Grundsatzentscheidung - Ausführung EFH am Hang

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  1. aschre

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    Hallo zusammen,

    habe mich vor kurzem neu angemeldet. Habe bis jetzt nur Beiträge gelesen (habe auch viel interessantes und nützliches gefunden) – Super Forum!

    Nun möchte ich selber aktiv werden. Wir wollen ein EFH mit ca. 150-160qm Wohnfläche bauen. Grundstück: Nordhang. Steigung: ca. 3,5m auf 30m. Wir haben uns jetzt zwei Varianten ausgedacht, die ich jetzt zur Diskussion reinstelle. Gleich vorweg: die Gesamthöhe ist auf 8,6m beschränkt, deswegen:

    Variante 1: Bungalow mit halboffenem Keller (Grundfläche gesamt 2 x 10m x 14m = 280 m2)

    Variante 2: Split-Level (Grundfläche gesamt 3 x 7m x 11m = 231 m2)

    Die Grundrisse sind nur ein Vorschlag. Wichtiger ist die Grundsatzentscheidung, welche Variante wir nehmen sollen.

    Freue mich auf eure Kritik und Vorschläge!

    Danke im voraus!

    aschre
     
  2. #2 fmw6502, 06.04.2010
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    weder noch, 3 spontane Argumente
    - dunkle Flure
    - Garage in Keller
    - EG zu hoch für Terasse

    Wie ist die max. Gesamthöhe definiert?

    Gruß
    Frank Martin
     
  3. #3 Gast036816, 06.04.2010
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    Grundsatzentscheidung

    moin moin,

    mein tip - die grundrisse verwerfen und zu einem versierten architekten gehen und eine gute planung vom haus machen lassen, am besten im vorentwurfsstadium mit 2 oder 3 varianten und auch mit split-level-lösungen. Ich lege mich dabei vorher nicht fest, es muss unbedingt split-level oder nicht sein. Das sollte aus der entwicklung des entwurfs heraus wachsen. Wenn schon vorher feststeht, so soll es werden, dann verkrampft der entwurf. Manchmal ist auch besser einen entwurf auf einem niveau zu entwickeln und wenn sich dann daraus ein split-level oder auch umgekehrt mit einer guten grundriss-lösung und schönen ansichten entwickelt, werden Sie am ende auch viel zufriedener sein.

    Also - erst mal den kopf nicht mit zu vielen ideen füllen, ein entwurf muss wachsen und reifen.

    Freundliche grüße aus berlin
     
  4. aschre

    aschre

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    Die Gesamthöhe darf 8,6 m nicht überschreiten. Gerechnet ab Straßenniveau.

    Habe die Grundrisse noch mal angehaengt, weil Variante 2 abgeschnitten. Den ersten Beitrag konnte ich komischerweise nicht bearbeiten.

    aschre
     
  5. ToStue

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    Hm... Wie sollen denn die Tageslichtverhältnisse idealerweise sein? Wie häufig werden welche Räume genutzt? Das wären wohl einige der Fragen, die zuerst zu erörtern sind, oder?

    PS. Abstellraum in Var. 2 im Schlaf-Bereich halte ich für überflüssig. Saunazugang in Var. 1 für tot. Und wenn die Gesamthöhe beschränkt ist, macht so eine Dachform wie in Var. 2 keinen Sinn, oder?
     
Thema: Grundsatzentscheidung - Ausführung EFH am Hang
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