Grundversorger

Diskutiere Grundversorger im Elektro 1 Forum im Bereich Haustechnik; Hi, bei mir wurde endlich der (die) Stromzähler gesetzt. Dass ich damit "automatisch" beim Grundversorger einen Vertrag abschließe ohne je...

  1. #1 coroner, 05.01.2011
    coroner

    coroner

    Dabei seit:
    17.12.2009
    Beiträge:
    1.908
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    IT Consultant
    Ort:
    Ulm/Deutschland
    Benutzertitelzusatz:
    Baulaie
    Hi,
    bei mir wurde endlich der (die) Stromzähler gesetzt.
    Dass ich damit "automatisch" beim Grundversorger einen Vertrag abschließe
    ohne je einen gesehen zu haben war mir bewusst... wie es genau abläuft nicht.
    Telefonisch wurde mit mitgeteilt ich erhielte erstmal ein Angebot.
    Das gabs nun nicht, sondern gleich die Vertragsbestätigung.
    Wie habt ihr das gehandhabt ? Ich möchte natürlich am liebsten bereits zum
    ersten Tag bei einem günstigen Anbieter gewesen sein, hat man da ein
    Widerspruchsrecht für diesen Grundversorgungsvertrag und kann von der ersten kwh an woanders abschließen (rückwirkend) ?
     
  2. patric

    patric

    Dabei seit:
    28.12.2010
    Beiträge:
    11
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Zusteller
    Ort:
    Göttingen
    Huhu,

    ob du nun von Anfang an die Möglichkeit hast k.a. aber normal ist es das man in den Grundversorgungstarif reinrutscht, daraufhin hast du aber die möglichkeit dir Lieferer XYZ zu besorgen.

    Kann möglich sein das es Rückwirkend funktioniert, ging zumindest bei uns so. Wir sind im März 2010 in eine größere Wohnung gezogen, dort musste ich mich bei unseren Stadtwerken für Strom und für Gas bei der Eon Mitte anmelden, daraufhin habe ich bei E wie Einfach mein Vertrag gemacht und die meinten das es ginge, habe auch niemals von der Eon oder den Stadtwerken eine Abrechnung bekommen. Halt nur von E wie Einfach.

    Grüße

    Patric
     
  3. Falk

    Falk

    Dabei seit:
    07.12.2005
    Beiträge:
    65
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Angestellter
    Ort:
    NRW
  4. #4 coroner, 05.01.2011
    coroner

    coroner

    Dabei seit:
    17.12.2009
    Beiträge:
    1.908
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    IT Consultant
    Ort:
    Ulm/Deutschland
    Benutzertitelzusatz:
    Baulaie
    Was willst du mir damit wohl sagen....:shades
     
  5. #5 wasweissich, 05.01.2011
    wasweissich

    wasweissich Gast

    vielleicht , dass bei mir alle tarifrechner bereinigt ergeben , dass die , die überall mit einfach günstig in allen farben werben , teilweise wesentlich teuerer sind als unser lokaler anbieter ..... ?
     
  6. Julius

    Julius

    Dabei seit:
    25.03.2004
    Beiträge:
    23.204
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Kabelaffe
    Ort:
    Franken
    Benutzertitelzusatz:
    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Oder, daß "E wie" nur "einfach" die (100%ige) e.on-Tochter ist für Leute, die keine großen Konzerne direkt unterstützen wollen... :mega_lol:
     
  7. H.PF

    H.PF

    Dabei seit:
    07.12.2005
    Beiträge:
    11.915
    Zustimmungen:
    6
    Beruf:
    Baufachberater + Staatl. geprüfter Hochbau
    Ort:
    Hückeswagen
    Benutzertitelzusatz:
    Dachdecker+Hochbautechniker
    Jepp, ich bin auch beim Lokalen geblieben...

