Größe Stellplatz

Diskutiere Größe Stellplatz im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; @wasweissich 2,75 braucht er beim längsstellplatz nicht .aber je schmaler das ding wird , um so länger muss es werden.......12 - 13m² wäre mal...

  1. #41 runnerz, 24.08.2008
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    @wasweissich

    Verstehe ich nicht, was du meinst, in der Rast steht doch:

    Unser Stellplatz ist auf einer Seite durch einen Zaun begrenzt, also ist dort ein Aussteigen so nicht möglich. Dann wäre doch 2,75 m angesagt wie Julius es auch meint, oder?

    Was gilt denn jetzt überhaupt Rast oder GarVo?
     
  2. #42 Thomas B, 24.08.2008
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    ....?????...

    ...??????...

    selbst wenn 2,75 oder 2,00 zuträfen (in der Breite). Oder 5,20 oder 5,70 in der Länge.....das wäre ja schon mal was. Ich erinnere mich jedoch an 1,95 x 4,00 m.

    Also: Bitte Herr BT, bauen Sie, wie selbst nachgewiesen! Danke und aus...(würde ich mal sagen...).

    Wobei 5,20 m bei Längsaufstellung....seeeeehr knapp, bei ca. 4,50 - 4,80 m Länge eines Autos. Da tun sich selbst Männer beim Einparken schwer ...duckundwech....

    Thomas
     
  3. #43 wasweissich, 24.08.2008
    wasweissich

    wasweissich Gast

    in einer verkehrsberuhigten zone ist ein aussteigen (beifahrer) vor dem einparken durchaus eine denkbare lösung . der fahrer kann dann genauso gefahrlos die tür in die beruhigte zone öffnen und aussteigen .
    ich selbst wohne in einer annähernd beruhigten zone , unsere autos stehen mit der rechten seite an einer hecke bzw. na meinem steingarten .dadurch das nach vorne und hinten ausreichend platz ist (einfahrt nachbarhaus , unser eingangsweg)ist einparken kein kunststück.
    zum einsteigen (mein sohn ist erheblich gehbehindert) ist es trotzdem kein problem das auto ein stück vorzufahren , weil man den kaum vorhandenen verkehr nicht grossartig stört .

    was nichts daran ändert , das deine situation mit dem zaun und knapp 2m breite schon unzumutbar ist , weil ein vernünftiges einparken geometrisch nicht hinkommt .
    und eine länge von vier metern ist nochnichtmal ein witz .

    wegen dem zaun würde ich sagen 2,20m breit und gut 6 m länge wäre ein einstellplatz , den man in euerer situation hinnehmen könnte ,

    so sehe ich es .

    j.p.
     
  4. #44 Julius, 24.08.2008
    Zuletzt bearbeitet: 24.08.2008
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    Ist uns klar.

    Aber bei der Berücksichtigung der zusätzlichen Breite ging es darum, eben die Normstelle anzuwenden, welche der AN herangezogen hat!

    Die fordert da eben mehr als unbedingt nötig. Unverständlich ist nur, wie er damit begründen will, dann deutlich weniger als nötig zu liefern...
     
  5. #45 runnerz, 25.08.2008
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    Ich steige da nicht mehr durch! Was darf, was soll, was muss bei diesem Stellplatz an Größe geliefert werden.

    Wir werden das Morgen beim Bauamt erfragen, welche Größen hier schlußendlich massgeblich sind.
     
  6. #46 wasweissich, 25.08.2008
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    wasweissich Gast

    eine super idee.......
     
  7. #47 runnerz, 25.08.2008
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    ja genau, und dann heisst es dortbeim Bauamt, "also hier haben wir eine Größe von 2 x 4 genehmigt", das wäre wirklich noch die Krönung.
     
  8. #48 Ralf Dühlmeyer, 25.08.2008
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    Naja - dann soll das Bauamt mal nachweisen, wie sie mit der Grösse einen Baurechtlich Notwendigen Stellplatz nutzbar machen wollen.
     
  9. #49 wasweissich, 25.08.2008
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    wasweissich Gast

    am bauamt ist vieles vorstellbar , aber das nicht , sicher.
     
  10. #50 runnerz, 28.08.2008
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    Laut Bauamt ist die RASt (Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen) nur eine Richtlinie und nicht bindend. Die GarVo ist nicht zuständig, da es sich hier um einen öffentlichen Stellplatz handelt, den wir privat erworben haben.

    Es gibt in Deutschland also keine Norm und kein Gesetz, was die Masse für einen öffentlichen Stellplatz vorgibt. Er muss nur irgendwie als Stellplatz nutzbar sein. Zumutbar sind z.B. ein vorheriges Aussteigen des Beifahrers vor dem Einparken oder das Einklappen des Seitenspiegels, um möglicht nah an die Mauer oder den Zaun zu parken etc.

