grundstücksgrenzen

Diskutiere grundstücksgrenzen im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Ich mal wieder, nur ne rein rhetorische frage. Wenn ich auf meinem Grundstück ein Nebengebäude bauen will, dann habe ich die möglichkeit...

  1. olli33

    olli33

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    Ich mal wieder,

    nur ne rein rhetorische frage. Wenn ich auf meinem Grundstück ein Nebengebäude bauen will, dann habe ich die möglichkeit entweder direkt an die Grenze zu bauen oder einen Mindestabstand von 3 m einzuhalten.
    (Das mit dem Gartenhäuschen hat sich nämlich mittlerweile geklärt)

    Nachdem mich der vom Landratsamt fragte wo ich denn meinen Geräteschuppen aufstellen wollte hab ihm gesagt das ich so ca. 80 cm umlaufend zur grundstücksgrenze abstand halten will,(um das Ding auch mal wieder streichen zu können)
    da hat der gesagt 80 cm gibts gar nicht sondern nur so wie ich oben beschrieben habe.

    Dann hat der mir Gründe genannt von denen ich keinen einzigen kapiert habe.
    Von irgendwas mit Abstandsübernahmeerklärung von unseren Nachbarn oder so. Was hat denn bitteschön mein Nachbar mit meinem Grundstück zu tun?

    Kann mir das jemand so erklären das auch ich das verstehe:mauer
     
  2. sepp

    sepp

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    bebauungsplan oder baybauo. durchlesen was in den abstandsflächen erlaubt ist.
    wenn ein gebäude in die abstandsfläche gebaut werden soll, bedarf es eine wie o. beschriebene übernahmeerklärung des nachbarn, da sich die abstandsfläche auf sein grundstück verlagert.
    beispiel: du baust dein gebäude 2 m von der grenze weg - bedeutet: der nachbar hat ein meter abstandsfläche auf seinem grundstück die er mit seiner abstandsfläche auch einhalten muss. deshalb die übernahme. (würde ich nie machen als nachbar)
     
  3. Uwe!

    Uwe!

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    der Teil ist ja noch nachvollziebar.
    Aber warum darf ich den Schuppen (oder die Garage direkt auf die Grenze bauen, aber nciht 10 cm daneben. Das ist doch keine stärkere Beeinträchtigung des Nachbarn, wenn ich 10 cm weg bleibe.
     
  4. #4 VolkerKugel (†), 19.06.2007
    VolkerKugel (†)

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    Das, Ihr Lieben ...

    ... habe ich auch nie so richtig verstanden :biggthumpup: .

    Und wen auch immer Ihr fragt (auch mich :Roll ), gibt´s die selbe Antwort:
    Steht so in der Bauordnung." :konfusius
     
  5. #5 Ingo Nielson, 19.06.2007
    Ingo Nielson

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    ganz einfach: die regelung wurde eingeführt, damit man zwischen den gebäuden noch reinigungs- und wartungsarbeiten durchführen kann. bei uns in s-h muß man -wenn man nicht auf der grenze baut- mind. 1m abstand halten.
     
  6. #6 Jürgen Jung, 19.06.2007
    Zuletzt bearbeitet: 19.06.2007
    Jürgen Jung

    Jürgen Jung

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    nicht zwischen den Gebäuden

    sondern zwischen dem eigenen Gebäude und der Grenze, ohne auf Nachbars Grundstück zu stehen, so hat mann es mir mal beigebracht :konfusius
     
  7. #7 VolkerKugel (†), 19.06.2007
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    Glückliches S-H ...

    ... in Hessen kannste das vergessen Hoppla, reimt sich sogar :lock .

    Hier heißt es: entweder auf die Grenze oder 3 Meter weg. Punkt :konfusius .

    Einzige Ausnahme: ein (genau definierter!) Erker darf bis auf 2,50m an die Grenze ran.
     
  8. olli33

    olli33

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    Ja, aber da reichen mir doch 80cm aus, ich bin zwar etwas vollschlank:e_smiley_brille02: aber 3m Platz zum Saubermachen und streichen brauch ich eigentlich nicht
     
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