Grunddienstbarkeit auf Grundstück

Diskutiere Grunddienstbarkeit auf Grundstück im Baupreise Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo Leute, ich habe jetzt doch noch einmal ein Anliegen. Vorweg eigentlich habe ich damit schon beinahe abgeschlossen aber evtl. habe ich...

  1. #1 Gast56382, 09.12.2020
    Gast56382

    Gast56382 Gast

    Hallo Leute,

    ich habe jetzt doch noch einmal ein Anliegen. Vorweg eigentlich habe ich damit schon beinahe abgeschlossen aber evtl. habe ich einfach nur eine falsche Einstellung und rede mir etwas ein.

    Seit längerer Zeit suchen wir, wie viele andere auch, ein schönes Baugrundstück. Durch eine Kollegin hatten wir erfahren, dass ein kleines Örtchen nahe unserer Heimatstadt gerade Parzellen erschließt. Also fix angeschrieben, prompt ein Grundstück seiner Zeit mit 1001m2 reserviert. Der Ort liegt auf einem Berg ca. 64m über der Stadt und man kann vom Stück auf die Stadt blicken, ganz okay also...
    Geplant waren seitens der Gemeinde 87€/ m2.
    Jetzt geht es in die Heiße Phase. Die Erschließung beginnt und die Gemeinde teilte uns nun 97,50€ als festen Preis mit. Gut, die 87€ m2 waren ja nur geschätzt.
    Ein ordentlicher Preisaufschlag aber was mich schon sehr stört ist, dass das Grundstück um 159m2 größer wurde. Erst einmal toll aber unter dem Grundstück (Nord/ Süd-Ausrichtung) geht über die gesamte Breite die Wohnsiedlungsendwässerung. Es sollen Betonrohre mit Versickerungsfunktion und Überlauf sein. Dazu plante die Gemeinde ursprünglich 8m unter unserer Reservierung ein. Jetzt sinds von den 8 nur noch 3m übrig geblieben und die anderen 5m uns aufgedrückt, wovon ein 2m x 31m Breiter Streifen mit einer Grunddienstbarkeit belegt werden sollen. Da die TAB die 2m als Abböschung im Havariefall benötigt, so die Aussage.

    Was genau die Grunddienstbarkeit beinhaltet, konnte die Gemeinde bis dato nicht beantworten. Wie die Nutzungsmöglichkeiten aussehen ebenso wenig. Ich denke mir, die 62m2 iHv 6.045€ dürfen wir bezahlen, den Sreifen aber nicht nutzen können. Genau weiß ich es nicht und evtl. gibt es hier bessere Erfahrungen...

    Gemeinde lehnt auch für diesen in Abrede stehenden Streifen eine Reduzierung der m2 Preise ab. Nächste Wochen sollen wir verbindlich mitteilen, ob wir es wollen oder nicht. Es stehen und scharren wohl schon viele... Das Bodengutachten erbrachte kompletter Austausch bis auf 1m Tiefe. Diese Kosten kommen on Top. Dafür konnten wir mit dem Planer aber eine Lösung finden.

    Mich regt die arschige Art und Weise auf. Die wissen, es gibt nichts um Umland und in der Stadt sind wir bei 138-220€ m2, aber auch schon alles weggekauft.

    Tja, wat nun... Weitersuchen oder doch nehmen. Ich störe mich an der Grunddienstbarkeit. Der TAB wird, so habe ich es herausgehört auf alle Fälle Wegerecht und o.g. Fall eingeräumt. Alles nebulös und nichts konkretes.

    Gruß
    Sciro
     
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  2. #2 simon84, 09.12.2020
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    Nehmen !!! Billiger wird es nie wieder
     
  3. #3 Kriminelle, 10.12.2020
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    Du hast keine anderen Möglichkeiten, als für Dich zu entscheiden, ob Du das Grundstück haben möchtest oder weitersuchen musst. Jammern hilft da nicht.
    Wenn Du es nicht nimmst, nimmt es ein anderer.
     
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  4. #4 simon84, 10.12.2020
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    Fast 1200 Grund egal ob davon paar qm nicht nutzbar sind für unter 150 Euro pro qm voll erschlossen ????? Soll das ein Witz sein ? Sofort nehmen und fertig !! Das wird doch nie nie nie wieder billiger.

    Die Zeiten wo es für 60 Euro noch Grundstücke gab sind vorbei und die kommen auch nicht mehr.
     
  5. #5 Gast56382, 10.12.2020
    Gast56382

    Gast56382 Gast

    Guten Morgen,

    dass sind ja mal vernünftige Aussagen! Danke. Wisst ihr, wenn man nur im Wald läuft, sieht man ihn irgendwann nicht mehr...
    Ja, alles voll erschlossen. Nächste Woche geht es los und es kommt vorerst ne Schotterstrasse hin. Ich hoffe, dass das schnell geht. Es geht um 12 Parzellen und dass man im Mai selbst loslegen könnte.. . Ab 70% Bebauung wird diese durch die entgültige Straße ersetzt.
     
