Grenzzaun

Diskutiere Grenzzaun im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo Zusammen, ich bin hier neu und hoffentlich richtig. Wir haben in NRW neu gebaut. Der Nachbar ebenfalls. Wir haben unseren Nachbarn...

  1. #1 Han1972, 03.08.2019
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    Hallo Zusammen,

    ich bin hier neu und hoffentlich richtig.

    Wir haben in NRW neu gebaut. Der Nachbar ebenfalls. Wir haben unseren Nachbarn gebeten, sich an einem Grenzzaun zu beteiligen. Er hatte dazu keine Lust.

    Nach zwei Monaten haben wir den Zaun dann auf eigene Kosten aufgestellt und in anshließend aufgefordert, sich an den Kosten zu beteiligen.

    Der Nachbar behauptet nun, dass der Zaun nicht auf der Grenze steht. Wir haben ihn von einem Vermesser nachmessen lassen und festgestellt, dass er tatsächlich an ein paar Stellen um ca. 15 cm versetzt nicht auf der Grenze steht.

    Gibt es für sowetwas Toleranzgrenzen?

    Vielen Dank
     
  2. #2 Gast82596, 03.08.2019
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    Wie kommst du auf die Idee das er sich beteiligen muss?
    im Gegenteil, wenn der Zaun den du erstellt hast zum Teil auf seinem Grundstück steht würde ich an seiner stelle dafür sorgen das du ihn wieder abreisen musst.
     
  3. #3 Lexmaul, 03.08.2019
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    Es gibt schon echt geile Nachbarn...
     
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  4. #4 Fred Astair, 03.08.2019
    Zuletzt bearbeitet: 03.08.2019
    Fred Astair

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    Na ja, in NRW gibt es schon das, nicht nachvollziehbare, Recht, vom Nachbarn die Beteiligung an einer ortsüblichen Einfriedung zu verlangen. Sinnvoller wäre die in den meisten Ländern gepflegte Rechtslage, dass der, der ein Interesse an einem Zaun hat oder von dessen Grundstück eine Gefahr ausgeht, das Recht oder sogar die Pflicht zur Einfriedung auf seine Kosten hat.
    Nun ist es aber wie es ist und der TE hat sein Recht wahrgenommen.
    Die Rechtslage schreibt aber nun mal von Grenzzaun und von "auf der Grenze" und das ist nicht 15 cm daneben. Ich würde hier das Recht auf Seite des Nachbarn sehen und sogar noch hinterfragen, ob denn die Ortsüblichkeit eingehalten wurde.
     
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  5. Dimeto

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    Schade, vorher wäre besser gewesen.
    Ja, aber 15cm sind jenseits von Gut und Böse. Es handelt sich also nicht mehr um eine gemeinsame Einfriedung und Ansprüche aus dem Nachbarrecht dürften kaum durchsetzbar sein.
    Habt ihr ihm schriftlich eine Frist gesetzt? Ansonsten hast Du gleich verloren.
     
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  6. #6 Fabian Weber, 04.08.2019
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    Warum sollte sich der Nachbar an einem Zaun beteiligen müssen, den er gar nicht wollte?
     
  7. #7 Fred Astair, 04.08.2019
    Zuletzt bearbeitet: 04.08.2019
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    Weil das in NRW so Usus ist: Paragraph 32, Nachbarschaftsgesetz NRW.
     
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  8. #8 Lexmaul, 04.08.2019
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    Wird hier so geregelt: Immer die rechte Seite zahlt der Eigentümer - Eckgrundstücker sind da gekniffen :D

    Aber auf die Idee zu kommen, den Nachbarn auf die Weise dazu zu zwingen? Nicht wundern, wenn da Streit über den Zaun (hö hö Hö) bricht.
     
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  9. #9 plattypus, 04.08.2019
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    Der Zaun muß auf deinem Grundstück stehen. Du kannst ihn natürlich gerne auf deinem eigenen Grundstück weiter nach hinten versetzen. Aber eine Grenzüberbauung hin zu deinem Nachbarn ist nicht zulässig, auch ein Millimeter wäre zuviel. Außerdem braucht sich der Nachbar natürlich nicht am Zaun zu beteiligen, so er keinen haben will.
     
  10. Dimeto

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    Nein, nicht in NRW. Eine gemeinsame Einfriedung wird auf die Grenze gesetzt.
    Zwischen bebauten oder gewerblich genutzten Grundstücken ist das nicht gesetzeskonform. Der Nachbar könnte dann noch zusätzlich eine gemeinsame Einfriedung verlangen.
    Nein. Bei einem Maschendrahtzaun mit Pfosten von 4cm Durchmesser stehen idealerweise 2cm auf jedem Grundstück. Wenn man's auf die Spitze treiben will, dann kann man noch die 5mm Drahthalterung berücksichtigen, aber da kommen wir dann doch wieder zu den Toleranzen, wie genau man einen Pfosten setzen kann. Ebenso die Punktfundamente für die Pfosten: Bei 20cm*20cm sollten sich 10cm auf jedem Grundstück befinden.
    Doch, s. #7.
     
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  11. Neurus

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    Dimetos Post #10 stimme ich vollumfänglich zu. Ist in Hessen genauso. Ein Nachbar von zwei bebauten Grundstücken kann eine gemeinsame Einfriedung verlangen, an der sich der andere dann beteiligen muss. Bei 15cm Abweichung sehe ich allerdings auch keine gemeinsame Einfriedung mehr.
    Wie sieht es eigentlich aus, wenn man zur Vermeidung von Streit mit einem unwilligem Nachbarn die Einfriedung auf seinem Grundstück auf eigene Kosten errichtet. Kann dann der Nachbar (oder dessen Rechtsnachfolger) später immer noch einen gemeinsamen Grenzzaun verlangen?
     
