Größe des Verteilerschranks für FB

Diskutiere Größe des Verteilerschranks für FB im Heizung 2 Forum im Bereich Haustechnik; Hallo Leute und Entschuldigung für die verspätete Rückmeldung. Ich hätte auch vorher erwähnen können, dass ich eine Energieberaterin vor Beginn...

  1. georgi

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    Hallo Leute und Entschuldigung für die verspätete Rückmeldung. Ich hätte auch vorher erwähnen können, dass ich eine Energieberaterin vor Beginn aller Sanierungsmaßnahmen beauftragt habe. Mir liegen sämtliche Berechnungen vor und ich habe alle Unterlagen dem Heizungstechniker Wochen/Monate vorher zugesandt. Ich bin mir relativ sicher, dass die sich nicht die Mühe gemacht haben da rein zu schauen. Das Büro ist höchstens nur durch den Chef und durch einen weiteren Mitarbeiter (zeitweise) besetzt. Man bemüht sich hier einen Auftrag nach dem anderen an zu nehmen und für die Zukunft zu planen. Dementsprechend ist die Firma fast 1,5 Jahre im voraus verplant.

    Die Heizlastberechnung liegt mir vor und ohne zu wissen ob die da rein geschaut haben oder nicht, haben die mir eine Bosch CS7001iAW 17 ORMB-S Wärmepumpe angeboten. Grundrisspläne lagen auch vor und es wurde nach der Quadratmeterzahl beider Wohneinheiten nachgefragt. Die FBH wird in den bestehenden Zementestrich eingefräst. Übrigens lasse ich das Haus erst mal nicht von außen dämmen. Dafür habe ich nicht das nötige Kleingeld.

    Mir wurden keine Thermostate angeboten, mir wurde absolut nichts erklärt was ich wie vorher vorzubereiten habe (bspw. Aufstellungsort der WP etc.) eigentlich gar nichts. Erst im Nachgang (also nach Beauftragung) habe ich mich vorsichtig herangetastet und fragen gestellt, was ich alles vorbereiten muss für einen reibungslosen Ablauf des Einbaus. Ich wurde quasi gedrängt das Angebot anzunehmen da ich sonst im Juni 2023 die WP erst eingebaut bekommen könnte. Das war halt alles kurz vor dieser Förderungsreduzierungen und viele Leute haben daraufhin versucht irgendwo noch Wärmepumpen zu bekommen.

    Bis heute sind die Jungs unfähig mir ein genaues Maß des Heizkreisverteilers zu nennen um den entsprechenden Bereich in der Wand dafür vorzubereiten. Nachdem ich halt so oft mit meinen fragen dort angefragt habe werde ich hier nur noch als nervige Person dargestellt. Das hat der Chef sogar selbst am Telefon gesagt.

    Übrigens haben die Jungs ganz am Anfang auf meine Anfrage zum technischen Datenblatt ca. 5 mal das selbe falsche Dokument zu einer anderen Wärmepumpe gesendet und darauf verwiesen. Das die Info dort drinne steht. Die Dame, die für die Mails und Telefonate zuständig ist hat absolut keine Ahnung von den Dingen die die verkaufen und sendet ständig den selben falschen Mist weiter den sie vermutlich mal vorgelegt bekommen hat.

    Eigentlich will ich gar nichts mehr mit denen zu tun haben aber leider habe ich eine Auftragsbestätigung vorliegen und ich hoffe einfach nur auf einen reibungslosen Ablauf. Wenn es aber eine Möglichkeit gebe dort sauber raus zu kommen bis ich offen dafür. Gerne warte ich noch mal 6 Monate aber mit einem guten Gefühl.
     
  2. #22 nordanney, 21.11.2022
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    Sehr gut!
    Doch - habe ich auch gewählt.
    Du bist doch Fachmann. Dann kennst Du die Antwort. Z.B. 6-7 Uhr im Bad auf 24 Grad "mal eben" aufheizen geht nicht mit FBH - weder mit Thermostat noch ohne. Nur mit Zusatzheizung.
    Ansonsten werden die Kreisläufe nicht gesteuert. Die werden eingestellt - nennt sich hydraulischer und thermischer Abgleich (falls Du davon noch nichts gehört hast) und dann läuft die Heizung. Gut is...
     