    In unserem Notarvetrag ist zum Glück die Größe von ca. 14 qm angegeben. Die muss der BT auf jeden Fall bringen. Alles andere ist halt Pech, z.B. die Breite von 1,95 m. Jetzt streiten wir schon mit dem BT, was "ca. 14 qm" heisst.

    Also, ich kann nur den Tipp für die nächsten weitergeben: Vor dem Vertragsabschluss genau klären, welche Masse man gerne hätte und diese Masse auch in den Notarvertrag schreiben, sonst erlebt man böse Überraschungen, wie wir!

    Ehrlich: Eine Stellplatzbreite von 1,95 m in der heutigen Zeit mit den Autos, die immer länger und breiter werden (siehe den neuen Polo, der schon fast so groß ist wie ein Golf! oder eine X5) ist einfach an der Realität vorbeigeplant. Aber hier geht es, wie immer, um teuere und wertvolle Grundstücksfläche und vorallendingen: ums Geld!
     
  11. #51 wasweissich, 28.08.2008
    wasweissich

    wasweissich Gast

    sagich doch.......
    aber sieben meter ist ja auch was...........

    wobei ,freuen tue ich mich nicht..
     
  12. #52 Thomas B, 28.08.2008
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    Rechenexempel...

    1,95 x 4,00 m = 7,80 m²

    Vertraglich verkaufter Stellplatz ca. 14 m² ??? (waren da nicht mal 12 m² im Spiel????), wobei ein "ca-Maß" schon sehr unglücklich ist...

    Gehen wir von den "ca. 14m²" aus, so wäre dies eine Abweichung von ca. -44%. Das ist dann schon recht ordentlich und übersteigt selbst die zulässigen Abweichungen in den Kostenschätzungen von uns Architekten...:mega_lol:

    Aber mal im Ernst: Das mit der Breite und dem Einklappen von Speiegln und vorher aussteigen lasse ich mir irgendwo eingehen, wenngleich ich es nicht für zeitgemäß und höchst unkomfortabel erachte.

    Ein paar Automaße:
    Ford Focus 1.8 Turnier: 1,70 x 4,45 m
    Audi A3: 1,76 x 4,29 m
    3er BMW: 1,82 x 4,53 m
    Peugeot 207: 1,75 x 4,16 m

    Nun kann man trefflich über Sinnhaftigkeit der ASutogrößen disputieren, tatsache ist aber bleibt:

    1. Der hergestellte Parkplatz ist ca. 44 % kleiner als der vertraglich zugesicherte

    2. Abgesehen von Smart und Mini kann man hier kein Auto parken.

    Und:
    sehr schön...ist er aber nicht, außer für siehe 1.

    Im Zeifelsfall würde ich hier wirklich einen RA einschalten. Punkt und Ende.

    Grüßla

    Thomas
     
  13. #53 Thomas B, 29.08.2008
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    ...und was spricht der Bauträger zu all dem????

    Oder wartet er einfach, daß ihr nun endlich Eure letzte Rat zahlt. Und gut iss....?

    Thomas
     
  14. #54 runnerz, 29.08.2008
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    @Thomas B: Hatte nochmal im Notarvertrag nachgelesen, dort steht "ca. 14 qm".

    BT sagt, "dann kriegen sie halt ihren 14 qm großen Stellplatz". Wie gesagt, mündliche Aussage des BT!!!! Das kann sich plötzlich morgen schon wieder ganz anders anhören, das kennen wir nämlich schon.

    Ich bin mal gespannt.
     
  15. #55 Thomas B, 29.08.2008
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    ...da bin ich auch mal gespannt.

    Die 1,95 m Breite sind zwar auch nicht gerade üppig, aber dann ragt die Kiste eben ab und zu in die Straße....egal, solange niemand aneckt.

    Und 7 m Länge sollten auskömmlich sein. Auch für solche, die sich beim Einparken etwas schwer tun.

    Aber: Mündliche Zusagen dieser Art und die Tatsache, daß die Stellplätze ja anscheinend schon (fast) fertig sind, sorgen bei mir für erhebliche Zweifel am Wahrheitsgehalt dieser Information....na...mal gugge....

    Thomas
     
  16. #56 Thomas B, 04.09.2008
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    ...gibt's irgendwas Neues??? Hat der BT "nachgebessert"????

    Thomas
     
  17. #57 runnerz, 04.09.2008
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    Nö, noch ist nichts passiert - wie immer. Da wir den Stellplatz so nicht abnehmen werden, wie er im Moment eingerichtet ist, kann das noch dauern. Dafür haben wir aber eine Summe ausgehandelt, die uns zu zahlen ist, wenn das Objekt nicht langsam mal mängelfrei übergeben wird und das pro Woche. Und der BT hat nicht widersprochen.
     
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