    Ist für mich das Günstigste gewesen
     
  8. #8 coroner, 06.01.2011
    coroner

    coroner

    Dabei seit:
    17.12.2009
    Beiträge:
    1.908
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    IT Consultant
    Ort:
    Ulm/Deutschland
    Benutzertitelzusatz:
    Baulaie
    Leute es geht doch hier nicht um die Frage wer günstiger ist und warum, ob das
    ethisch richtig ist einen überregionalen Anbieter zu nehmen oder blah blubb hastenichtgehört. :irre

    Es geht lediglich darum, ob beim zustandekommen eines Stromlieferungsvertrages
    gem. §2 Abs. 2 der Grundversorgungsordnung "StromGVV" eine Widerspruchsklausel existiert!
     
  9. Falk

    Falk

    Dabei seit:
    07.12.2005
    Beiträge:
    65
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Angestellter
    Ort:
    NRW
    Dies ist eine Rechtsverordnung: Stromgrundversorgungsverordnung vom 26. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2391), die zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 4. November 2010 (BGBl. I S. 1483) geändert worden ist

    liest Du hier: http://www.bgbl.de/Xaver/media.xav?...I/2006/Nr. 50 vom 07.11.2006/bgbl106s2391.pdf

    und auch hier: http://www.bgbl.de/Xaver/media.xav?...I/2010/Nr. 55 vom 11.11.2010/bgbl110s1483.pdf

    Und dann sag mir, ob Du eine Möglichkeit siehst, gegen ein Gesetz oder eine Rechtsverordnung beim Gesetzgeber Widerspruch einzulegen (ausser Verfassungsbeschwerde) :deal

    Falk
     
  10. Lukas

    Lukas

    Dabei seit:
    27.03.2005
    Beiträge:
    11.777
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Bodenleger
    Ort:
    B, NVP, IN, St Trop
    Eigentlich biste aber lang genu dabei, um zu wissen, daß man sich die Antworten nicht aussuchen kann.

    Auf diesen Schmuh kann nicht oft genug hingewiesen werden, weil hier ein Markt vorgegaukelt wird, der faktisch nicht existiert.
    Der eigentliche Hammer ist aber, daß es ein Kartellamt gibt. Also staatlich subventionierter Betrug und Duldung der unbegründbaren Höchstpreise.
    Nein, ich mutmaße jetzt nicht, in welchen warmen Schoß das Merkel fallen wird, wenn es durch das nächste Übel ersetzt wird.

    Der Bürger verdient nicht nur die Regierung, die er hat.

    Gruß Lukas
     
  11. #11 coroner, 06.01.2011
    coroner

    coroner

    Dabei seit:
    17.12.2009
    Beiträge:
    1.908
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    IT Consultant
    Ort:
    Ulm/Deutschland
    Benutzertitelzusatz:
    Baulaie
    :mauer es geht doch darum , dass dadurch geregelt ist, dass durch konkludentes Handeln - also die Stromabnahme -
    es zu einem Vertragsabschluß kommt.
    Jeder Vertragsabschluß hat eine Widerrufsmöglichkeit - zumindest diejenigen die
    ich unterschreibe... warum sollte es also nicht auch bei denen sein, die durch
    konkludentes Handeln zustande kommen.
    Aber ich habe schon beim Versorger meiner Wahl nachgefragt... rückwirkend geht
    da eh nix. Wären halt ein paar hindert Euro unterschied gewesen...

    Das uns im Strommarkt ein Markt vorgegaukelt wird, der nicht besteht ist mir klar. Dennoch bleibt es mit überlassen, davon das geringste der möglichen Übel zu wählen.
     
  12. BJ67

    BJ67

    Dabei seit:
    17.04.2006
    Beiträge:
    1.058
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Immobiliendienstleister
    Ort:
    Nicht mehr hier
    Wie hast du denn dir die Versorgung ab dem ersten Tag vorgestellt, wenn du dich vorher nicht um eine Alternative gekümmert hattest ?