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  3. #23 Fred Astair, 21.11.2022
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    Das hört sich nach einer klassischen Bauchlandung an, besonders im Hinblick auf den letzten Punkt.
    Mein Rat: Anwalt suchen, der hilft, schmerzarm aus dem Vertrag rauszukommen und dann die Reihenfolge ändern.
    Zuerst dämmen und dann die Heizung dimensionieren.
    FBH einfräsen heißt auch, keine Dämmung darunter!
     
  4. Tilo

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    Hallo

    FBH einfraesen in vorh. Estrich ?
    Das habe ich ja noch nie gehört ?

    Aller 10 - 15 cm eine Fuge von 20 mm zuzüglich
    Rohrbiegung usw. ?
     
  5. georgi

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    Naja der Anwalt wird sich gut bezahlen lassen und eigentlich weiß ich ja das ich einen Vertrag abgeschlossen habe und der Heizungsbauer kein Interesse zeigen wird, den Vertrag zu kündigen. Vertrag ist Vertrag und bisher haben die noch keine großartige Sch**** gebaut. Eigentlich haben die noch gar nichts gemacht, nicht mal ordentlich beraten :-/

    Und ja FBH in bestehenden Zementestrich einfräßen. Aufbauhöhe muss min 6 cm glaube ich sein. Bei mir sind es teilweise 9 cm aber mit einer Akustic Estrichdämmplatte. Ja Leitung mit Rohrbiegung in gewissen Abständen. Nicht mal hier weiß ich in welchen Abständen oder so. Einfach lächerlich der Laden.
     
  6. #26 Deliverer, 21.11.2022
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    Passt denn die Heizlast zur Wärmepumpe? Das ist erstmal das Wichtigste.
    Wenn sauber gefräst wird und der Estrich noch gut ist, ist das kein Problem.
     
  7. Tilo

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    Hallo
    Du kannst jeder Zeit den Vertrag kündigen !
    BGB, Paragraph 648 sagt dazu:

    § 648 BGB - Einzelnorm.
     
  8. georgi

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    Gute Frage, weiß leider nicht, wo ich das zu den Pumpe finden kann. Eine Heizlastberechnung für unser Haus und aller Wohneinheiten liegt vor. Sind ca. 17,5 kW

    Den Paragraphen kenne ich aber das hier ist sehr schwammig: "Es wird vermutet, dass danach dem Unternehmer 5 vom Hundert der auf den noch nicht erbrachten Teil der Werkleistung entfallenden vereinbarten Vergütung zustehen."

    Insbesondere: "der auf den noch nicht erbrachten Teil der Werkleistung..."

    Versteh ich das richtig, dass dann nur die handwerklichen Tätigkeiten darunter fallen? Eigentlich verlieren die nichts, die haben so viele Aufträge und es kommen ständig neue dazu. Ich bin mir aber zu 99% sicher das die die 5% einfordern wollen.
     
  9. #29 VollNormal, 22.11.2022
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    Bedeutet, dass der Unternehmer ohne besonderen Nachweis 5% der vereinbarten Summe geltend machen kann. Es steht aber beiden Seiten frei, nachzuweisen, dass Kosten in anderer Höhe (oder auch gar keine Kosten) entstanden sind. Dieser Nachweis dürfte aber regelmäßig schwierig zu führen sein.

    Der Werklohn beinhaltet die Aufwendungen für Material, Arbeitszeit, allgemeine Geschäftskosten, ggf. Baustelleneinrichtung, etc. Also der Betrag, der ganz unten rechts steht. Und davon kann der Unternehmer mal eben 5% verlangen, auch wenn er noch nichts gemacht hat. (Ganz nichts stimmt allerdings auch nicht, er hat ja zumindest schon das Angebot kalkuliert.)

    Wurden denn irgendwelche Ausführungsfristen (schriftlich, oder zumindest in Textform) vereinbart?
     
  10. georgi

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    Das habe ich mir schon gedacht. Bei 50.000 € sind das mal 2.500 €, nicht gerade wenig Geld. Ausführungsfristen liegen keine schriftl. vor. Lediglich der Montagetermin wurde als ical per Mail gesendet und verbindlich festgehalten.

    Was mich auch tierisch ärgert ist, das die mal telefonisch zugesagt haben, die Fräsung vorzuziehen aber sich nun weigern das zu machen. Es heißt nun, dass es am vereinbarten Zeitraum gemacht wird, wo die Pumpe eingebaut werden soll. Jetzt muss ich 5 Monate warten bis ich den Boden belegen darf. Das ist solch eine verschwendete Zeit!
     
