Grundstücksteilung: Real oder WEG ?

Diskutiere Grundstücksteilung: Real oder WEG ? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo ! Folgendes Problem: Ich will ein Reihenhaus aus einer 6er Reihe kaufen. Die Grundstücke sollen nach WEG geteilt werden. Welche...

  1. Berndi

    Berndi

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    Hallo !

    Folgendes Problem:

    Ich will ein Reihenhaus aus einer 6er Reihe kaufen.
    Die Grundstücke sollen nach WEG geteilt werden.

    Welche Nachteile birgt die WEG-Teilung ?
    Hauptsächlich im Bezug auf Haftungen gegenüber den Miteigentümern.

    Die Teilungserklärung Teilt die Grundstücke nach Bemessungsplänen und deklariert alles im Zusammenhang mit dem Grundstück als 'Sondereigentum'.

    Die Realteilung der sechs Grundstücke hängt quasi nur noch an einem abschließenden Amtsakt, der allerdings noch viel Geld kosten wird, das ich alleine nicht tragen kann und mir ungewiss ist, ob tatsächlich alle Mitkäufer ein Interesse an einer Realteilung haben.

    Daher meine Frage, ob es heut' zu Tage überhaupt noch Sinn macht eine Realteilung zu machen und wo die Risiken liegen.

    Was darf in einer Teilungserklärung nicht fehlen um Sicherheit zu haben ?

    Braucht man zwingend einen Verwalter ?

    Wird ein Verwalter bestellt, wenn nur einer das will, oder muss da ein Mehrheitsbeschluss her ?

    Danke schonmal für die Antworten ....

    Berndi
     
  2. Lebski

    Lebski Gast

    Viel Spass bei Mängelrügen.

    Das ist ein bödes System. Mehrheitsbeschlüsse sind bindend.

    Verwalter braucht man auch.

    Sag mal, baut das alles dann ein BU? Nach deinen biherigen Fragen, seh ich da schwarz...
     
  3. Berndi

    Berndi

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    Irgendwie hatte ich mir eine etwas fundiertere Meinung gewünscht, als dass das blöd ist.

    Wie sieht's denn aus, noch mehr Meinungen ?
    Ist vielleicht jemand unter uns, der in einem EFH nach WEG geteilt wohnt und ein paar Insider-Infos rausrückt ?

    [@Lebski]
    Mehrheitsbeschlüsse worüber ?
    Alles auf dem Grundstück gilt als Sondereigentum, selbst die Dachziegel auf dem Haus. Die Teilungserklärung gibt jedem vollen Spielraum über die Dinge, die innerhalb seiner Grundstücksgrenzen liegen.

    Verwalter ?
    Das war meine Frage auch, aber wofür ?
    Wann muss ein Verwalter zwingend gestellt werden ?

    Das alles baut natürlich nicht ein BU alleine.
    Ich sondiere quasi mehrere Objekte und versuche Ungereimtheiten und natürlich auch meine Unwissenheit durch Forumsmitglieder, wie Du einer bist, zu kompensieren.
    [@ Lebski END]

    Gruß,
    Berndi
     
  4. #4 BTopferin, 16.12.2003
    Zuletzt bearbeitet: 16.12.2003
    BTopferin

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    WEG kann Vorteile sowie Nachteile haben....

    Bei Mängel auch. Bei mir gibts es Mängel z.B. an (in?) der Aussenwand und Aussenwände gehören hier zu Gemeinschaftseigentum. Thread

    Was das bei mir bedeutet, es dauert halt länger, bis Entscheidungen getroffen werden (auf Eigentumerversammlung warten). Aber, bei gemeinschäftliches Mängel, muss man auch nicht allein gegen der böse Bauträger kämpfen.

    Bzgl. Verwalter:
    Der soll nicht von BT gewählt werden!!!!!!!!!
    Es muss aber schon ein Verwalter geben. Mein Vorschlag wäre: kein 5-jährig Vertrag für Verwalter machen, wenigstens nicht gleich am Anfang.

    Grüße,
    bto
     
  5. Berndi

    Berndi

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    In unserem Fall gelten selbst die Außenwände als Sondereigentum.
    Das heißt, dass ich jederzeit mit meiner Außenwand machen kann was ich will ohne andere zu Fragen.
     
  6. Berndi

    Berndi

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    Kommando zurück !
    Der Verantwortliche hat sich entschlossen das Geld in die Hand zu nehmen und die Realteilung zu vollziehen.

    Gruß,
    Berndi

    PS: Allen ein geruhsames und mängelfreies Weihnachtsfest !!!
     
Thema: Grundstücksteilung: Real oder WEG ?
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