Grundbucheintrag, Erholungsfläche/ Bauland

Diskutiere Grundbucheintrag, Erholungsfläche/ Bauland im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Guten Tag, meine Frau und ich möchten gerne ein Grundstück kaufen und das bauen. Im Grundbuch steht drin, dass das Grundstück eine Erholungfläche...

  1. #1 Monti2023, 21.02.2024
    Monti2023

    Monti2023

    Dabei seit:
    21.02.2024
    Beiträge:
    7
    Zustimmungen:
    0
    Guten Tag,

    meine Frau und ich möchten gerne ein Grundstück kaufen und das bauen. Im Grundbuch steht drin, dass das Grundstück eine Erholungfläche ist. 2022 wurde eine Bauvoranfrage gestellt. Der Herr, der ist bearbeitet hat, mit dem habe ich telefoniert. Er arbeitet im Landkreis Baurecht. Die Bauvoranfrage wurde positiv abgenickt. Was mache ich mit dem Grundbuch Eintrag? Wird, das nach Kauf und Bebauung umgeändert. Laut dem Herrn …. Ist es grundsätzlich möglich, das Grundstück zu bauen.

    Leider sind wir beide Laie. Vielleicht könnt ihr uns weiterhelfen.

    Wird, das Grundstück beurkundet, dann bebaut und dann eingetragen als Bauland? Weil das okay von der Gemeinde ist ja so da.

    Vielen Dank und liebe Grüße!
     
  2. Dimeto

    Dimeto

    Dabei seit:
    22.07.2017
    Beiträge:
    1.454
    Zustimmungen:
    1.821
    Beruf:
    Vermessungsingenieur
    Ort:
    NRW
    Nicken reicht nicht. Um Rechtssicherheit zu haben, bedarf es eines förmlichen Verwaltungsaktes in Gestalt eines schriftlichen Bescheides. Und als Nichtantragsteller sollte man sich die genaue Fragestellung geben lassen, am besten eine Kopie des vollständigen Antrags auf Vorbescheid, sonst weiß man nicht, was überhaupt genehmigt wurde.
    Nichts. Darum kümmert sich das Katasteramt.
    Ja, es sei denn das Grundstück befindet sich in Thüringen, da gibt es keine Gebäudeeinmessungspflicht. Da muss man eventuell, falls man es wollte und man es warum auch immer eilig hat, das Katasteramt selber informieren.
    Nein. Sobald es bebaut ist, besteht im Rest der Republik Gebäudeeinmessungspflicht (ich habe nicht überprüft, ob diese Pflicht mittlerweile auch in anderen Bundesländern aufgehoben wurde, in NRW jedenfalls nicht). Du musst also die Einmessung veranlassen, dann kommt das Gebäude ins Liegenschaftskataster und das Katasteramt benachrichtigt das Grundbuchamt über die Veränderung. Wenn Du ein Wohnhaus gebaut haben wirst, dann wird die Nutzungsart "Wohnbaufläche" eingetragen.

    P.S.: Die Nutzungsart im Grundbuch hat keinerlei baurechtliche Bedeutung.
     
    11ant und Jo Bauherr gefällt das.
  3. #3 Monti2023, 21.02.2024
    Monti2023

    Monti2023

    Dabei seit:
    21.02.2024
    Beiträge:
    7
    Zustimmungen:
    0
    Es liegt ein positive Bauvoranfrage vor. :) Habe mich falsch ausgedrückt!

    Das war die Aussage vom Landkreis Abteilung Baurecht.


    Sehr geehrter Herr …..,



    wie schon besprochen liegt das Grundstück innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles und ist somit grundsätzlich mit einem Einfamilienhaus bebaubar und bewohnbar. Die Erschließung ist gesichert. Durch diese planungsrechtliche Einstufung ist die Bebaubarkeit gegeben.

    dann brauche ich mir wegen diesem Eintrag Erholungsfläche keinen Kopf machen und es wird später geändert!?

    Danke
     
  4. #4 Jo Bauherr, 21.02.2024
    Zuletzt bearbeitet: 21.02.2024
    Jo Bauherr

    Jo Bauherr

    Dabei seit:
    19.06.2018
    Beiträge:
    875
    Zustimmungen:
    398
    Beruf:
    Vermieter
    Ort:
    Randberlin
    Gehen wir mal vom unbeplanten Innenbereich nach §34 BauGB aus:
    Wenn es denn tatsächlich ein widerspruchsfähiger Bauvorbescheid ist, der auch eine entsprechende Rechtsbehelfsbelehrung enthält, und der zum späteren Zeitpunkt der Beantragung einer Baugenehmigung dann noch gültig ist - dann kann dieser im Gültigkeitszeitraum nicht geändert werden.
    ABER: Eine "Konkretisierung" über den Umweg durch ein gemeindliches Planungsinstrument (z.B. B-Plan-Aufstellungsbeschluss + Veränderungssperre) könnte versucht werden. ...
    Weil: die im Vorbescheid positiv beantworteten Sachverhalte entfalten eine Bindungswirkung nur für sich. Und nur genau diese Fragen sind in einem Bauantragsverfahren nicht erneut zu prüfen. (Also wirklich nur konkret diese!)
    Es kommt also auf die beantworteten Fragen im Vorbescheid an.

    Wenn z.B. überbaubare Grundfläche, Geschossanzahl, Dachform, Lage auf dem Grundstück, Trauf-/Firsthöhen, Nutzungsart oder z.B. aber auch Löschwasserversorgung oder Feuerwehrzufahrt (werden ungern beantwortet ...) nicht im Vorbescheid erfragt wurden - dann muss das im Bauantragsverfahren geklärt werden (bzw. besser vorab).

    Der Grundbuch-Eintrag "Erholungsfläche" ist vollkommen unbedeutend im Baurecht. Siehe @Dimeto.
     
    Dimeto und 11ant gefällt das.
Thema:

Grundbucheintrag, Erholungsfläche/ Bauland

Die Seite wird geladen...

Grundbucheintrag, Erholungsfläche/ Bauland - Ähnliche Themen

  1. Hauskauf mit Freundin (Ehefrau) - Grundbucheintrag?

    Hauskauf mit Freundin (Ehefrau) - Grundbucheintrag?: Hallo zusammen, ich möchte mit meiner Freundin zeitnah ein Haus bauen. Meine Freundin hat ein Grundstück von ihren Eltern geerbt, was bereits auf...
  2. Grundbucheintrag

    Grundbucheintrag: Hallo Leute, Wir haben vom Amtsgericht die Rechnung für die Eintragung Grundbuch erhalten. Da wir aktuelle noch Mängel aus dem Mängelprotokol...
  3. Frage zu Grundbucheintrag und Restschuld

    Frage zu Grundbucheintrag und Restschuld: Hallo, ich habe meine finanzierende (deutsche) Bank im Grundbuch mit einem Betrag X drinstehen. Aktuelle Restschuld ca. 30% von X. Letzte...
  4. Grund geschenkt, Grundbucheintrag? Finanzierung ?

    Grund geschenkt, Grundbucheintrag? Finanzierung ?: Hallo. Meinem Partner (keine Ehepartner) wird Grund und Boden geschenkt. Schenkung seiner Eltern. Nun die Frage zum Hausbau auf diesem...
  5. Grundbucheintrag/-einträge und Baubeginn

    Grundbucheintrag/-einträge und Baubeginn: Guten Abend, -Frage: darf ich anfangen zu bauen wenn die Auflassungsvormerkung jedoch noch nicht die Eigentumsübertragung im Grundbuch...