Grenzstein zur Seite gedrückt

Diskutiere Grenzstein zur Seite gedrückt im Praxisausführungen und Details Forum im Bereich Architektur; Guten Tag allerseits Ich baue demnächst in einenm Neubaugebiet. Bebauung ist erlaubt . Mein Nachbar zur li. (wenn ich vor dem Grundstück...

  1. #1 SoulMan, 25.05.2004
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    hab wirklich keine Ahnung, daher Danke ich euch schon jetzt !
    Guten Tag allerseits

    Ich baue demnächst in einenm Neubaugebiet.
    Bebauung ist erlaubt .
    Mein Nachbar zur li. (wenn ich vor dem
    Grundstück stehe ) hat wohl unseren gemeinsamen Grenzstein mit einem Bagger angefahren und ihn etwas ( 2-3 cm) gekippt .
    Baggerspuren sind vorhanden, bis an den Grenzstein.
    Auf meinem Grundstück ist noch nichts passiert( Arbeiten).
    Entweder war er es, oder eine Tiefbaufirma welche von ihm beauftragt wurde.

    Nun meine bedenken :
    Spätestens wenn das Katasteramt nach dem Bau noch mal die Häuser einmisst ,gibts doch Ärger ....Denke der Stein muss neu vermessen und gesetzt werden , oder ? ....sind doch locker 500 €
    , oder ?

    Habe den Nachbarn noch nicht angetroffen ,lässt gerade die Bodenplatte trocknen.
    Wie gehe ich diplomatisch vor ? ...will ja keinen Nachbarstreit, ehe wir welche sind ! ... aber warten und später zahlen müssen will ich auch nicht!... womöglich sagt er später ich war es .

    Was tun wenn er es abstreitet ?
    Fotos habe ich gemacht !

    Danke für Anregungen

    MfG Stefan Seebörger
     
  2. #2 Doppelpost, 25.05.2004
    Doppelpost

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  3. #3 Bauherrensohn, 25.05.2004
    Bauherrensohn

    Bauherrensohn Gast

    Hallo!

    Wie wäre es denn einfach mal mit Ihrem Nachbarn zu reden.

    Anscheinend handelt es sich ja um ein Versehen.

    Wenn Sie die Lage des Steines überprüfen wollen können Sie ja einfach mit dem Maßband vom anderen Grenzstein her messen und einen Pflock einschlagen.

    Wenn es sich nur um 2-3 cm handelt können Sie den Stein mit Ihrem Nachbarn doch mit einem Ruck zurechtsetzen und mit dem Fuß die Erde festtreten. Dann stoßen sie mit einem Bier auf gute Nachbarschaft an und haben dann hoffentlich den "Grundstein für gute Nachbarschaft" gelegt.
    Auch Sie können beim Bau mal die Geduld Ihres Nachbarn strapazieren oder Seine Hilfe benötigen ...

    Gruß

    Bauherrensohn
     
  4. geigei

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    genau so soll es sein...

    (bauherrensohn), so und nicht anders!!
     
  5. #5 SoulMan, 26.05.2004
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    hab wirklich keine Ahnung, daher Danke ich euch schon jetzt !
    fühle mich hier irgendwie angegriffen ...

    oder liege ich da falsch , falls nicht ,dann entschuldige ich mich dafür !
    1. Doppelposting ..., ja habe ich in den beiden besten Foren gemacht , welche ich seit Sommer letzten Jahres regelmäßig besuche , als fleißiger leser .
    Verwerflich ?...neeeee , oder ?

    2. Ich möchte nur nicht auf Kosten sitzen bleiben , die ich nicht verursacht habe !
    Bin absoluter Laie und durch ein Gespräch mit meinem Vermessungsbüro darauf aufmerksam gemacht worden , das das Katasteramt wohl spätestens bein Einmessen, nach dem die Bauten fertig sind, Ärger machen wird !

    3.Die letzten 2 Tage nachdem es ja nun mal passiert ist ,bin ich täglich zum Grundstück gefahren , und werde Morgen auch wieder hin fahren , um mit ihm zu sprechen ,also nicht so Vorwurfsvoll...
    Zitat : Wie wäre es denn einfach mal mit Ihrem Nachbarn zu reden.

    Zitat : Auch Sie können beim Bau mal die Geduld Ihres Nachbarn strapazieren oder Seine Hilfe benötigen ...

    Ist doch gar nicht das Thema , tschuldigung , aber gehen sie da nicht zu weit ?

    Ich will keinen Streit ,keinen exakten Grenzpunkt usw. ich will nur nicht zahlen , das war meine Frage.
    Mal so nebenbei , wenn ich Streit suchen würde ...dann hätte ich noch anzubieten , das mein Grundstück als Wendemöglichkeit für schweres Gerät herhält, ...auf meinem Grundstück schon Mutterboden von ihm lagert usw. Baustelleneinrichtung sollte doch auf dem eigenem grundstück erfolgen .

    Also bitte....

    doch nun mal wieder zur Ausgangsfrage .
    Im nachhinein war es wohl falsch eine solche Frage zu stellen , da sie von ihnen wohl nicht zu beantworten ist. Dachte villeicht gabs einen solchen Fall schon mal in ihrer Praxis , oder Grundsätzlich wird mit Grenzsteinen so , oder so verfahren .