  11. #31 simon84, 22.11.2022
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    Estrich fräsen ist das allerletzte und Murks

    ansonsten macht die gesamte geplante Maßnahme hier einen sehr schlechten Eindruck mit der Firma

    die Verteilerkästen sind das kleinste Problem
    Keine ordentliche Planung und Berechnung
    Denn wenn es diese gäbe würde jede seriöse Firma diese (separat kostenpflichtig bzw inklusive im Auftrag) rausgeben

    ich kann da nur zu Abbruch und neu start bei 0 raten, auch wenn es was kostet
     
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  12. #32 Deliverer, 22.11.2022
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    Dann ist die 12 kW WP wenigstens nicht überdimensioniert. Aber gegen die 17,5 musst du natürlich was machen. Das ist krass viel.
    Was war der bisherige Brennstoffverbrauch?
     
  13. georgi

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    Also ich habe noch mal reingeschaut: Laut Heizlastberechnung ist das Gesamtergebnis 17650 W für 3 Wohneinheiten + 1 Büroraum im Keller. Es liegt mir alles detailliert von der Energieberaterin vor.

    Leider kenne ich den alten Verbrauch nicht. Ich kann hierzu nur das Model der Heizungsanlage nennen. Die 2. Wohneinheit wurde Jahrelang nicht bewohnt aber gepflegt vom alten Hausherr der schon verstorben ist. Mir liegen also keine aktuellen Daten vor.

    Also die Berechnung basierte damals auf 3 Wohneinheiten + 1 Büroraum im Keller. Dachgeschoss bauen wir noch nachträglich aus. Büro im Keller muss aber bei den Sanierungsmaßnahmen unbedingt mit beachtet werden. Hier empfahl mir die Firma SingleSplit Klimageräte zu nutzen und die Räume mit einem Klimagerät zu beheizen. Also komplett getrennt von der eigentlich WP, die die anderen 3 Wohneinheiten versorgen soll.

    Mein Plan war von Anfang an: 2 Wohneinheiten + 1-2 Büroräume im Keller + Dachgeschoss (Ausbau innerhalb in 1-2 Jahren) mit Wärme zu versorgen. Nach meiner eigenen Recherche wollte ich von Öl (aktuell verbaut) auf Gas-Hybrid (Solarthermie mit Warmwasser) umsteigen. Die Firma hat mir aber eine WP mit zusätzlichen Klimageräten für das Dachgeschoss/Keller empfohlen. Wie bereits erwähnt habe ich die Heizlastberechnung nicht umsonst gemacht und denen auch direkt zu kommen lassen. Habe aber die Vermutung, das hier vielleicht nur das Gesamtergebnis beachtet wurde.

    Ich hätte kein Problem den Vertrag zwischen mir und dem Betrieb zu kündigen. Ich möchte halt nur eine zukunftssichere Heizungsanlage verbauen und keine Probleme in den nächsten 10-20 Jahren haben. Außerdem bevorzuge ich die Fußbodenheizung im Gegensatz zur Heizkörpern. Das Haus lasse ich definitiv nicht dämmen denn leisten können wir uns das nicht.

    Wozu würdet ihr mir am Ende raten?
     
  14. #34 Deliverer, 23.11.2022
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    Die Kombination aus Klimageräten und LWWP für den Rest (ohne Thermie) ist die einzig zukunftsfähige Lösung.
     
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    Also sollte ich dann dabei bleiben und wirtschaftlich gesehen wäre es dann sinnvoll in einem ungedämmten Altbau mit dieser Kobination zu heizen?
     
  16. #36 Fred Astair, 23.11.2022
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    Auszuwandern in die Südsee. Da brauchst Du nicht gegen Kälte zu dämmen. Allerdings ist dort der steigende Meeresspiegel zu beachten.
    Kommt darauf an, ob Du Geld verbrennen oder vernünftig heizen willst.
     
  17. #37 Deliverer, 23.11.2022
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    Die Wirtschaftlichkeit hüpft aktuell alle zwei Monate von links nach rechts - aber Öl und Gas wird verboten und Holz aufgrund von EU-Verordnungen extrem verteuert. Daher sehe ich keine andere Lösung.
     
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