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  6. #6 Surfer88, 12.12.2020
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    Kauft ihr das grundstück schon mit eingetragener grundienstbarkeit oder soll das erst kommen ?

    Lg
     
  7. #7 Gast56382, 12.12.2020
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    Na ja, die Gemeinde hat noch nicht einmal das Kartaster fertig... Wir sind die Ersten, müssen / wollen früh mit dem Bauen beginnen. Notartermin steht und erst im Notarvertrag wird es mit aufgenommen. Die Grunddienstbarkeit gibt es quasi noch nicht.
     
  8. #8 Surfer88, 12.12.2020
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    Glück für euch.
    Ich habe auch nachträglich noch eine dienstbarkeit für eine Wasserleitung eintragen lassen.
    Gab dann 7500€ entschädigung, sonst hätte Sie Pech gehabt :)

    Lg
     
  9. #9 msfox30, 12.12.2020
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    Ich habe zwar kein Ahnung :), aber du solltest schon darauf achten, was dann im Notvertrag steht. Aus meiner Sicht sollte die "Grunddienstbarkeit" schon genau definiert sein. Du hast ja einen Planer, wie du geschrieben hast. Vielleicht kann dir sagen, worauf achten solltest. Wenn die Stadt aber noch keinen Plan, kannst du vielleicht auch bestimmte Ausschlüsse festlegen usw..
    Aus Erfahrung kann ich sagen, dass der Notar nur für das formale zuständig ist. Der Notar beschafft quasi alle Unterlagen zum Kauf (Grundbuch, Verkaufsrecht,...). Dann muss er dir den Vertrag vorlesen. Bei uns ging das soooooooo schnell, dass man da quasi nix mehr mitbekommen hat - also nur die Formalie.
     
  10. #10 K a t j a, 12.12.2020
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    Stört das Rohr beim Bauen? Nein? Kaufen!
     
  11. #11 Surfer88, 12.12.2020
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    Auf absolut überhaupt gar keinen Fall!!!
    Wenn nicht win sterbens Wort drin steht, hast du später die besseren Karten!
    Die Stadt braucht dann zur Abwechslung was von dir !
    Entweder Sie erkaufen es sich für teuer Geld von dir oder (auch möglich) Sie „zwingen“ dich zur Eintragung, wenn es keine anderen Möglichkeiten gibt, dies kann aber JAHRE dauern.

    Nur zur Info:
    Bei mir sind es 2x20m, nichtmal innerhalb des Baufensters, sondern entlang der Grenze!
    7500€ Entschädigung damit es schnell geht ...

    Lg
     
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  12. #12 Gast56382, 12.12.2020
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    Mahlzeit.
    Es ist folgendermaßen. Das Grundstück ist etwas trapezförmig / oben 26m breit und wird nach unten 32m mit Länge 42m // 1160m2. Wir nehmen es aber werde parallel noch einen Antrag an die Gemeinde stellen wg. der Erstattung der Grunddienstbarkeit. Die Kosten für die Eintragung möchte ich auch nicht übernehmen.
    Die Verträge werden gerade mit der TAB geschlossen, bzw. liegen dort zur Unterschrift daher konnte man gerad nicht hinein sehen was nun genau vereinbart wird. Die Notarin schickt mir ja eine Vorausfertigung, wenn es mir nicht passt, kann ich ja immer noch sagen nein, so nicht.

    Außerhalb der Baugrenze also unten an der Grundstücksgrenze (Süden) soll eine 2m tiefe x 32m breite Grunddienstbarkeit eingetragen werden. Weil die Tab evtl. irgendwo bei einer Havarie die Entwässerung freilegen müsse und dann die Grunddienstbarkeit mit 2m tiefe für die Abböschung des Grabens benötigt. Mehr ist das eigentlich nicht und ich werde noch einmal mit der Gemeinde kurz vor Erwerb reden. 2.000-3000€ werden die sich sicher noch bewegen. Gesamtkosten des in Abrede stehenden Streifens sind 2mx32m=64m2 x 97,50€ = 6240,- Genau wäre es ja kein Bauland mehr. Auskunft durch den Bürgermeister war, dass man noch Wiese oder Garten nutzen könnte. Pflanzen auch nichts. Dann wäre es nicht einmal mal Gartenland....
     
  13. #13 Surfer88, 12.12.2020
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    Da gibts keinen „Antrag“.
    Irgendwann wird die Gemeinde auf dich zu kommen. Ganz still und förmlich mit einem Termin auf dem rathaus, und werden dir ihre Pläne erklären.
    Und dann sagst du deine Summe X!
    Eintragungskosten trägt sowieso die Gemeinde, kosten tut es dich nix.

