Grundstück abfangen

Diskutiere Grundstück abfangen im Außenanlagen Forum im Bereich Rund um den Garten; Hallo, Das Thema wird sicher fast täglich besprochen aber ich habe dennoch die Ungewissheit. Ich habe in einem Baugebiet gebaut wo das Gelände...

  1. #1 Vlavius, 08.04.2018
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    Hallo,

    Das Thema wird sicher fast täglich besprochen aber ich habe dennoch die Ungewissheit.

    Ich habe in einem Baugebiet gebaut wo das Gelände abfällt.

    Nun ist es so das ich meinen erdaushub wegen der bodenplatte bald begradigen will.
    Mein Nachbar hat das Gelände abgegraben damit sein Garten ebenerdig ist.

    Nun kam er gestern an und fragte wann ich L-Steine setze um das Wasser auf meinem grunstück zu halten.
    Ich sagte ihm das nach geltendem Recht der abfangen muss der das Gelände verändert.
    Sagte er wenn du deine Erde verteilst hast du das Gelände verändert und somit musst du das auch abfangen.

    Ich aber will meine Erde verteilen und 1 m vor der grunstücksgrenze eine Art Böschung machen so das ich zur grundstücksgrenze wieder auf Orginal Höhe komme.

    Ich will eigentlich keinen Anwalt bemühen und wirklich streiten will ich eigentlich auch nicht mit dem Nachbarn aber ich sehe da ganz klar ihn in der Verantwortung.

    Ich hatte nun gehofft bei euch Bestätigung zu finden das ich da auf dem richtigen Weg bin.
    Und villt habt ihr Erfahrungen damit und könnt mir sagen ob ich das so mit meinen Grundstück machen kann.

    Danke schonmal für eure Mühen
     
  2. #2 Lexmaul, 08.04.2018
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    Du willst zu ihm abböschen? Da hat Dein Nachbar aber recht - Du wirst abfangen müssen, denn so geht das nicht.

    Sprich doch nochmal mit ihm, ob er dabei mit hilft, ggfs. sich sogar beteiligt
     
  3. #3 Vlavius, 08.04.2018
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    Ja auf meinem Grundstück abböschen.
    Wenn er aber abgegraben hat dann ist es doch zumindest so das wir uns das teilen müssen oder nicht?
    Er kam mit der Argumentation das er das natürliche Gelände abgraben musste weil er auf das Straßen Niveau runter musste.

    Ist es nicht so das wenn ich abbösche und auf der grundstücksgrenze oder halt auf meinem grunstück Zaun errichte und da dann mit Randstreifen befestige das er da nichts zu befürten hat?
     
  4. #4 Vlavius, 08.04.2018
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    Achso nicht das es groß relevant ist aber er hat gut 40-60 cm abgegraben und ich werde wohl auf 40 cm Höhe abböschen.
     
  5. #5 Fred Astair, 08.04.2018
    Zuletzt bearbeitet: 08.04.2018
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    Wenn Du die Abböschung auf Deinem Gelände vornimmst, und an der Grenze auf dem ursprünglichen Niveau ankommst, ist die Abfangung allein Sache des Nachbarn.

    Du musst allerdings dafür sorgen, dass durch Deine Geländemodellierung kein Oberflächenwasser zum Nachbarn abfließen kann. Da das bei Hanggrundstücken nicht gänzlich zu vermeiden ist, darf sich die Situation für den Unterlieger jedenfalls durch die Erdarbeiten nicht verschlechtern.
     
  6. #6 Vlavius, 08.04.2018
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    Okay was stellt denn in solch einem Fall eine Verschlechterung dar?
    Könnte ich die Böschung nicht mit anteilig mehr Sand im Untergrund anlegen so das dort das Wasser besser versickern kann?
     
  7. #7 simon84, 08.04.2018
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    Die Verschlechterung wäre, wenn dem Nachbar durch deine Abböschung mehr Dreck beim Regen in den Garten läuft, als es ohne tun würde.
    Das muss er dann glaubhaft machen.

    Die Nachbarschaft fängt aber gut an! L-Steine halb halb zahlen wäre keine Option ?
     
  8. #8 Lexmaul, 08.04.2018
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    Du musst im Fall der Fälle Dein Leben lang mit dem zusammenleben. Würde es mir überlegen, ob man da auf sein Recht pochen sollte...zumal Abböschungen immer Dreck machen.
     
  9. #9 Vlavius, 08.04.2018
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    Eigentlich schon aber er kam zu mir und hat gemeint wann ich L- Steine setze, er hat nichtmal angedeutet das wir die Kosten teilen können.
    Zu der Situation kommt hinzu das wir vor pauphase geschrieben haben und ich ihm geschildert habe wie ich das mit dem Grundstück mache und damals wurde nichts gesagt.
     
  10. #10 Lexmaul, 08.04.2018
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    Ja, musst wohl trotzdem nochmal mit ihm sprechen - Glaskugel seiner Reaktion ist kaputt ;).
     
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  11. #11 Vlavius, 08.04.2018
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    Ja ich werde wohl nicht drum herum kommen mit ihm eine Einigung zu finden.
    Nur so weiß ich schonmal Bescheid, wenn er quer zieht dann ist das sein Problem.
     
  12. #12 Lexmaul, 08.04.2018
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    Was dann auch Dein Problem wird - Kompromisse sollte man eingehen können.

    Nicht falsch verstehen, kann das nachvollziehen. Aber nützt ja alles nicht..
     
  13. #13 Vlavius, 20.05.2018
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    Hallo, muss das Thema nochmal vorholen.

    Habe jetzt immer mal wieder mit meinem Nachbarn gesprochen und zuletzt meinte er wir könnten ja eine Böschung machen.

    Damit war ich soweit einverstanden.
    Jetzt über Pfingsten hatte ich nen Bagger da und habe bei mir soweit alles her gerichtet bin nun auf 40cm über natürlichem Gelände Niveau (lose aufgeschüttet ich gehe davon aus das ich noch knapp 5-10cm runter komme)

    Ich habe zur Grenze 60cm Platz und wollte nun dort mit 10cm zum Grenzstein einen Zaun dann 40cm Borde setzen und die Böschung herrichten sodass ich nicht abfangen muss.

    Heute nochmal mit dem Nachbarn gesprochen wie wir nun dann mit seiner Böschung umgehen und er meint wieso meine du musst abfangen.

    Ich meinte dann zu ihm das ich nicht damit einverstanden bin und schon auf ihn zu gekommen bin. Weiter erinnerte ich ihn daran das er abgegraben hat.
    Er meinte schlicht das er das müsste um auf Straßen Niveau zu kommen. Er hat sich diesbezüglich anwaltlichen Rat geholt.

    Meine Frage nun wo und wie kann ich mich denn nun genau Hieb und Stich fest erkundigen was nun gemacht werden muss?

    Welcher Anwalt wäre denn für dieses Thema der richtige?

    Ich finde es schade das es so ist und bin eigentlich viel mehr bereit das so zu lösen jedoch will ich jetzt für mich wissen was denn nun das rechtlich richtige ist.

    Ich danke schonmal für eure Antworten.
     
  14. SIL

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    Fachanwalt Bau und Archtektenrecht wäre der richtige.
     
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