Größere Abweichungen erlaubt wenn nicht "bemaßt"?

Diskutiere Größere Abweichungen erlaubt wenn nicht "bemaßt"? im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; In einem Bauplan sind ja viele Abstände, Längen, Höhen bemaßt, d.h. das Maß steht irgendwo als Zahl in Zentimetern oder Metern auf dem Plan....

  1. #1 johsin18, 25.06.2021
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    In einem Bauplan sind ja viele Abstände, Längen, Höhen bemaßt, d.h. das Maß steht irgendwo als Zahl in Zentimetern oder Metern auf dem Plan. Manche Maße stehen bei uns aber nicht explizit da, sondern lassen sich nur anhand des Maßstabs ableiten, z.B. die Lage von Steckdosen, Waschbecken usw.

    Der Bauträger hat bei uns schon mehrmals Beanstandungen zu abweichenden Maßen abgewiesen mit der Begründung, es wäre ja nicht bemaßt. Es geht hier um bis zu 20cm Abweichung (d.h. 4mm auf dem Plan). Dann ist schonmal eine Symmetrie stark gestört, oder die Steckdose ist plötzlich doch verdeckt.

    Es scheint ja ziemlich genaue Vorschriften zu geben, welche Abweichungen beim Bau erlaubt sind (z.B. maximal 16mm). Gelten die alle nicht, wenn auf dem Bauplan nicht bemaßt ist?
     
  2. #2 Gast85808, 25.06.2021
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    Nö.
     
  3. #3 Fabian Weber, 25.06.2021
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    Für die Lage von Steckdosen etc. gibt es nach DIN Regelbereiche in denen diese zulässig sind.

    Für den Rest müssen Maße her. Wenn kein Maß angegeben ist, dann wird ausgemessen, was bei Maßstab 1/50 mit Zollstock recht ungenau ist.

    Wenn Du vom Bauträger kaufst, dann hast Du sowieso nichts zu melden, da Du ja dann nicht der Bauherrn bist, sondern nur Käufer.
     
  4. #4 Jo Bauherr, 25.06.2021
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    1/50? ... Nee! Solche Bauträger bauen meist nach 1/100 :shades.
     
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  5. #5 johsin18, 27.06.2021
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    Danke für Eure Antworten.

    Der Maßstab ist in der Tat 1:50. Es scheint also ein rein praktisches Problem zu sein, richtig? Es gibt nicht zufällig Vorschriften oder Normen, welcher Fehler bei solchem Ausmessen noch akzeptabel ist?

    Ich habe natürlich schon Anspruch auf fachgerechte Ausführung nach Baubeschreibung und Bauplan, das sieht auch der Bauträger selbst so.
     
  6. #6 Gast85808, 27.06.2021
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    Na dann ist doch alles gut, wenn der Bauträger das auch so sieht. Dann wird ggfls. also was geändert. Wo liegt denn nu das Problem?
     
  7. #7 Fabian Weber, 27.06.2021
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    Der Auftragnehmer muss überhaupt nichts messen. Wenn kein Maß im Plan steht kann er auch schätzen oder raten.
     
  8. #8 johsin18, 28.06.2021
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    Die Frage ist eben genau, wie "nach Plan" definiert ist, und diese Frage stelle ich hier ja genau. Ob es jetzt ein Bauträger oder ein ganz normal beauftragter Handwerker ist, sollte keine Rolle spielen.
     
  9. #9 johsin18, 28.06.2021
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    Ok, hast du eine Norm oder ein Regelwerk, wo das so steht?
     
  10. #10 Gast85808, 28.06.2021
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    Doch, das ist ein gewaltiger Unterschied. Siehe auch Fabian
     
  11. #11 Fabian Weber, 28.06.2021
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    Leider gibt es keine Norm in der steht was nicht gefordert wird, denn diese Norm wäre ja unendlich lang.
     
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