GÜ Erschliessungkosten Abwasser = Streitpunkt

Diskutiere GÜ Erschliessungkosten Abwasser = Streitpunkt im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Leistungsbeschreibung Pkt. 3.1 Stand das da irgendwo???? Habe nur die letzten zwei o. drei Beiträge gelesen.....nehme also alles zurück und...

  1. #41 Thomas B, 15.01.2013
    Thomas B

    Thomas B

    Dabei seit:
    17.08.2005
    Beiträge:
    11.181
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Dipl.Ing.
    Stand das da irgendwo???? Habe nur die letzten zwei o. drei Beiträge gelesen.....nehme also alles zurück und behaupte einfach das Gegenteil
     
  2. #42 Thomas B, 15.01.2013
    Thomas B

    Thomas B

    Dabei seit:
    17.08.2005
    Beiträge:
    11.181
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Dipl.Ing.
    Also 10T Euro für Erdarbeiten (weil die kabel/ Leitungen wird der GÜ wohl kaum verlegen dürfen)?

    Ich blicke nicht durch........sorry.......

    Für was für eine Leistung will er denn nun das Geld??????????
     
  3. #43 RHM2012, 15.01.2013
    RHM2012

    RHM2012

    Dabei seit:
    28.10.2011
    Beiträge:
    306
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Angestellter
    Ort:
    Stuttgart
    @Thomas B: Richtig!! GÜ will die Kosten für Abwassersachen von uns sehen! Alles was zu den Abwasserleitungen steht ist in Punkt 3.1 aufgeführt. Keine Meterangaben oder dergleichen. "Verlegung der Entwässerungsleitungen im Grundtück bis zum Hauptkanal" Im Werkvertrag § Leistungen des Bauherren steht noch:

    "Der Bauherr trägt die Hausanschlusskosten der Versorgungsunternehmen für Gas, Wasser, Strom, Telefon und Breitbandkabel"

    Wasser ist keine Abwasser!!!

    Guck mal bitte auf den Themenstart - dort habe ich den Passus eingescannt

    @Baufuchs:

    Das haben wir mit einem Einschreiben mit Rückschein getan. Vorhin hat mich der Bauleiter angerufen. Warum ich das nicht zahlen möchte?
    Ich habe ihn freundliche auch Punkt 3.1 verwiesen. Er wird das nun prüfen!
     
  4. #44 RHM2012, 15.01.2013
    RHM2012

    RHM2012

    Dabei seit:
    28.10.2011
    Beiträge:
    306
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Angestellter
    Ort:
    Stuttgart
    Der GÜ hat mit Strom, Gas, Wasser (Mehrsparteanschluss) nichts zu tun! Das zahlen wir...

    Es geht nur um die Arbeiten für das Abwasser (Graben, Füllmaterial, Rohe, Schächte) vom Haus weg. Er will ja kein Geld von uns - wir sollen die Arbeiten in Auftrag geben und auch direkt an die Tiefbauer bezahlen!!
     
  5. #45 wasweissich, 15.01.2013
    wasweissich

    wasweissich Gast

    das ist ihm egal , hauptsache er kriegt was :mega_lol:

    ich sehe es , wie baufuchs .

    wenn es da tatsächlich so steht , und sogar
    scheint mir die sache recht einfach .

    lieber XXX
    mach bitte wie unter 3.1 beschrieben .........


    und fertich ist die laube .
     
  6. #46 RHM2012, 15.01.2013
    RHM2012

    RHM2012

    Dabei seit:
    28.10.2011
    Beiträge:
    306
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Angestellter
    Ort:
    Stuttgart
    ich hoffe es gestaltet sich auch einfach wasweissich. Der GÜ bucht es als "Versuch" Geld einzuholen ab und gibt die Arbeiten selbst in Auftrag.

    Ich habe die Leistungsbeschreibung einfach abfotographiert und hier zur Verfügung gestellt - so steht es drinnen:D

    Wenn ich diese dreistigkeit mir so durch den Kopf gehen lassen....wenn ich könnte , wie ich wollte (ach lassen wir das!))
     