    Zu guter letzt...ich möchte auch hier wirklich keinen angreifen , aber ich habe das Bedürfniss mich zu rechtfertigen , ich selber suche die Harmonie .

    Danke für ihre Antworten
    MfG
    Stefan Seeboerger
     
  6. geigei

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    wenn du dich durch...

    unsere Antworten angegriffen fühlst, dann versteh ich auch Deine Frage!


    ...


    Schnapp dir den nachbarn, drück dass ding rüber....habe fertig!
     
  7. #7 BHMarkus, 26.05.2004
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    ...also ich kann ihn verstehen. jeder fehler auf dem bau kostet kekanntlich geld und vorallem nerven. das will man möglichst vermeiden, und bevor man einen riesen wind macht, kann man ja normalerweise hier anfragen. er weiss ja nicht, ob es problematisch ist, wenn der grenzstein um 2cm falsch sitzt. deshalb fragt er ja hier!!!
    nach dem motto: "vorsicht ist besser als nachsicht"
    ihr habt ihm doch seine frage garnicht beantwortet, ob später jemand reklamiert, wenn der grenzstein schief hängt. ob es jemand merkt, wenn er den grenzstein jetzt wieder zurück schiebt und aber die grenze doch nicht genau trifft !!!
    ich weiss es nicht, aber vielleicht kann ja jemand eine antwort geben mit der man wirklich was anfangen kann!
    wenn nachher einer das haus baut nach dem falschen grenzstein, sind die probleme wahrscheinlich nicht mehr bei einem glas bier zu beheben. :konfusius
    grüsse aus dem wilden süden
     
  8. Ebel

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    Verrücken

    Also prinzipiell ist erstens nur ein öffentlich bestellter Vermesser berechtigt, einen Grenzstein in die richtige Lage zu bringen. Zweitens ist die Lage des Grenzsteins fast unerheblich, da ja die Grenzen des Katsters greifen. Drittens ist eine Toleranz von ca. 5 cm um den theoretischen Grenzpunkt zulässig.

    Außerdem will ja der Fragesteller die Sache prinzipiell geklärt haben und das bedeutet, daß auch der Nachbar nicht auf den Kosten (die ggf. eintreten werden) sitzen bleibt, denn der Baggerfahrer (bzw. sein Unternehmen) hat die Kosten zu tragen. Das bedeutet mit dem Nachbarn sprechen und ihm Kopien der Fotos geben, damit er die Ansprüche gegenüber dem Verursacher geltend machen kann - denn wenn später evtl. festgestellt wird, das der Grenzpunkt zu seiner Solllage z.B. 6 cm abweicht (z.B. im unverrückten Zustand waren es 4 cm + 2 cm Verrückung) oder die Sollage nicht feststellbar ist, dann kann schon mal eine Wiederherstellung für einige 1000 Euro fällig werden.

    Später wird der Baubetrieb alle Schuld von sich weisen und Ihr Nachbar bleibt auf den Kosten sitzen, da Sie ja nachweisen können, nicht der Verursacher gewesen zu sein. Sie handeln also sogar im Interesse des Nachbarn, wenn Sie ihm rechtzeitig Material in die Hände geben.

    Ergänzung: Haben Sie schon mal über einen Fachmann an Ihrer Seite nachgedacht, der nur in Ihrem Interesse den Bau kontrolliert und ggf. Mängel sieht, die Ihnen gar nicht auffallen. Die Mehrheit der Bauherren glaubt immer noch, dies sei eine unnötige zusätzliche Ausgabe. Aber in der Mehrheit der Fälle kostet die Nichtbeauftragung deutlich mehr und manche Mängel lassen sich hinterher nicht mehr beseitigen.
     
  9. #9 SoulMan, 26.05.2004
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    hab wirklich keine Ahnung, daher Danke ich euch schon jetzt !
    Danke ....

    bin jetzt schon wieder beruhigt .
    Werde den Grenzstein mit dem Nachbarn wieder geraderücken
    und gut ist .
    Wollte wirklich niemanden zu nahe rücken .
    MfG
    Stefan Seebörger
    auch ein gestresster Bauherr ;-)
    ... ist der richtige Titel
     
  10. #10 BHMarkus, 26.05.2004
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    hallo soulman,
    ich dachte du hast noch nicht msal angefangen.
    wart mal ab, der stress geht dann erst richtig los !!!
    wünsche gute nerven, die wirst du brauchen !!!

    gruss
     
  11. #11 SoulMan, 27.05.2004
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    hab wirklich keine Ahnung, daher Danke ich euch schon jetzt !
    noch mehr Stress für mich ...