    97,50€ kannst du nicht ansetzen ausser es wäre im Baufenster, dann evt sogar mehr!
    Wenn es Ausserhalb ist bekommst du vllt 15-20€, da eine Überbaaung sowie unzulässig wäre.

    Das erste Angebot der Stadt bei mir waren 2400€ ;)
    Aber man sieht schnell die Verzweiflung in den Augen wenn man ablehnt.

    Lg
     
  14. #14 Gast56382, 12.12.2020
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    Nein, 97,50€/m2 ist der reguläre Preis. 64m2 betreffen die Grunddienstbarkeit, lt.. aktuellen Wissensstand. Das wäre ca. 6240€für uns für die Fläche. Ich hoffe eher unf 40€/m2 für genannte Fläche zahlen zu müssen. Also 2560€ und damit 3680€ weniger...
     
  15. #15 Surfer88, 12.12.2020
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    Die „Entschädigung“ wird erst später bezahlt.
    Ihr kauft ja das Grundstück ohne Dienstbarkeit.

    Beim Kauf SOLLTE die noch nicht einberechnet werden! Falls doch siehts wieder schlecht für euch in der Verhandlung aus ....

    Lg
     
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  16. #16 Gast56382, 19.12.2020
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    Gast56382 Gast

    Hallo Leute,

    ich melde mich noch einmal. Heute haben wir den Kaufpreis der Gemeinde schriftlich mitgeteilt bekommen. Angeblich soll es jetzt erst im August soweit sein. Der Bauamtsleiter hat mir am Telefon mitgeteilt, dass aber sukzessiv nach Fertigstellung Baustraße genehmigt werden wird.

    Es werden 2 Varianten zum Kauf vorgeschlagen.

    1. unvermessene Teilfläche erwerben und nach Einarbeitung der neuen Flurstücke erfolgt dann die Messungsanerkennung.

    - komisch finde ich, es gibt bereits einen endvermessenen Flurplan. Der wurde nur noch nicht ins Kataster eingepflegt.

    2. Kauf erst nach Fertigstellung der Katasterarbeit


    Von der Grunddienstbarkeit ist hier keine Rede mehr. Das kommt sicher später noch einmal.
    Was mir mehr Sorgen macht ist

    Zitat:
    - Berechtigung für die Gemeinde die Kosten für die Erschließung (von den Erwerbern) nachzufordern. Diese Regelung wird greifen, wenn die tatsächlich entstandenen Kosten einen Mehrbetrag von mehr als 10% gegenüber der Kosten des abgegebenen Angebotes der Baufirma aufweisen.
    Zitat Ende:

    Ich meine ist das Standard? Das lässt ja Tür und Tor offen für irgendwelche Nachträge. Dann so nach 2 Jahren, ähm wurde 200.000€ teurer die Erschließung. Bitte 15.000€ binnen 2 Wochen auf folgendes Konto... oder wie?

    Gruß
    Sciro
     
  17. #17 Surfer88, 22.12.2020
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    Definitiv !


    Normal, das heißt Beteiligung an Straßenbau, Kanalbau etc. Wird dann Anteilig nach Grundstücksgröße gemacht. Das können auch manchmal mehr wie 2 Jahre sein, deswegen bei Grundstücken immer Fragen, ob die Erschließungskosten bereits bezahlt wurden!
    Denn "voll erschlossen" heißt nicht immer "voll bezahlt"...


    Vielleicht haben Sie für die Dienstbarkeit dann eine andere Lösung gefunden. Wenn Sie später kommen, wieder gut für euch :)
    Lg
     
  18. #18 Gast56382, 22.12.2020
    Gast56382

    Gast56382 Gast

    Ja, alles schwierig. Da die kommenden Kosten zum Grundstück noch einmal eine Hausnummer werden können, wg dem Forderungsvorbehalt. Aber unerhofft, kommt oft. Wir könnten in der Nachbargemeinde eine Grundstückel mit 200m2 mehr und 25.000€ weniger bekommen. Komplett erschlossen, sofort bebaubar. Das einzige ist, das Haus muss gedreht werden und man muss, geht seitlich rein ins Haus, weil es etwas Trapezförmig ist, dass Grundstück.
     
  19. #19 Bauandi, 22.12.2020
    Zuletzt bearbeitet: 22.12.2020
    Bauandi

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    Wenn die Stadt irgendwann doch die Rohre freilegen muss, ist irgendwie die Zufahrt für den Bagger und die LKW gesichert?
    Wär ja blöd wenn die dann über dein angerichtetes Grundstück "donnern", paar tiefere Fahrspuren im Vorgarten und im Pflaster sind da wohl durchaus im Rahmen des Möglichen.
     
  20. #20 Maape838, 22.12.2020
    Maape838

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    Egal wo man ins Haus geht. Wenns passt kaufen!
     
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