GRZ ausreichend?

Diskutiere GRZ ausreichend? im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo liebe Community! wir sind Katrin und Sven und werden kommende Woche unser Baugrundstück in Ketsch (BW) erwerben. Auch ein Haus haben wir...

  1. #1 Caveman8, 03.11.2019
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    Hallo liebe Community!

    wir sind Katrin und Sven und werden kommende Woche unser Baugrundstück in Ketsch (BW) erwerben.
    Auch ein Haus haben wir bereits geplant. Leider kommen wir uns (noch) nicht 100%ig gut beraten vor. Den Termin mit dem Architekten haben wir erst im Dezember. Bis dahin hätten wir gerne eure fachkundige Meinung zu folgender Berechnung:

    Grundstücksfläche 397qm. GRZ 0,3. Für Nebenanlagen gilt: +50%.

    = 119,10qm + Max. 59,55qm

    Masse des Hauses: 11,215x9,34m + 0,30 Dachüberstand. 0,30m (Walmdach) = 117,45qm
    Garage: 6x3,28m = 19,68qm (- 1,80qm Dachüberstand)
    Zufahrt: 8,20qm
    Stellplatz: 7,075qm (-0,90qm Dachüberstand)
    Eingang zum Haus: 2,50qm (-0,30qm Dachüberstand)
    Pool: 6x3 + 0,30m Rand = 23,76qm

    = 175,465qm.

    Meine Fragen sind jetzt folgende:
    - ist die Berechnung korrekt oder sind selbst Haus + Hauseingang bereits zu viel? (Da Zugang keine Nebenanlage)
    - Gibt es eine Möglichkeit noch an eine Terrasse zu kommen? Holzkonstruktion oder ähnlich ohne Betonfundament.

    Danke für eure Unterstützung!
     
  2. #2 simon84, 03.11.2019
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    Wie Ist das genau zu verstehen, Architekt Termin im Dezember aber Haus schon geplant ?! Was genau macht dann der Architekt ?
     
  3. #3 Gast85808, 03.11.2019
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    Kataloghaus, Vertrag unterschrieben, Stempelaugust bringst in Form
     
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  4. #4 Caveman8, 03.11.2019
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    Richtig! War leider auf dem Grundstück nicht anders möglich. Sind trotzdem insgesamt nun sehr zufrieden mit dem Haus. Müssen nun nur noch die übrigen Wünsche realisiert bekommen.

    Zählt denn eine Holzterrasse ohne Betonfundament als bebaute Fläche?
     
  5. #5 Gast85808, 03.11.2019
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    Welche BauNVO gilt?
     
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    Ohne Pläne ist es schwer nachvollziehbar, was in der Berechnung bereits von Dir hineininterpretiert wurde. Ein Dachüberstand von 30cm z.B. bleibt unberücksichtigt. Beim Maß, ab wann dieser nicht mehr als untergeordnet gilt und mitzurechnen ist, sind sich die Bundesländer nicht einig. Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg erwähnt in seiner Handlungsempfehlung 1,0m, München 0,7m. Obwohl es sich bei der GRZ-Berechnung um Bundesrecht handelt, wäre die Angabe deines Bundeslandes also hilfreich.
    ?
    11,215*9,34=104,75
    (11,215+0,3)*(9,34+0,3)=111,00
    Der reicht für 4 Fahrräder. Für ein zweites Auto ist keiner notwendig oder geplant?
    Wie muss man sich das vorstellen? Treppe, Vordach oder nur ein Weg?
    Wenn wir davon ausgehen, dass Du deine Berechnungen richtigerweise auf Grundlage einer BauNVO nach 1990 angesetzt hast, nein, es sei denn, dein BPlan eröffnet irgendwo noch Möglichkeiten.
    Ja. Nur bei den BauNVO vor 1990 muss diese bebaute Fläche nicht bei der GRZ berücksichtigt werden.
     
  7. #7 Caveman8, 03.11.2019
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    Hallo Dimeto
    vielen Dank für deine Hinweise!

    Das Grundstück liegt in Baden-Württemberg.

    Den Bebauungsplan darf ich leider noch nicht verlinken.