    Hallo BH Markus
    du gestresster ;-)

    Das ist es ja ,ich warteseit ca. 7 Monaten auf das Grundstück welches erst jetzt bebaubar ist .
    Zudem machte mein Häuslebauer jetzt zicken mit der Baufreigabe ...lange Rede kurzer Sinn , ich habe telefonisch das geregelt was die,in einem Haus nicht konnten "Missvertsändnisse" bei denen ...nun... in 2-4 Wochen gehts nun endlich los...freu.
    Jetzt hat mein " der"neue Nachbar auch noch sein Grundstück deutlich angehoben und sein Genzgebäude mit einem Wall auf meinem Grundstück gestützt, geschützt :(
    Weiß noch nicht genau ob ich auch so anheben werde , denke eher nicht so hoch , werde den natürlichen Erdverlauf wohl beibehalten, erst recht, da zur re. Seite ein öffentlicher Weg ist ,der nicht angehoben wird .Daher will ich auch nicht ein von li .nach re. abfallendes Grundstück haben.
    Kann im Moment gar nicht mehr schlafen ...jetzt baut der auf meinem Grundstück , "ich krich Plaque" .Muß ich sein Fundament schützen , ne denke ich .Muß ich so weit auffüllen , ne denke ich .
    Will jetzt aber keinen Wind machen , da es ja sein kann das das ganze sich als problemlos heraustellt.Oder sollte ich mal fragen warum er keine L Steine benutzt hat oder wer die Planung auf meinem Grundstück durchführt ???

    Bin ich zu sensibel ?
    Bin wirklich keiner der Streit sucht , aber ich bin schon ein genauer , wills mal so sagen .
    Die Bautoleranzen hab ich schon lange auf dem PC , kleiner Scherz.
    Gruss Stefan Seebörger
     
  12. SE

    SE

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    ......Jetzt hat mein " der"neue Nachbar auch noch sein Grundstück deutlich angehoben und sein Genzgebäude mit einem Wall auf meinem Grundstück gestützt, geschützt .......

    Hallo SoulMan,
    na bitte, jetzt geht's schon los.
    Gleich vorweg, ich unterstelle Ihnen keine Streitsucht.
    Es ist oftmals die völlige Ignoranz der Menschen, auf Ihre Umgebung keine Rücksicht nehmen zu müssen. In Ihrem Fall wurde also die Abstützung auf Ihrem Grund und Boden durchgeführt. Sie wollen nicht auf das gleiche Geländeniveau anfüllen, also haben Sie einen Interessenkonflikt. Entweder Sie wehren sich gleich, oder aber warten ab, was als Nächstes kommt.
    Wenn Sie mit dem Zustand nicht klarkommen, bauen Sie ihm doch eine, im wahrsten Sinne des Wortes, Eselsbrücke.
    Sinngemäß vielleicht so : Ihre Baufirma hat auf meinem Grund eine Anschüttung durchgeführt, bitte veranlassen Sie sie doch diese wieder zu entfernen....
    Er muß sich nicht pers. angegriffen fühlen, weiß aber sicher sofort worauf Sie hinaus wolllen. Vielleicht funzt's ja!
    Steht das Gebäude denn schon? Dann wirds natürlich gleich noch "lustiger"

    Viel Glück noch

    SE
     
  13. JEST71

    JEST71

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    Bauen ist schön ! Oder ?
    Hey SE!

    Wie kriegt man denn diesen turbogeilen Smilie hin ??? Find ich genial und er drückt unser Lebengefühl so schön aus - jedenfalls jenes vor 15 Jahren :winken
     
  14. #14 lakra-man, 30.05.2004
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    Hallo Jens

    versuchs mal mit

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    ......

    Gruß
    Klaus
     
  15. #15 Oggy, 30.05.2004
    Zuletzt bearbeitet: 30.05.2004
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    Das ist ja noch garnix, hier in einem Baugebiet hat nun der zuletzt bauende (sehr großes Doppelhausgrundstück mittendrin)
    sage und schreibe 5 Nachbarn eine 1,5m hohe Beton-L-Elementemauer vor die Nase gesetzt.

    Die sind nun begeistert! :motz

    Er hat von seiner Seite den Kelleraushub dagegengefahren und wird das schön begrünen.. :Roll


    Grüße Andreas
     
  16. SE

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    Da hilft nur noch
     
  17. #17 Oggy, 12.06.2004
    Zuletzt bearbeitet: 12.06.2004
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    Hier mal ein Bild des "Zaunes"


    [​IMG]
    Da fühlt man sich ja wieder wie im Zonenrandgebiet...


    Das Blockhaus war als erstes da und dem Bau links hat man gerade wieder das sehr weit überstehende Dach entfernt, und die Hälfte des Obergeschosses zur Dachterrasse zurückgebaut. :motz :motz :motz
    [​IMG]

    Es hatte mich auch gewundert wie 2 1/2 Geschosse genehmigt werden konnten. Bauaufsicht??



    Grüße Andreas
     
  18. SE

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    Echt hübsch

    ist Das
     
  19. Josef

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    "oder" ist das etwa der Lagerplatz eines Betonfertigteilwerkes ??? ... mein lieber Schorle bei uns würdest du die Wand schön brav wieder abreissen zumindest unter 1.00m zurückstutzen :irre
     
  20. #20 SoulMan, 13.06.2004
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    Könnte auch ein Kindergefängnis sein , lach .

    MfG
    Stefan Seebörger
     
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