großes Grundstück an 2 Straßen- Neubau im Garten!

Diskutiere großes Grundstück an 2 Straßen- Neubau im Garten! im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, ich habe aktuell den Gedanken auf meinem bereits vorhandenem Grundstück in NRW bei Köln ein weiteres Haus zu bauen. Aktuell gehört das...

  1. #1 Alex90NRW, 18.06.2020
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    Hallo,

    ich habe aktuell den Gedanken auf meinem bereits vorhandenem Grundstück in NRW bei Köln ein weiteres Haus zu bauen.
    Aktuell gehört das ganze Grundstück mir Haus zu Straße 1.

    Vor ca. 10 Jahren wurde dann eine neue Straße durch unseren damals riesigen Garten gebaut (stehen jetzt 5 Häuser drin) und das Grundstück hatte auf einmal (weil mein Opa weitsichtig war!!) eine 16m lange und ca. 3,2m breite Einfahrt am hinteren Ende zu Straße 2.

    Das Grundstück ohne die Einfahrt also nur die nutzbare rechteckige Fläche ist nun 26,5m x 15m groß!

    Nun möchte ich, da das vordere MFH (altes Haus) bereits schön vermietet ist, ein EFH in den Garten des MFH setzen.

    Jetzt zu meiner Frage:
    Ist das überhaupt erlaubt?
    -Muss ich das Grundstück teilen? (möchte ich eigentlich nicht...)
    -Ist die Adresse dann die von Straße 1 (obwohl kein Zugang) oder Straße 2 (auf dem Grundstück von Straße 1)
    -Ich möchte, dass die Bewohner des MFH weiterhin die gleiche Einfahrt nutzen können um zu parken. Es wäre trotz Neubau noch locker 4 Parkplätze vorhanden.

    Schön wäre es, wenn das Grundstück nicht geteilt werden müsste, das neue Haus jedoch zur anderen Straße gehören würde. Auch wegen den neuen Anschlüssen (Wasser, Gas, Abwasser, Strom, Telefon).

    Was denkt Ihr??
     
  2. #2 Alex90NRW, 18.06.2020
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    Unbenannt.JPG kleine Skizze dazu, sry wenn es nicht so toll ist.
     
  3. Dimeto

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    Lageplan war schon mal eine sehr gute Idee, selbst wenn er nicht der PlanzV entspricht. Er sollte dann aber auch das ganze Grundstück, das vorhandene Haus und die andere Straße zeigen.
    Dazu fehlen jede Menge Angaben.
    Gibt's einen Bebauungsplan, der die Anzahl der Wohneinheiten beschränkt? Wenn nicht, fällt mir kein Grund für die Notwendigkeit einer Teilung ein. Ob es sinnvoll ist, kann vielleicht Dein Steuerberater beantworten.
    Nein.
    Welche Hindernisse siehst Du?
    Wie viele Wohneinheiten hat das MFH denn? Gibt es eine Stellplatzsatzung?
    Da sehe ich zunächst mal kein grundsätzliches Problem.
    Heißt was? Möchtest Du die vorhandenen nutzen oder neue von der anderen Straße aus legen?
     
  4. #4 Alex90NRW, 18.06.2020
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    -Stellplatzverordnung gibt es. 1Paltz pro Wohneinheit. Das erste hat 3 Einheiten. Die sind auch vorhanden. Das EFH bekommt eine lange Einfahrt von 4,5 x 13m.

    -Versorgung: damit meinte ich, dass das neue EFH von Straße 2 aus unabhängig vom MFH versorgt werden soll. Für das EFH würde ich gerne eine Wallbox einplanen (Absicherung) Ich denke das würde den Anschluss vom MFH sprengen :D

    -Bebauungsplan habe ich natürlich noch nicht

    Danke für die Antwort.
    Ich finde der Teil mit Genehmigungen ist schwieriger als bauen...:D
     
    simon84 und Jo Bauherr gefällt das.
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