    Gerade die Variante Grundversorger dient eben nicht dem Monopol, sondern auch bei einem Wechsel mit Problemen springt der Grundversorger entsprechend monatsweise ein, wenn nötig, bis alle Wechselmodalitäten klar sind, damiit du nicht von heute auf morgen oder wie bei dir vom Beginn der gewünschten Versorgung im Dunkeln stehst..

    Und einige hundert Euro können es nicht sein. Normal ist der Grundtarif etwa mit Monatsfrist kündbar. Also solltest du dich um den alternativen Anbieter kümmern und ihm die Vollmacht geben, deinen Tarif beim Grundversorger zu kündigen.

    Wenn du jetzt dem alternativen Versorger den Auftrag mit Vollmacht erteilst, solltest du ab März von dort Strom beziehen können, es sei denn Du hast irgend einen Tarif mit Laufzeit /langer Kündigungsfrist mit dem Grundversorger geschlossen.
     
  13. #13 coroner, 06.01.2011
    coroner

    coroner

    Dabei seit:
    17.12.2009
    Beiträge:
    1.908
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    IT Consultant
    Ort:
    Ulm/Deutschland
    Benutzertitelzusatz:
    Baulaie
    Man kann sich um keine Alternative kümmern, weil man noch keinen Stromzähler hat um sich zu identifizieren bei seinem "neuen" Versorger!
    Den setzt ja der Grundversorger/Netzbetreiber! :motz

    Blödsinn! Der Grundversorger schiebt sich dabei zwingend auch abrechnungsseitig
    dazwischen und eine unklare Brühe an AGBs und nie gesehen Vertragsbedingungen und Verordnungen sorgen dafür, dass nichtmal der
    neue Versorger weiß wie die Rechtslage wirklich ist und empfiehlt "ganz normal zur Frist wie bei einem Anbieterwechsel" dies zu handhaben!

    Der Grundversorger rettet sich damit die Kundschaft monatelang.
    In meinem Fall von Mitte Dez. bis März!

    Polier mal deine Glaskugel bevor du über die Verbräuche anderer Leute Estrich-
    programme bei einer LWWP mit -10° Aussentemp in einem großen Haus sprichst!
    4000 kwh zu 5cent Differenz sind keine Schönrechnerei von mir!

    Clever - womit wir beim 1.3. wären, welches ich vermeiden wollte und hier
    eine einfache Frage stellte...

    Aber wie Lukas schon schrieb... man kann sich seine Antworten nicht aussuchen.
     
  14. #14 fmjuchi, 06.01.2011
    fmjuchi

    fmjuchi

    Dabei seit:
    14.09.2010
    Beiträge:
    409
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    öffentliche Verwaltung
    Ort:
    Speyer
    Mach doch nicht so einen Wind. Vermutlich geht es um einen Monat oder maximal ein Vierteljahr.

    Um 50 € im Monat zu sparen muss man schon mehr als 10.000 kWh im Jahr verbrauchen.

    Ich hoffe, das örtliche EVU hat dir wenigstens zur vollen Zufriedenheit den Anschluss zur Verfügung gestellt.
    lg fm
     
  15. BJ67

    BJ67

    Dabei seit:
    17.04.2006
    Beiträge:
    1.058
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Immobiliendienstleister
    Ort:
    Nicht mehr hier
    Soweit dazu !
     
  16. Lukas

    Lukas

    Dabei seit:
    27.03.2005
    Beiträge:
    11.777
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Bodenleger
    Ort:
    B, NVP, IN, St Trop
    Das setzt aber voraus, daß man 20cent für angemessen hält.
    Damit tu ich mich schwer.

    http://www.energieverbraucher.de/de/Energiebezug/Strom/Preise/Laendervergleich__2017/

    Selbst kommunale Insellösungen mit BHKWs können ihre Abnehmer günstiger versorgen, als die Energieriesen.

    Wer kann mir erklären, daß es da mit rechten Dingen zugeht?

