Grz 0,3 wie viel darf versiegelt werden?

Diskutiere Grz 0,3 wie viel darf versiegelt werden? im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo mein Grundstück in einem Wohngebiet in nds hat 860 m2. Grundfläche des Hauses sind 92,25 m2. Wie viel Fläche darf ich nun durch die...

  1. #1 Rummrich, 24.02.2021
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    Hallo mein Grundstück in einem Wohngebiet in nds hat 860 m2.
    Grundfläche des Hauses sind 92,25 m2. Wie viel Fläche darf ich nun durch die auffahrt etc versiegeln. ?
    Bin da unsicherda man im Netz diverse Szenarien findet welche besagen, dass insgesamt 45 % der gesamten Fläche versiegelt werden könnten. Ist das so richtig?
     
  2. #2 simon84, 24.02.2021
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    Hängt von mehreren Faktoren ab
    Bebauungsplan, dazugehörige Satzung
    Gemeinde Satzungen etc.
    Abwasser Satzung
    womit „versiegelt“ wird , also Wasser Durchlässigkeit etc

    die 0,3 kannst du auf jeden Fall ausreizen das wären dann noch zusätzliche ca 170 qm

    Ausnahme im Bebauungsplan wird zb generell rasengittersteine etc vorgeschrieben

    wenn du mehr versiegeln willst musst du genauer schauen wie etc

    @Dimeto
     
  3. BaUT

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  4. Dimeto

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    Ja, Du hast schon das Entscheidende benannt: Den Bebauungsplan.
    Als erstes muss man schauen, welche Fassung der BauNVO diesem zu Grunde liegt. Steht das nicht drauf, muss man auf der Unterschriftenleiste nachsehen, wann die öffentliche Auslegung begonnen hat. Vor 1990 spielen Garagen, Nebenanlagen, etc. keine Rolle. Der BPlan kann abe auch von der BauNVO abweichende Regelungen treffen.
    Dieser Artikel ist weniger gut. Er verkürzt die Thematik und enthält auch einige Fehler. Besser sind die Arbeitshilfen einiger Großstädte wie Hamburg, München oder z.B. Frankfurt (https://www.stadtplanungsamt-frankfurt.de/show.php?ID=13344&psid=d3g7v0lvi8ecsug2efd2ltefd3)
     
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  5. #5 Rummrich, 25.02.2021
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    @ Dimeto dies ist der Link zum bplan es handelt sich da um Plan nr 32 der gemeinde Friedeburg. Dieser ist auch online einzusehen. Leider kann ich den link nicht posten
     
  6. Dimeto

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    Die Offenlage begann am 07.11.2005, damit ist die BauNVO 1990 einschlägig. Der BPlan setzt auch nichts abweichendes fest. Balkone, Erker o.ä. habe ich an Deinem Haus nicht entdeckt, eine Terrasse zwar auch noch nicht, die ist aber sicher geplant, ich sach ma 4m*8m. Grünflächen oder sonstige Flächen, die die anrechenbare Grundstücksfläche reduzieren könnten, gibt es anscheinend auch nicht. Damit gilt:
    GRZ I = (Haus + Terrasse)/Grundstücksfläche = (92,25m² + 32m²)/860m² = 0,14 < 0,3
    GRZ II = (Haus + Terrasse + Sonstiges)/Grundstücksfläche < 0,3 * 1,5 = 0,45
    <=> Sonstiges < 0,45 * 860m² - (92,25m² + 32m²) = 262,75m²
    Deine sonstigen Flächen wie Zufahrt, Garage, Stellplatz, Gartenhaus, Schreinerschuppen, Taubenschlag, Pool müssen also unter 263m² bleiben.
     
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