GRZ nach Realteilung des Grundstücks für eine DHH

Diskutiere GRZ nach Realteilung des Grundstücks für eine DHH im Hilfestellung für Neulinge Forum im Bereich Sonstiges; Dann hat dem Bauamt anscheinend eine andere Planung vorgelegen, als dem Forum. Vielleicht steckt hinter den Satzzeichen (!?) aber auch eine...

  1. mechul

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    Wie gesagt der Vorschlag kam vom Baumamt, sagte mein Architekt. Ich nimm mal an, wegen der GRZ-Überschreitung. Ist die GRZ-Überschreitung kein baurechtlicher Verstoß? Wenn das Grundstück nicht geteilt wird, würde ja die Planung passen.
     
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  2. Dimeto

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    Doch, aber keiner, der mit einer Vereinigungsbaulast geheilt werden könnte.
    Dann teilt doch nicht.
     
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  3. mechul

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    da mach dann aber die Bank nicht mit
     
  4. #24 Kriminelle, 30.03.2025
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    Man könnte annehmen, dass ihr die Situation der Bank falsch formuliert und kommuniziert habt.
     
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  5. mechul

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    Schon vor dem Kauf des Grundstücks, wollte die Bank, dass wir das Grundstück teilen. Deshalb mussten wir das Grundstück bar abbezahlen
     
  6. #26 nordanney, 30.03.2025
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    Ihr habt bitte über zwei Wohnungen geredet mit der Bank, oder? Also Eigentumswohnungen. Das ist ganz übliches Geschäft - ich arbeite in dem Bereich.
    Könnte auch gut der nötige EK Einsatz sein.
     
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  7. mechul

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    Nein. Die Idee war von Anfang an ein Doppelhaus zu bauen. Ein Mehrfamilienhaus möchten wir nicht.
     
  8. #28 nordanney, 30.03.2025
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    Auch ein EFH kann eine Wohnung sein. Ein Doppelhaus kann man in zwei Wohnungen teilen. Ist am Ende dasselbe, wie zwei real gestellte Grundstücke. Auch ein Mehrfamilienhaus - Zwinker
    Das ist bei vielen Anbietern üblich so. Habe Siedlungen als „Wohnungen“ und von außen sind es 56 EFH.
     
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  9. #29 Kriminelle, 30.03.2025
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    Wenn zwei Brüder ein Doppelhaus bauen wollen ist es auch etwas anderes, als wenn man als Familie eine Doppelhaushälfte bauen möchte.
    Ich würde das nochmal klar stellen.
    Denn auch hier gab es ja Missverständnisse hinsichtlich der Bauherren.
     
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  10. mechul

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    D.h.? Wie sollten wir vorgehen bzw. der Bank gegenüber unser Vorhaben vorstellen. Das Grundstück wird also als ganzes Grundstück bleiben?
     
  11. #31 nordanney, 30.03.2025
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    Richtig. Ihr plant, erstellt eine Teilungserklärung etc.
    Und je nach Bautenstand bezahlt ihr jeweils anteilig die Rechnung des Bauunternehmers.
    Muss nur alles rechtlich sauber abgestimmt sein. Dafür gibt es Fachleute.

    Und am Ende habt ihr beide jeweils eine Eigentumswohnung in Form einer DHH.
     
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  12. mechul

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    Vielen Dank!

    jetzt fällt mir allerdings eine Sache auf. Da der Architekt mitteilte, dass die Seite mit dem „großen“ Grundstück (falls geteilt wird)soweit passt, habe ich mir es bislang auch nicht genauer angeschaut. Nun fällt mir aber eine Sache auf:

    GRZ(Haus) = (7m*4,5m+10,805m*7m+ 1,30m * 4,9m) / 349m² = 113,505m² / 349m² = 0,33 <= 0,4 => zulässig

    Aber:

    GRZ(Ga+Zu-überragung der Garage+Stellplatz) = (6,00m * 5,2m + 15,50m * 4,00m - 0,7m*6m +2,5*5m) / 349m² = 101,5m²/ 349m² = 0,29 > 0,2 => verletzt?

    oder wird da irgendwie der Anteil aus GRZ-Haus der nicht verwendet wird „gegengerechnet“?
    Kann es sein, dass die Pflasterung zwischen der Grenzlinie und Baugrenze nicht in die Berechnung miteinfließt
     
  13. mechul

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    jetzt fällt mir allerdings eine Sache auf. Da der Architekt mitteilte, dass die Seite mit dem großen Grundstück soweit passt, habe ich mir es bislang auch nicht genauer angeschaut. Nun fällt mir aber eine Sache auf:

    GRZ(Haus) = (7m*4,5m+10,805m*7m+ 1,30m * 4,9m) / 349m² = 113,505m² / 349m² = 0,33 <= 0,4 => zulässig

    Aber:

    GRZ(Ga+Zu-überragung der Garage+Stellplatz) = (6,00m * 5,2m + 15,50m * 4,00m - 0,7m*6m +2,5*5m) / 349m² = 101,5m²/ 349m² = 0,29 > 0,2 => verletzt?

    oder wird da irgendwie der Anteil aus GRZ-Haus der nicht verwendet wird „gegengerechnet“?
    Kann es sein, dass die Pflasterung zwischen der Grenzlinie und Baugrenze nicht in die Berechnung miteinfließt?
     
  14. Dimeto

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    Ja. Ich habe in #11 lediglich die GRZ für die Garage und Zufahrt gesondert ausgewiesen, weil Du zuvor behauptet hast, dass die Garage mit der GRZ 2 gerettet werden könnte.
    Vom Gesetz her gibt es keine GRZ I und II. Das ist nur eine langjährig erprobte Berechnungsmethode, um die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben nachzuweisen. Wie bereits geschrieben, gilt die GRZ für alle Anlagen. Ohne Deine Berechnungsansätze überprüft zu haben (geht mit den mangelhaften Plänen ja auch gar nicht) beträgt die GRZ für das größere Grundstück (113,505m² + 101,5m²) / 349m² = 0,616 > 0,6 = 0,4 + 50% * 0,4
    Da die zulässige Überschreitung von 50% nicht eingehalten wird, ist es völlig egal, wodurch die Überschreitung verursacht wurde.
    So lange Du keinen nachvollziehbaren, der aktuellen Planung entsprechenden Lageplan (s. #2) zeigst, sind derartige Fragen nicht beantwortbar.
     
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  15. #35 mechul, 31.03.2025
    Zuletzt bearbeitet: 31.03.2025
    mechul

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    sind diese Pläne ausreichend? Flurstück 327/17
     

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  16. Dimeto

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    Nein.
     
  17. mechul

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    Lageplan habe ich doch hochgeladen? Was genau wird da gemeint? Textliche Festsetzungen hätte ich noch.
     

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  18. Dimeto

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    Du fragtest
    Ohne einen Lageplan, der derartige Flächen darstellt, ist mir jedenfalls nicht klar, was Du meinst. Der Lageplan muss jetzt nicht unbedingt die Qualität des Musterlageplans haben (https://www.bdvi.de/application/files/7415/6940/3469/MusterAL_2005.pdf), obwohl dies natürlich wünschenswert ist, aber wenn Du Fragen zu Deiner Planung hast, musst Du uns Deine Planung auch zur Kenntnis geben und zwar den Stand, auf den sich Deine Frage bezieht.

    Mir ist ohnehin unklar, was Du vom Forum (noch) erwartest. Suche Dir mir Deinem Bruder eine andere Planerin, die was von Ihrem Job versteht und Euch ihre Planung umfassend erläutert.
     
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