  7. #47 Thomas B, 15.01.2013
    Thomas B

    Thomas B

    Dabei seit:
    17.08.2005
    Beiträge:
    11.181
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Dipl.Ing.
    Also wenn es so ist, ist es ja recht einfach. Gut.

    Andererseits: Ihr werdet nun wohl fürderhin sehr aufpassen müssen. Der GÜ hat ja gezeigt welchen Geistes Kind er ist und ich vermute mal, daß dies kaum der letzte Versuch der Gewinnoptimierung sein dürfte. Oder, was natürlich schön wäre, er hat nun gemerkt, daß das mit Euch nicht geht und versucht solche Nummern jetzt lieber bei anderen Bauherren. Jeden tag steht ein Dummer auf......
     
  8. #48 RHM2012, 15.01.2013
    RHM2012

    RHM2012

    Dabei seit:
    28.10.2011
    Beiträge:
    306
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Angestellter
    Ort:
    Stuttgart
    Gut erkannt Thomas!

    Das war Versuch Nr. 2.

    Der 1. Versuch gestaltete sich folgendermaßen:

    Die Stadt/Feuerwehr hat ihm die Auflage gemacht das er im Dach ein Notausstiegsfenster installieren muss. Dies hat er bei der Vertragsunterschrift/Planung schlicht vergessen oder nicht beachtet. Die Vorschrift (hoffe ich nenne das hier richtig) gibt es seit 2010, so hat es jedenfalls meine Nachbarin recherchiert.

    Ende vom Lied: Er wollte einen Aufpreis von 1.650€ für das größere Dachfenster und die Trittstufe auf dem Dach haben. Das gleiche Spiel. Wir haben einen freundlichen Brief im November geschrieben und bis jetzt noch keine Rückmeldung. Bei meinem GÜ muss man wirklich auf der Hut sein. Ich mache nichts auf Zuruf - nur schriftlich und bin fast täglich auf der Baustelle.

    Davon abgesehen hat er die Bauzeit von 6 Monate am 04.02.2013 überschritten. Abnahme wird wohl Ende April - Anfang Mai sein. Ich will ihm ja nicht gegen den Karren fahren mit Zinsaufwendungen, Kosten, etc. aber wenn er sich nicht bald fängt werde ich ihm wohl wieder ein Einschreiben schicken.

    Was er an Gewerken absolviert ist aber absolut in Ordnung. Wurde mir durch Fachleute, ehemaligen Kunden und Ämter bestätigt.
     
  9. #49 feelfree, 15.01.2013
    feelfree

    feelfree Gast

    Da würde ich mal ganz stillhalten und froh sein, dass er es in vorraussichtlich 9 Monaten schafft. Ich kenne auch einen Fall, wo ein GU im Streit die Arbeiten komplett eingestellt hat und die Baustelle für 12 Monate stillstand.
     
  10. #50 RHM2012, 15.01.2013
    RHM2012

    RHM2012

    Dabei seit:
    28.10.2011
    Beiträge:
    306
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Angestellter
    Ort:
    Stuttgart
    Ähmm..warum sollte ich stillhalten müssen?? Ich habe einen Vertrag und könnte auf Erfüllung bestehen...

    Und wie ist dieser Fall ausgegangen??? Schadenersatzansprüche gegen den GÜ??
     
  11. #51 Baufuchs, 15.01.2013
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @RHM

    Bezgl. des Dachfensters google mal nach "Sowiesokosten".
     
  12. #52 RHM2012, 15.01.2013
    RHM2012

    RHM2012

    Dabei seit:
    28.10.2011
    Beiträge:
    306
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Angestellter
    Ort:
    Stuttgart
    @Baufuchs

    Habe ich mal im Internet schnell gefunden:

    "Stellen sich im Nachhinein zusätzliche Leistungen (Dachausstiegsfenster+Notaustrittstufe in meinem Fall) als notwendig heraus, handelt es sich um Sowiesokosten, also Kosten, die der Bauherr von vornherein hätte aufwenden müssen, um ein funktionstüchtiges Werk zu erlangen. Diese können dann aber weder gegenüber dem Bauunternehmer noch gegenüber dem Architekten als Schaden geltend gemacht werden"

    Hmm...nach Textpassage müsste ich das größere Fenster nun doch bezahlen. Wir haben einen Festpreis vereinbart mit dem GÜ. Auch dann?? Er hätte doch im Vorfeld wissen müssen, dass hier ein größeres Fenster gebraucht wird!? Ich soll nun die Schludrigkeit des GÜ ausbaden?? Das ist nicht FAIR !!! Nun kommen Kosten mit denen ich nicht gerechnet habe.
     
