Grundstücksteilung / Sonderung -- Vermesser benötigt?

Diskutiere Grundstücksteilung / Sonderung -- Vermesser benötigt? im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo in die Runde, vielleicht kann mir jemand helfen ( @Dimeto ? ), bevor ich zum Bauamt gehe. Das Bild im Anhang ist nur ein Beispiel. Ich habe...

  1. #1 trockener Bauer, 02.03.2021
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    Hallo in die Runde,
    vielleicht kann mir jemand helfen ( @Dimeto ? ), bevor ich zum Bauamt gehe.

    Das Bild im Anhang ist nur ein Beispiel. Ich habe selbst noch keinen Auszug von meinem zukünftigen Grundstück.

    Welche Möglichkeiten gibt es, auf Basis von bestehenden Grenzpunkten ein Grundstück zu teilen? Im Foto könnte das auf dem Flurstück 206 durch Verbinden der beiden freien Grenzpunkte zur Teilung des Flurstückes führen -- nur als Beispiel, aber das wäre mein Ziel.

    Ich habe gelesen, dass es eine "Sonderung" gibt. Ist diese im Privatbereich anwendbar? Muss dann dennoch ein Vermesser beauftragt werden? Oder reicht es, das über einen Notar im Grundbuch ändern zu lassen?
    Wichtig zu wissen wäre noch: Die bestehenden Grenzpunkte wurden erst letztes Jahr aus anderen Gründen neu ausgemessen und aktualisiert.

    Hintergrund: Auf dem Flurstück meiner Familie steht ein altes Wohnhaus und eine Scheune. Ich würde es gerne teilen, sodass ich das Haus bekomme und die Scheune weiterhin im Besitz der Eltern bleibt.
     

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  2. Dimeto

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    Ich kenne mich mit den Vermessungsgesetzen und diesbezüglichen Erlassen in Sachsen nicht aus. Meine Antworten beziehen sich daher auf NRW. Die Übertragbarkeit auf Sachsen müsstest Du von einem dort ansässigen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) oder dem Katasteramt bestätigen lassen.
    Schlechtes Beispiel, da es sich hier anscheinend um indirekte Vermarkungen für die beiden Punkte ohne Kringel handelt. Damit wären in NRW die Voraussetzungen für eine Sonderung nicht erfüllt.
    Ja.
    Nein, jedoch müsste mit dem Katasteramt geklärt werden, ob die Voraussetzungen für eine Sonderung vorliegen. Bevor das Grundbuch geändert werden kann, muss zuerst das Liegenschaftskataster fortgeführt werden. Ein Notar ist nicht notwendig, sofern nicht der gleichzeitige Eigentumsübergang geplant ist.
    Das sieht ja schon mal gut aus, da dann wahrscheinlich die notwendigen Voraussetzungen erfüllt sein dürften, insbesondere die heutigen Ansprüchen genügende Genauigkeit der Grenzpunktkoordinaten.
    Zu beachten wäre §7 SächsBO und eventuell §19 BauGB. Insofern könnte der Gang zum ÖbVI doch ratsam sein, insbesondere, wenn Du in naher Zukunft bauen willst.
     
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  3. #3 trockener Bauer, 03.03.2021
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    Danke Dimeto, für deine umfängliche hilfreiche Antwort.
    Ich habe nun endlich die tatsächlichen Flurdaten bekommen. Und die ändern gleich mal den gesamten Sachverhalt.
    (Ich muss dazu sagen, dass meine Eltern aus alters- und gesundheitsgründen die Details auch nicht mehr genau im Kopf haben.)

    Bekannt war, dass die beiden Flurstücke 15/1 und 15/2 früher zusammenlagen. Auf der 15/1 steht dann mein zukünftiges Haus. Fälschlicherweise war ich aber davon ausgegangen, dass die Scheune und das Feld (im Detail-Bild gestrichelt gezeichnet) hinter dem Feldweg zu einem der Flurstücke gehört. So wie es aber aussieht ist das schon getrennt...als Flurstück 107 (im Übersichts-Bild).
    Oder sehe ich das Falsch?
    Somit würde ich mir die ganzen Kosten der Vermessung/Sonderung sparen und es braucht zum Kauf nur die Grundbuchänderung. Wäre mir recht :)
     

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  4. Dimeto

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    Nein, das siehst Du richtig.
    Meinst Du vielleicht die 15/2?
    Yep. Die baurechtlichen Probleme (Erschließung, Grenzbebauung, Grenzüberbau) sollte man nicht außer Acht lassen, sollten aber lösbar sein.
     
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  5. #5 trockener Bauer, 03.03.2021
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    Schlecht formuliert...ich übernehme das bestehende Haus auf 15/1...das Teil ist 300 Jahre alt. Aber es lohnt sich ;)
    Insofern ist auch schon alles erschlossen.
    Danke dir, hat mir sehr geholfen.
     
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