    Gruß Lukas
     
  17. #17 coroner, 08.01.2011
    coroner

    coroner

    Dabei seit:
    17.12.2009
    Beiträge:
    1.908
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    IT Consultant
    Ort:
    Ulm/Deutschland
    Benutzertitelzusatz:
    Baulaie
    Ich darf also kurz festhalten, die Fragenden möchten gerne über die
    Strompreispolitik der Großkonzerne diskutieren, haben andere Ansichten
    über das Ausmaß der Preisdifferenz und des wirtschaftlichen "Schadens"
    für den TE und wieder andere belustigen durch ihre Profilneurose den geneigten
    Leser (aber wer tut sich das eigentlich an... :mega_lol: )

    Bereits auf Seite zwo und kein sinnvoller Beitrag. Danke :biggthumpup:

    Um es mit Nuhrs Worten zu sagen, die es aber auch schon vor ihm gab...
    Wenn man keine Ahnung hat....
     
  18. Lukas

    Lukas

    Dabei seit:
    27.03.2005
    Beiträge:
    11.777
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Bodenleger
    Ort:
    B, NVP, IN, St Trop
    Vielleicht hast Du die Marie etwas simpel gedeutet.
    Es ist nicht allein das Nachgeben des Klügeren, welches die Weltherrschaft der Dummheit begründet...:p

    Gruß Lukas
     
  19. Julius

    Julius

    Dabei seit:
    25.03.2004
    Beiträge:
    23.204
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Kabelaffe
    Ort:
    Franken
    Benutzertitelzusatz:
    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    zurück zum Thema

    Unfug!
    Das Nichtvorhandensein einer Widerrufsmöglichkeit ist der Regelfall.

    Und hier müßte sie ja ME schon daran scheitern, daß weder Du noch der Alternativanbieter in der Lage wäre, die schon bezogene Energie rückwirkend zurückzugeben...


    Hier ist es einfach so, daß die Alternativanbieter sehr wohl THEORETISCH von Anfang an tätig werden könnten. Aber dann müßten sie und Du rechtzeitig ihren Arsch hochkriegen...
    Den Alternativanbietern ist dies in aller Regel zu stressig, deswegen das übliche Vorgehen, wie bei einem gewöhnlichen Lieferantenwechsel zu verfahren. Dafür sind die Verfahrenswege eben eingeübt.
    Und wenn man sich ranhält, dann dauert das auch kein Vierteljahr!

    Es hätte übrigens durchaus Lösungsmöglichkeiten zur Umgehung dieser Umstände gegeben (z.B. die Nutzung einer Zähleranschlußsäule schon für den Baustrom).
    Aber auch darum hätte man sich eben rechtzeitig kümmern müssen.
     
  20. Julius

    Julius

    Dabei seit:
    25.03.2004
    Beiträge:
    23.204
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Kabelaffe
    Ort:
    Franken
    Benutzertitelzusatz:
    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Grober Unfug! Aber von Dir.

    Da schiebt sich niemand irgendwo zwischen, sondern der Grundversorger (in der Regel identisch mit dem VNB) liefert - und berechnet. Wer sollte es denn sonst tun?

    Warum hast Du Dich nicht im Vorfeld gekümmert???
    Wenn Dir das soooo wichtig ist.
    Die Meßstellennummer hätte man auch vor der Zählermontage festlegen lassen, herausfinden und dem Alternativanbieter mitteilen können!
     
Thema:

Grundversorger

Die Seite wird geladen...

Grundversorger - Ähnliche Themen

  1. Grundversorger will als Hausanschluss einen Anschlussschrank auf Grundstück errichten

    Grundversorger will als Hausanschluss einen Anschlussschrank auf Grundstück errichten: Hallo zusammen, ich hoffe ich habe den richtigen Themenbereich gewählt. Wir wollen in zweiter Reihe ein Haus bauen und befinden uns gerade in der...
  2. muss man bestimmte zeit beim grundversorger bleiben?

    muss man bestimmte zeit beim grundversorger bleiben?: hi ich habe mal eine Frage. Muss ich für eine best. Zeit einen Vertrag bei meinem Grundversorger (z.b. Gas oder Strom) eingehen? Oder...