GRZ 1,0

Diskutiere GRZ 1,0 im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, ich plane eine (fiktive) Lagerhalle in einem Industriegebiet. Die Halle hat eine große Zufahrtsöffnung an einer Straßenseite. Ich benötige...

  1. #1 Baumeister Bob, 09.10.2019
    Baumeister Bob

    Baumeister Bob

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    Hallo,
    ich plane eine (fiktive) Lagerhalle in einem Industriegebiet. Die Halle hat eine große Zufahrtsöffnung an einer Straßenseite. Ich benötige keine Stellplätze und keine Zufahrten, ich habe keine Nebenanlagen und keine unterirdischen Gemeinheiten.
    Die zulässige GRZ ist nach BPlan mit 100% vorgegeben. Vollversiegelung. Das widerspricht m. A. nach dem §19 BauNVO (max. 0,8).
    Gleichzeitig ist eine Baugrenze mit einem Abstand von 10m im BPlan eingetragen.

    Ich interpretiere den BPlan dahingehend, dass ich nicht nur die Baugrenze überbauen, sondern sogar Grenzbebauung machen darf, ohne Rücksicht auf Abstandsflächen. Eben GRZ = 1,0.

    Wo liegt mein Denkfehler ?

    Grüße
    Bob
     
  2. Dimeto

    Dimeto

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    Wann hat der BPlan offengelegen? Vor oder nach 1990?
    Die GRZ ist eine Festsetzung als Maximalwert. Die Baugrenze eine andere. Die Stadtplaner müssen die Festsetzungen nicht soweit abstimmen, dass auch jede bis zum Limit ausgenutzt werden kann. Für den Bauherrn gilt: Keine Festsetzung darf überschritten werden.
    Bei §19 geht's nur um die Überschreitung durch mitzurechnenden Anlagen. In §17 sind die Obergrenzen genannt, die in Absatz 2 nochmals aufgeweicht werden. 1,0 ist ungewöhnlich, mit guter Begründung aber vorstellbar rechtskonform. §19 greift dann ins Leere, da 1,0 nicht mehr überschritten werden kann.
    Nicht mit der Hauptanlage. Außerhalb des Baufensters sind evt. GRZ-relevante Nebenanlagen möglich.
    Sofern der BPlan diesbezüglich nichts festsetzt, z.B. geschlossenen Bauweise oder spezielle abweichende Regelungen, sind Abstandsflächen einzuhalten. Planungsrecht (BPlan) und Bauordnungsrecht (LBO) gelten nebeneinander, sofern sie sich nicht zulässigerweise ausdrücklich ausschließen. Auch hier gilt: Keine Vorschrift darf übertreten werden.
     
    Stadtbaumeister und 11ant gefällt das.
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