    Ich gehe von einem Plan nach 1990 aus.

    Ich hatte bei den Hausmassen jeweils 0,60m dazu gerechnet (da Überstand an allen vier Seiten). Wenn dieser aber unberücksichtigt bleib, wäre die Berechnung ja wie folgt:

    Haus: 104,75qm
    Garage: 19,68
    Zufahrt / Stellplatz: 13qm (Querfläche vor der Garage = 5,20x2,50)
    Eingang: 2,5qm (1m x 2,5m) sollte eine Treppe + Vordach und Weg sein.

    Dann würde ja noch 38,72qm für Pool und Terrasse bleiben. Das sollte doch ausreichend sein?
     

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  8. #8 Kriminelle, 03.11.2019
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    Zum Haus gehört noch die Terrasse.
    Ich kenne es so, dass der Dachüberstand erst ab 0,5 gezählt wird. Lasse es mal außen vor.
    Der Rest wird addiert: Zuwegung, Stellplatz und Garage.

    (
    Zufahrt: 8,20qm
    Stellplatz: 7,075qm (-0,90qm Dachüberstand)
    Eingang zum Haus: 2,50qm )
    Wie kommen denn die arg kurzen Zugänge zustande? Normal muss man vor Haus und Garage mind 3 Meter Abstand zur Grundstücksgrenze haben -> Abstandsflächen
    Den Rest (kleine Gehwege) plant man vorher nicht, den führt man aus.
    Pool zählt nicht mit rein, da das Regenwasser dort ja gesammelt wird (so mein Kenntnisstand)

    Auch bei einer Kataloghausfirma ist der Architekt dazu da, alles zu überprüfen. Er erstellt ja auch schließlich den Bauantrag.
     
  9. #9 Jo Bauherr, 03.11.2019
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    Also so ein Holzdeck (oder ähnlich) als Terrasse kann man doch prima 1-2 Jahre nach der Fertigstellung in Eigenleistung versehentlich ... ...
     
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    :o Ja, natürlich. :mauer
    Dann sähe die Berechnung so aus:
    GRZ I: Haus + Terrasse + Vordach = 104,75 + T + 1 < 119,1 => T < 13,35
    GRZ II: GRZ I + Garage + Zufahrt/Stellplatz + Pool + Zuweg = 104,75 + T + 1 + 19,68 + 13 + P + 1,5 < 178,65 => T + P < 38,72

    Beachte, dass die Terrasse im Baufenster liegen muss, sonst folge dem Hinweis von @Jo Bauherr .
     
  11. #11 Surfer88, 04.11.2019
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    Bei den Parametern zum Grundstück, muss die Lage ja Überragend sein um trotzdem zu kaufen.

    Vorhersage: Das wird sich auch nicht ändern.
    Geld wird nicht mit Reden und Erklären verdient, sondern mit der schnellstmöglichen Unterschrift des Kunden.

    Der Architekt wird das passend machen, andernfalls zahlt ihr eine kleine Gebühr als "Ausnahmeregelung" oder "Befreiung"....

    Lg
     
  12. #12 Caveman8, 04.11.2019
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    Die Lage ist ganz gut! Außerdem haben wir im Rhein Neckar Gebiet leider kaum Alternativen. Da muss man sich auch abseits der Filetstücke umsehen :)

    Ihr habt mir jedenfalls schon sehr geholfen. Das dürfte doch alles unters Dach bekommen zu sein!

    Eine Frage stellt sich mir noch:

    Ich hatte aufgeschnappt, dass Anlagen zur Solaren Nutzung für die Allgemeinheit als Nebenanlage zählen. Wenn ich nun Solarmodule auf das Terrassendach lege und die Energie zu 51% einspeise müsste das Ganze als Nebenanlage zählen und darf volle 38,72qm groß sein?

    Vielen Dank für eure Einschätzung

    Grüße Sven
     
  13. #13 simon84, 04.11.2019
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    die Solaranlage Selbst braucht ja kein Dach sondern würde ja auf Ständern im Boden stehen
    Und Boden unter dem Dach braucht die ja auch nicht


    vergiss es so kannst du nicht argumentieren
     
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