Grundstück nicht bebaubar, trotzdem Bauanfrage stellen

Diskutiere Grundstück nicht bebaubar, trotzdem Bauanfrage stellen im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Guten Morgen, meine Eltern haben über Ihrem Haus ein Grundstück in Hanglage. Da wir gerne dort ein Einfamilienhaus bauen würden haben wir auf der...

  1. walmag

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    Guten Morgen,

    meine Eltern haben über Ihrem Haus ein Grundstück in Hanglage.
    Da wir gerne dort ein Einfamilienhaus bauen würden haben wir auf der Gemeinde angerufen und haben aber von denen die Antwort bekommen:
    Dieses Land sei nicht bebaubar, lt Nutzungsplan darf dort nicht gebaut werden.
    Lohnt es sich trotz allem über den Architekten den offiziellen Weg mit einer Bauanfrage zu starten??
    Bzw an welches Amt muss ich mich wenden, um zu erfahren ob es möglich wär eine Nutzungsänderung für dieses Grundstück im Bebauungsplan zu beantragen.
    Wir würden so gerne auf diesem Grundstück bauen und wollen natürlich jede Möglichkeit prüfen wollen wenn es irgendwie geht
    Ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen.
     
  2. am1003

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    Die Gemeinde sagt Nein.
     
  3. #3 Andybaut, 16.07.2018
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    Bitte die Gemeinde um eine etwas differenzierte Antwort.

    Ist es ein Grundstück im Außenbereich oder ist es ein Grudnstück auf einem Bauerwartungsland.
    Im Außenbereich wird es sehr schwierig sein.

    Die Gemeinde müsste das Grundstück umwidmen. Der Prozess ist schwierig und langwierig und es bedarf
    der allgemeinen Bereitschaft der Gemeinde.
    Zu 99% wird das nichts.
     
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  4. Dimeto

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    Das ist von ganz vielen individuellen Gegebenheiten abhängig.
    Gibt es überhaupt einen Bebauungsplan? Wenn ja, wie alt ist dieser? Gibt es bereits Abweichungen in der Nachbarschaft? Wenn ja, wie viele?
    Das klingt aber eher nach Flächennutzungsplan. Vermutlich zählt das Grundstück schon zum Außenbereich (§35 BauGB).
    Wer ist bei Euch für Baugenehmigungen zuständig (Gemeinde, Landratsamt, Kreis, Stadt)?

    Bei weiteren Fragen bitte Bundesland angeben.
     
  5. walmag

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    Das Grundstück liegt leider
    im Außenbereich!
    Wir werden jetzt mal eine Bauvoranfrage über den Architekten stellen lassen- können garnicht verstehen warum das Außenbereich ist. Rings rum ist Bauerwartunsland nur leider dieses einen Fleckchen nicht.
    Besten Dank
     
  6. walmag

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    Das Grundstück liegt im Außenbereich! Rings rum ist Bauerwartungsland.
    Bei uns ist die Gemeinde dafür Zuständig und es geht wohl alles über den Gemeinderat.
    Wenn wir eine Anfrage zur Änderung stellen, heißt es wohl Daumen drücken und abwarten
     
  7. Dimeto

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    IMHO reine Zeit- und Geldverschwendung.
     
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  8. #8 simon84, 16.07.2018
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  9. #9 Andybaut, 16.07.2018
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    Richtig, im Außenbereich wird das eine klare Absage geben.
    Das ist so sicher wie das Amen in der Kirche.
     
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  10. #10 Leser112, 16.07.2018
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    Korrekt! Zudem, ob Hanglage tatsächlich erstrebenswert ist, würde ich bezweifeln.
     
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  11. #11 Leser112, 16.07.2018
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    Korrekt. Zudem benötigt man für eine Bauvoranfrage keinen Architekten unbedingt.
     
  12. 11ant

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    Dann sehe ich schwarz. Der Flächennutzungsplan geht dem Bebauungsplan typischerweise um mehrere Jahre voraus. Wenn der noch nein sagt, liegt die Bauerwartungsreife in weiter Ferne.

    Schon das ist dann merkwürdig, aber immerhin: auch von da ist es zu Bauland noch ein weiter(er) Schritt.
     
  13. #13 petra345, 16.07.2018
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    Es lohnt sich nur für den Architekten.
    Die Nutzungsänderung wird nicht beantragt.
    Sie geht über die politischen Parteien und Vitamin B.
    Also in die Partei kann man ja schon mal eintreten.
    Das kostet nicht so viel und man lernt die Verfahren kennen.
     
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  14. BrunoM

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    Witzig solche pauschalen Aussagen. Meiner Meinung nach kommt es auf den Einzelfall an. Wenn aber schon die Gemeinde nein sagt, dann ist da oft was dran.
     
  15. #15 Lexmaul, 17.07.2018
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    Ja, da sollte was dran sein....

    Bauen im Außenbereich (dazu noch Neubau) ist praktisch immer aussichtslos - wenn die Anfrage schon ein Nein ergeben hat, dann ganz sicher.
     
  16. #16 simon84, 17.07.2018
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    Es geht in Bayern ohne Probleme wenn man einen landwirtschaftlichen Betrieb hat.
    Ich hatte dazu vorher einen Link geschickt, wie ein Betrieb voll- und nebenerwerblich charakterisiert ist.
     
  17. BrunoM

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    Auch in RLP geht das unter gewissen Umständen problemlos. Da braucht das dann auch kein Gewerbe. Aber wie gesagt, hier ist immer der Einzelfall zu betrachten und hier gibt es viele Details.
     
  18. Dimeto

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    Aber dieser Einzelfall wurde ja schon von der Gemeinde betrachtet und unter den gegebenen Umständen für nicht bebaubar erklärt. Da helfen dann auch keine pauschalen Aussagen.
    Das Planungsrecht lässt eine Bebauung nicht zu. Will man trotzdem bauen, muss das Planungsrecht geändert werden und da ist eine Bauvoranfrage nicht das geeignete Mittel.
     
  19. BrunoM

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    Das habe ich ja geschrieben. Aber grundsätzlich ist eine Bebauung nicht ausgeschlossen.
     
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