenstütze des Kantsteins oder im Zaunfundament deines Nachbarn einbetoniert, ansonsten hättest Du ihn mit der Baggerschaufel sicher beschädigt, zumindest verschoben. Und wenn's einer gesehen hätte, hättest Du ihn auf deine Kosten wieder gerade rücken müssen.
     
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