Grunderwerbssteuer kommt Bauherren teuer zu stehen

Diskutiere Grunderwerbssteuer kommt Bauherren teuer zu stehen im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; ... da aber der Nachweis erbracht werden konnte, dass alle Grundstückskäufer völlig frei ihren Unternehmer wählen konnten/gewählt haben, war die...

  1. Looner

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    Heißt das wenn jetzt ein Nachweis erbracht werden kann das es zwei voneinander unabhängige Geschäfte waren kann das abgewendet werden?
    Wie sieht dann so ein Nachweis aus?
     
  2. #22 Ralf Dühlmeyer, 20.03.2008
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    Da fragt sich wieder, wer hier eigentlich wem gegenüber beweispflichtig ist.
    An sich ist man/frau in D unschuldig bis zum BEWEIS des Gegenteils.
    Allerdings hat man bei Behördens schon manchmal das Gefühl, denen noch das Offensichtliche beweisen zu müssen.
    Ein Verdacht des "Koppelgeschäfts" läge zB. dann nahe, wenn der Verkäufer des Grundstücks Inhaber/GF des GÜ wäre oder dessen Ehepartner.
    Ist es Bauer Harms und der GÜ ist der örtliche Bauunternehmer Stein, der, weil eben örtlich, alles baut, gibts da wohl nix zu holen, auch wenn die beiden im Stadtrat dicke sind.

    MfG
     
  3. #23 Alfred Witzgall, 21.03.2008
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    Das Finanzamt kommt deshalb auf die Idee

    weil in der Vergangenheit massenhaft "Konstruktionen" erfunden wurden, welche nur zur Umgehung dieser Besteuerung gedacht waren.

    Nebenbei finde ich, dass die Gesetzeslage geradezu dazu einlädt, solche Versuche zu povozieren.:irre

    Wollte der Gesetzgeber einigermaßen "Steuergerechtigkeit" herstellen, müsste er halt grundsätzlich Grundstück und Gebäude versteuern, egal ob im gleichen Verwaltungsakt oder getrennt.:deal

    Abschaffen wäre natürlich noch schöner.:bounce:
     
  4. Looner

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    Da hast du sicherlich Recht...

    Also laut Anwalt f. Steurerecht und Finanzberater und was der noch alles ist, ist es aus seiner Sicht nicht Rechtens, allerdings muß man trotzdem erstmal zahlen um dann den Einspruch einzulegen.
    Dann wird wohl die Sachlage nochmals geprüft und entschieden. Also im Idealfall kommt das Geld wieder zurück.

    Kann man auf die Rückzahlung Zinsen verlangen wenn diese eine gewisse Zeit zurückliegt?
     
  5. #25 Stefan61, 02.04.2008
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    Wenden Sie sich lieber an einen Experten, also Steuerberater. Ein Fachanwalt für Steuerrecht hat keine vergleichbare Qualifikation (geben die auch selbst zu). Als "Finanzberater" kann sich jeder bezeichnen.

    Sie müssen nicht sofort zahlen, wenn Ihr Finanzberater für Sie AdV beantragt. Fragen Sie ihn doch danach.

    Zinsen werden bei der Grunderwerbsteuer grundsätzlich nicht gezahlt, aber für Stundung oder AdV verlangt.
     
  6. R.B.

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    Und zur Erläuterung:
    AdV = Aussetzung der Vollstreckung......wenn ich mich nicht irre. :D
     
  7. #27 Bodynerv, 02.04.2008
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    Fast AdV heißt Aussetzung der Vollziehung :winken

    Den Antrag kann man auch selbst stellen, solang man sich etwas beliest und nicht gleich mit dem Beamtendeutsch verzweifelt, so schwer ist das letztlich nicht.

    Tipp: http://www.finanzgericht-bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen87.c.1642.de

    Zum einheitlichen Vertragswerk findet man auch einige Publikationen im Netz, also ich würde es selbst versuchen, das Finanzamt muss im sowieso immer den Angaben des Antragstellers folgen, oder erstmal das Gegenteil beweisen.
     
  8. R.B.

    R.B.

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    Vollziehung oder Vollstreckung...beides Mal ist die Kohle weg. :D

    Aber Du hat schon Recht. Beamtendeutsch, da kommt´s auch auf Kleinigkeiten an.

    Gruß
    Ralf
     
  9. #29 Stefan61, 02.04.2008
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    @Bodynerv: Solch eine Sache selbst durchzufechten halte ich für keine gute Idee. Ich bin immer wieder verwundert, wie viel sich Steuerlaien zutrauen und wie wenig sie im Steuerdschungel dann tatsächlich durchsetzen.
     
  10. R.B.

    R.B.

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    Was macht er wenn das FA dem Antrag nicht stattgibt?
    Schon geht´s los.
    Hoffentlich hat er viel Zeit zum Lesen. ;)

    Gruß
    Ralf
     
  11. #31 Bodynerv, 02.04.2008
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    @ Stefan61 - Steuerlaie ist nicht gleich Steuerlaie, ok ich gebe zu, ich bin keiner, aber ich persönlich halte den geschilderten Fall von Looner eindeutig und würde an seiner Stelle einfach noch mal den ganzen Sachverhalt im Zuge eines Einspruchs (+Antrag auf AdV) klarstellen, wobei im Ergebnis eindeutig sein muss, dass der Grundstückskauf völlig lösgelöst ist vom Bauvertrag. Der zeitliche Zusammenhang spielt dabei eher eine untergeordnete Rolle, wenn man beispielsweise im Bauvertrag vereinbart, dass der Bauvertrag letztlich nur zustande kommt, wenn der Grundstückskauf abgeschlossen wird, oder oder oder...

    Letztlich ist der Gang zum Steuerberater sicher überwiegend zu empfehlen, aber ob er notwendig ist, muss man für sich selbst entscheiden :lock
     
  12. BJ67

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