  12. #12 Fred Astair, 06.08.2019
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    Sagtest Du nicht, Du stimmst Dimeto vollumfänglich zu? Dann hast Du ihn doch sicher auch gelesen:
     
  13. #13 Neurus, 07.08.2019
    Zuletzt bearbeitet: 07.08.2019
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    Also folgender Fall:
    Ich möchte eine Grundstückseinfriedung. Der Nachbar, dem das ebenfalls bebaute Nachbargrundstück gehört, will das nicht, weil er gerade finanziell gebeutelt ist etc.
    Dann macht es also keinen Sinn, um des Friedens willen die Einfriedung auf seinem Grundstück zu errichten, weil später dann doch noch eine gemeinsame Einfriedung verlangt werden könnte. Lösung: Eine gemeinsame Einfriedung auf der Grenze errichten lassen und auf die Kostenbeteiligung des Nachbarn verzichten?
     
  14. #14 Dimeto, 07.08.2019
    Zuletzt bearbeitet: 07.08.2019
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    Der Gesetzgeber möchte, dass sich die Nachbarn einigen. Die Ausführungen im Nachbarrecht sollen da helfen und einen Ausblick geben, worauf es hinausläuft, wenn sie sich nicht einigen.
    Ohne Abstimmung mit dem Nachbarn nicht.
    Ein sicherheitsbewusster Friedensstifter ohne Geldsorgen spricht mit dem Nachbarn, zeichnet ein Plänchen mit eindeutig festgelegter Lage der Einfriedung und lässt sich eine darauf befindliche Einverständnisformulierung vom Nachbarn unterschreiben. Dann errichtet er auf seine Kosten an der Grenze seine Wunscheinfriedung, die dann nur ihm gehört, für deren Unterhaltung er alleine aufkommt und die er dann auch ohne Einverständnis des Nachbarn wieder entfernen kann. Alle sind glücklich.

    Macht man das Ganze ohne Beteiligung des Nachbarn, und dem gefällt die Einfriedung nicht, kann er dagegen vorgehen. Schlimmstenfalls muss dann abgerissen werden und ein Maschendrahtzaun gebaut werden. Alle sind unglücklich.
     
  15. #15 Fred Astair, 07.08.2019
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    Oder man einigt sich mit dem finanziell gebeutelten Nachbarn dergestalt, dass man die Einfriedung auf der Grenze errichtet und der Nachbar seinen Anteil später bezahlt.
    Wie auch immer: Hauptsache man einigt sich.
    Wobei ich nie verstehen werde, warum man unbedingt eine befestige Demarkationslinie braucht.
     
  16. #16 Han1972, 07.08.2019
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    Erst einmal vielen Dank für die zahlreichen Antworten. Mir geht es aber nicht darum, ob man den Zaun auf Kosten des Nachbarn errichten darf.

    Mir geht es ausschließlich daraum, was es für Toleranzen beim Errichten des Grenzzauns gibt. Ist ein Grenzzaun, der nur 1 cm nicht auf der Grenze steht, noch ein Grenzzaun?
    Oder darf der Grenzzaun auch 15 cm seitlich über die Grenze stehen? Es geht mir nur um die Toleranzen.
     
  17. #17 azalee0108, 07.08.2019
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    Vielleicht weil man einen Hund hat, oder kleine Kinder, oder einen Teich oder Pool bauen möchte, oder weil man am Zaun bequem Erbsen, Bohnen oder Himbeeren ziehen kann. Haben dann nach der Arbeit sogar beide Familien was davon.
     
  18. Dimeto

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    Eine Grenze ist eine gedachte eindimensionale Linie zwischen zwei Grenzpunkten. Der Grenzzaun ist eine reale bauliche Anlage mit dreidimensionaler Ausdehnung. Der Erbauer sollte in der Lage sein, mit dieser baulichen Anlage die gedachte Linie nicht zu verlassen. Die Toleranz wäre dann die Breite der Einfriedung. Zugestehen könnte man dem Bauherrn noch die Genauigkeit des Katasternachweises, also wie genau die Grenzpunkte überhaupt bestimmbar sind. Die liegt in den allermeisten Fällen zwischen 2 und 6 Zentimetern. Die daraus resulierende Abweichung ist dann aber gleichmäßig und darf nicht hin und her springen, d.h. die Endpunkte einzelner Grenzabschnitte können variieren, doch eine Gerade bleibt eine Gerade.
    Ich fasse die Antworten mal zusammen: Nein.
    Wie sieht dein Zaun denn aus? Eher rot, grün oder blau? Mach' doch mal 'ne Skizze.
    Zaun.png
     
  19. #19 Fred Astair, 07.08.2019
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    Dafür gibt es in Ländern mit vernünftiger Regelung
    1. Die Pflicht desjenigen von dessen Grund und Boden Gefahr ausgeht oder ausgehen könnte sein Grundstück sicher einzufrieden.
    2. Das Recht desjenigen, der, warum auch immer, einen Zaun möchte, sich einen nach ortsüblichen Regel bauen darf.
    Beidemale dann auf eigenem Grund und Boden, auf eigene Kosten und mit eigener Instandhaltungspflicht. Der jeweilige Nachbar hat damit nichts zu tun. Er muss die Arbeiten nach dem Hammerschlagsrecht nur dulden.
    Für Erbsen, Bohnen und Himbeeren braucht es keinen Zaun.
     
  20. #20 msfox30, 08.08.2019
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    ...oder weil man mit Mr. Wilson gern über den Zaun redet. :):):):)
     
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