Grundstück Vermessen und Teilen - Fragen

Diskutiere Grundstück Vermessen und Teilen - Fragen im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Guten Abend, wir stehen kurz davor uns ein Objekt zu kaufen. Das Problem ist, hierbei handelt es sich um zwei Grundstücke mit je einem Haus....

  1. Muran

    Muran

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    Guten Abend,

    wir stehen kurz davor uns ein Objekt zu kaufen. Das Problem ist, hierbei handelt es sich um zwei Grundstücke mit je einem Haus. Beide Häuser sind komplett Eigenständig und durch eine große Hecke getrennt.

    upload_2021-7-6_23-5-45.png

    Wir würden Flurstück 3187 gerne behalten und Flurstück 3186 verkaufen. Hierfür muss allerdings alles neu Vermessen werden, da das Haus 47 einen Anbau an Haus 45 bekommen hat.

    Wäre so eine trennung überhaupt möglich ? Leider lässt das Bauamt mit einer Antwort noch auf sich warten...

    Hier ein paar Informationen vom Verkäufer bzgl. Brandschutz etc.:

    - Die Häuser sind Bautechnisch und statisch getrennt gebaut
    - Der Anbau 47 zum Hausnr. 45 kam später und verletzt die Aussenwände 45 nicht bzw. jedes Haus hat seine eigenen Wände.
    - Es gibt auch keinen Durchgang oder Fenster zum anderen Haus nur die Aussenwände.

    Anbei noch zwei Bilder die den Anbau an das andere Haus zeigen:

    upload_2021-7-6_23-12-58.png

    upload_2021-7-6_23-13-21.png

    Damals wurde ohne Brandschutzwand gebaut und genehmigt, wie sieht das jetzt aus bei einer Trennung ?

    Ich hoffe jemand kann mir hier weiterhelfen

    Vielen Dank
     

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  2. Dimeto

    Dimeto

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    Wenn Du an einer Antwort interessiert bist, solltest Du die Widersprüche auflösen und die Unterlagen verständlich aufarbeiten.
    Der Lageplan zeigt etwas anderes, ein Haus auf zwei Flurstücken und ein angebautes Haus auf einem der Flurstücke. Wie werden die Flurstücke im Grundbuch geführt (Gleiche Blattnummer, gleiche laufende Nummer?)?
    Die Zuordnung der Bilder zu Gebäudeteilen auf dem Lageplan ist zwar nicht möglich, die Farbe auf dem ersten Bild markiert aber eine Kommunwand, so dass ich diese Aussage bezweifle.
    Da die Häuser aneinander gebaut sind, können sie nicht durch eine Hecke getrennt sein. Eine Hecke ist auch im Lageplan nicht erkennbar.
    Das erscheint sinnlos, da laut Lageplan Haus Nummer 47 auch auf Flurstück 3186 steht.
    Aufgrund des Threadtitels gehe ich davon aus, dass Flurstück 3186 geteilt werden soll und das Trennstück mit Flurstück 3187 vereinigt werden soll. Die gewünschte neue Grenze sollte erkennbar in den Lageplan eingezeichnet werden.
    Dieser Anbau sollte im Lageplan identifizierbar sein. Kommt ein Rück- oder Umbau in Frage?
    Da nicht klar ist, wie genau die Trennung aussehen soll, kann die Frage nicht beantwortet werden.
    Wenn dort ähnliche Vorlagen eingereicht wurden, kann es noch lange dauern und die Antwort wird keinen Freudentaumel auslösen.
    Liegen die Baugenehmigungen vor?
    Liegt die Baugenehmigung vor? Liegen vollständige Grundrisse von beiden Häusern vor?
    Was hat es mit der schmalen Schlucht zwischen den Gebäuden auf sich?
    Bundesland? In den mir bekannten Landesbauodnungen steht sinngemäß, dass durch die Teilung keine Vorschriften der LBO verletzt werden dürfen. Die Verhältnisse, die entstehen, müssen der aktuellen LBO entsprechen und dazu gehört AFAIK eine Brandschutzwand als Gebäudetrennwand.
    Gibt es Grunddienstbarkeiten und/oder Baulasten?
    Gibt es einen Bebauungsplan?
     
  3. #3 simon84, 08.07.2021
    simon84

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