Grundwasserprobleme, Höhenfestlegung.

Diskutiere Grundwasserprobleme, Höhenfestlegung. im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo, wir hatten nun schon 10x Wasser im Keller, also theoretisch, eigentlich nur ein erstes mal. Im nachhinein hatte mein Vater von außen 1cm...

  1. #1 Sven199, 05.10.2020
    Zuletzt bearbeitet: 05.10.2020
    Sven199

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    Hallo,
    wir hatten nun schon 10x Wasser im Keller, also theoretisch, eigentlich nur ein erstes mal.
    Im nachhinein hatte mein Vater von außen 1cm starke Glasscheiben an die Kellerfenster geklebt, in denen wir über die Jahre hinweg immer wieder das Wasser stehen sahen.

    Wenn wir uns umsehen, sind alle Häuser 50-150cm höher gebaut wie unser Haus.
    Das Haus wurde in der Höhe von einer Person festgelegt, welche man im nachhinein im Stadtbauamt "rausprozessiert" hat.

    Da wir uns auf rechtliche Schritte vorbereiten, möchte ich hier noch fragen, wie das wohl geht, so eine Höhe festlegen?

    Haben draußen einen Brunnen in dem eben Grundwasser steht... Kann ich sowas selber bestimmen um sicher zu sein nicht unnötig Geld zu verlieren?

    Weiterhin ist unser Boden auch sehr lehmig, und wir hatten oft nach langem Regen 1-3 Tage das Wasser in den Scheiben stehen.
    Vielleicht konnte das Wasser wegen des lehmes nicht schnell genug abfließen?
    Ich weiß wie das Klingt, aber ich will mir sicher sein.

    Könntet ihr mir erklären wie das funktioniert mit der Höhenfestlegung?

    LG
    Sven.
     
  2. Mok

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    Gibt es ein Bodengutachten? Wenn ja, was steht da zum Thema Grundwasser drin? So ganz kann ich deiner Beschreibung auch noch nicht folgen. Was für Fenster wurden "geklebt" und wo? Ist das Haus unterkellert? Wer ist diese ominöse Person, die "rausprozessiert" wurde?

    Einen maßgeblichen Bemessungswasserstand wirst du selbst jedenfalls nicht festlegen können, so viel vorweg. Grundwasserhöhen schwanken, die Beurteilung der Schwankungshöhe setzt entsprechende Messungen, Erfahrung und Kenntnisse über den Baugrund voraus. Außerdem weißt du im Moment ja noch nicht einmal, ob es sich um Grundwasser oder um Stauwasser handelt.
    Das ist nämlich durchaus möglich, dann bringt dir die Messung im Brunnen aber wahrscheinlich auch nicht so viel. Willst du irgendetwas gerichtsverwertbares haben, dann wirst du um sachkundige Unterstützung nicht drum herumkommen.
     
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  3. Domski

    Domski

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    Ist das Haus neu? Seid ihr Bauherren (gewesen), habt ihr gekauft? Wer hat geplant, wer hat was unterschrieben?

    Da fehlen einige entscheidende Informationen. Grundsätzlich brauchst du das Baugrundgutachten, das die dieses Gebäude erstellt wurde. Hast du das, kannst du prüfen (lassen), ob zu den Annahmen dieses Gutachten das Bauwerk korrekt erstellt wurde.
    Wenn das tatsächlich anstehende Wasser aber nicht den Annahmen des Bodengutachten entspricht, brauchst du einen neuen Bodengutachten, der die aktuellen Wasserverhältnisse erkundet. Ein wenig Vorarbeit kannst du evtl machen, wenn du am der Stelle, an der das Fenster im Wasser steht, z. Bsp. Den Lichtschacht freilegst. Vorausgesetzt, das lässt sich gefahrlos erledigen und liegt nicht in einer Tiefe, für die Sicherungsmaßnahmen der Schachtung nötig sind
     
  4. BaUT

    BaUT

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    Damit aus @Sven199 nicht Don Quichote wird:

    Habe ich das Richtig verstanden?

    1. Euer Haus inkl. Keller wurde vor kurzem bzw. vor einigen Jahren geplant und neu gebaut und die Oberkante Kellerrohbetondecke und die Trauf- und Firsthöhe waren Vorgaben vom Bauamt?
    2. Der Grundwasserpegel war Euch aufgrund eures Brunnens bereits bekannt?
    3. Ihr habt vor Baubeginn auf die Erstellung eines Bodengutachtens inkl. hydrologischer Angaben verzichtet?
    4. Ihr habt einen wasserdichten Keller gebaut und das Wasser ist euch "nur" über die Kellerlichtschächte in die Kellerfenster reingelaufen?

    Wenn die Antwort auf meine Fragen 4x "Ja" lautet, dann solltet ihr eher euren Planer verklagen, denn der hätte Euch zu wasserdichten Kellerlichtschächten raten sollen.
    Wenn Ihr auf dieser Basis eine Schadenersatzklage auf Amtshaftung wegen evtl. Fehlentscheidungen eines BA-Mitarbeiters einreichen wollt, dann sollte Euer Anwalt Sancho Panza heißen, der euch treu im Kampf gegen Windmühlen zur Seite steht.


    Oder wollt ihr gegen einen Vermesser prozessieren, weil der die Bude zu tief eingemessen hat?
     
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