Größere Abweichungen erlaubt wenn nicht "bemaßt"?

Diskutiere Größere Abweichungen erlaubt wenn nicht "bemaßt"? im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; In einem Bauplan sind ja viele Abstände, Längen, Höhen bemaßt, d.h. das Maß steht irgendwo als Zahl in Zentimetern oder Metern auf dem Plan....

  1. #1 johsin18, 25.06.2021
    johsin18

    johsin18

    Dabei seit:
    25.06.2021
    Beiträge:
    4
    Zustimmungen:
    0
    In einem Bauplan sind ja viele Abstände, Längen, Höhen bemaßt, d.h. das Maß steht irgendwo als Zahl in Zentimetern oder Metern auf dem Plan. Manche Maße stehen bei uns aber nicht explizit da, sondern lassen sich nur anhand des Maßstabs ableiten, z.B. die Lage von Steckdosen, Waschbecken usw.

    Der Bauträger hat bei uns schon mehrmals Beanstandungen zu abweichenden Maßen abgewiesen mit der Begründung, es wäre ja nicht bemaßt. Es geht hier um bis zu 20cm Abweichung (d.h. 4mm auf dem Plan). Dann ist schonmal eine Symmetrie stark gestört, oder die Steckdose ist plötzlich doch verdeckt.

    Es scheint ja ziemlich genaue Vorschriften zu geben, welche Abweichungen beim Bau erlaubt sind (z.B. maximal 16mm). Gelten die alle nicht, wenn auf dem Bauplan nicht bemaßt ist?
     
  2. #2 Gast85808, 25.06.2021
    Gast85808

    Gast85808 Gast

    Nö.
     
  3. #3 Fabian Weber, 25.06.2021
    Fabian Weber

    Fabian Weber

    Dabei seit:
    03.04.2018
    Beiträge:
    13.554
    Zustimmungen:
    5.149
    Für die Lage von Steckdosen etc. gibt es nach DIN Regelbereiche in denen diese zulässig sind.

    Für den Rest müssen Maße her. Wenn kein Maß angegeben ist, dann wird ausgemessen, was bei Maßstab 1/50 mit Zollstock recht ungenau ist.

    Wenn Du vom Bauträger kaufst, dann hast Du sowieso nichts zu melden, da Du ja dann nicht der Bauherrn bist, sondern nur Käufer.
     
  4. #4 Jo Bauherr, 25.06.2021
    Jo Bauherr

    Jo Bauherr

    Dabei seit:
    19.06.2018
    Beiträge:
    816
    Zustimmungen:
    380
    Beruf:
    Vermieter
    Ort:
    Randberlin
    1/50? ... Nee! Solche Bauträger bauen meist nach 1/100 :shades.
     
    PLeo gefällt das.
  5. #5 johsin18, 27.06.2021
    johsin18

    johsin18

    Dabei seit:
    25.06.2021
    Beiträge:
    4
    Zustimmungen:
    0
    Danke für Eure Antworten.

    Der Maßstab ist in der Tat 1:50. Es scheint also ein rein praktisches Problem zu sein, richtig? Es gibt nicht zufällig Vorschriften oder Normen, welcher Fehler bei solchem Ausmessen noch akzeptabel ist?

    Ich habe natürlich schon Anspruch auf fachgerechte Ausführung nach Baubeschreibung und Bauplan, das sieht auch der Bauträger selbst so.
     
  6. #6 Gast85808, 27.06.2021
    Gast85808

    Gast85808 Gast

    Na dann ist doch alles gut, wenn der Bauträger das auch so sieht. Dann wird ggfls. also was geändert. Wo liegt denn nu das Problem?
     
  7. #7 Fabian Weber, 27.06.2021
    Fabian Weber

    Fabian Weber

    Dabei seit:
    03.04.2018
    Beiträge:
    13.554
    Zustimmungen:
    5.149
    Der Auftragnehmer muss überhaupt nichts messen. Wenn kein Maß im Plan steht kann er auch schätzen oder raten.
     
  8. #8 johsin18, 28.06.2021
    johsin18

    johsin18

    Dabei seit:
    25.06.2021
    Beiträge:
    4
    Zustimmungen:
    0
    Die Frage ist eben genau, wie "nach Plan" definiert ist, und diese Frage stelle ich hier ja genau. Ob es jetzt ein Bauträger oder ein ganz normal beauftragter Handwerker ist, sollte keine Rolle spielen.
     
  9. #9 johsin18, 28.06.2021
    johsin18

    johsin18

    Dabei seit:
    25.06.2021
    Beiträge:
    4
    Zustimmungen:
    0
    Ok, hast du eine Norm oder ein Regelwerk, wo das so steht?
     
  10. #10 Gast85808, 28.06.2021
    Gast85808

    Gast85808 Gast

    Doch, das ist ein gewaltiger Unterschied. Siehe auch Fabian
     
  11. #11 Fabian Weber, 28.06.2021
    Fabian Weber

    Fabian Weber

    Dabei seit:
    03.04.2018
    Beiträge:
    13.554
    Zustimmungen:
    5.149
    Leider gibt es keine Norm in der steht was nicht gefordert wird, denn diese Norm wäre ja unendlich lang.
     
    Fred Astair gefällt das.
Thema:

Größere Abweichungen erlaubt wenn nicht "bemaßt"?

Die Seite wird geladen...

Größere Abweichungen erlaubt wenn nicht "bemaßt"? - Ähnliche Themen

  1. Lösung für zu große Wandnische in Dusche

    Lösung für zu große Wandnische in Dusche: Hallo, wir möchten gerne im Badezimmer eine Wandnische in der Dusche einbauen. Hierzu hatten wir eine Einbau-Wandnische aus Metall von Hansgrohe...
  2. Porenbetonschrauben 10x240 oder größer

    Porenbetonschrauben 10x240 oder größer: Hallo, ich bin auf der Suche nach Schrauben für die Befestigung meiner Fassade. Ich hätte gern dübellose Porenbetonschrauben in 10x240 oder gern...
  3. Großen Granitstein in Platten schneiden für Treppe

    Großen Granitstein in Platten schneiden für Treppe: Hey, der gr. Stein ist etwa 80x80x11cm. hat jemand so etwas schon Mal gemacht und gibt es im Raum HH/HB/H, die daraus ca. 80x20x5cm Platten...
  4. wie groß ist die zulässige Abweichung in der Höhe bei Betondecken

    wie groß ist die zulässige Abweichung in der Höhe bei Betondecken: Hallo Experten, das OG unseres EFH ist als Nullgefälle-Flachdach mit Attika (beides WU-Beton C25/30) geplant. Es ist nur ein Regenwasserablauf...
  5. Schlüsselfertiger Bau - Abweichung bei der Größe

    Schlüsselfertiger Bau - Abweichung bei der Größe: Hallo, mal eine Frage, wir bauen schlüsselfertig. Jetzt wo der Putz dran ist und der Estrich drin ist (seit letzte Woche) hat das Haus ja seine...