  13. #53 Thomas B, 15.01.2013
    Thomas B

    Thomas B

    Dabei seit:
    17.08.2005
    Beiträge:
    11.181
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Dipl.Ing.
    ...weiß auch nicht so recht, Manfred.

    Stell Dir nur mal vor (zugegeben...etwas absurd): GÜ sagt die Bodenplatte war nicht dabei. Logisch: für ein funktionierendes bauwerk aber braucht er die. Also zahlen, weil sowieso-Kosten?????
     
  14. #54 Baufuchs, 15.01.2013
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @RHM
    In deinem Festpreis war aber nun mal nur ein kleineres Dachfenster enthalten.
    Der Festpreis gilt für die Leistungen, die gem. Leistungsbeschreibung vom GÜ zu erbringen sind.

    Es müsste Dir durch das Versäumnis des GÜ ein echter Schaden entstanden sein. Ist es aber nicht, denn für die Mehrkosten erhälts Du auch einen Gegenwert.

    Nicht übernehmen müsstest Du Mehrkosten, die dadurch entstehen, dass das zu kleine Fenster schon eingebaut war und nun wieder ausgebaut werden muss. Das wäre ein dir entstandener Schaden.

    Aber warte mal ab, vielleicht schluckt der GÜ die Mehrkosten.

    Wenn der allerdings mit "Sowiesokosten" kommt brauchst Du eh einen Anwalt.

    So geht es auch den Bauherren, die mit Architekt bauen, wenn der in der Planung ein Notausstiegsfenster vergessen hat. Sowiesokosten, aber kein Schaden.



    @ThomasB

    Ist zwickelig, es gibt aber wohl Urteile in denen so entschieden worden ist.
     
  15. #55 feelfree, 15.01.2013
    feelfree

    feelfree Gast

    Klar könntest Du.

    GÜ hat verloren und musste fertigbauen und den entstandenen Zinsschaden ersetzen.
    Nur bringt das dem Bauherr unterm Strich gar nichts, er hat zwar die gerichtliche Auseinandersetzung gewonnen, aber dafür kann er sich gar nichts kaufen. Außer 12 Monate EXTREMEN Stress mit Anwalt, Gerichtlichem Gutachten bleibt da nichts hängen.
     
  16. #56 RHM2012, 21.01.2013
    RHM2012

    RHM2012

    Dabei seit:
    28.10.2011
    Beiträge:
    306
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Angestellter
    Ort:
    Stuttgart
    Heute war ein Schreiben vom GÜ in der Post!

    Er hat eingelenkt und zwar mit der Begründung, dass das ein Versehen war, weil wir noch eine "alte" Bau- und Leistungsbeschreibung und in den neuen BL die Kosten für Abwasser nur bis 2m vom Haus weg von Ihm getragen werden.

    Ob dies nun wirklich ein Versehen war oder ein "gescheiterter" Versuch war kann ich nicht sagen, jedenfalls behält das ganze ein "Gschmäckle" wie wir Schwaben es zu sagen pflegen.

    Wie auch immer? Eine Baustelle weniger :28:

    Möchte noch allen danken für die tatkräftige Unterstützung

    LG
     
Thema: GÜ Erschliessungkosten Abwasser = Streitpunkt
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. regenentwässerung durch gü

Die Seite wird geladen...

GÜ Erschliessungkosten Abwasser = Streitpunkt - Ähnliche Themen

  1. Loch im Keller Boden (wegen defekt Abwasser) wie Füllen ?

    Loch im Keller Boden (wegen defekt Abwasser) wie Füllen ?: Ahoi, ich mußte bei mir im Keller ein ca 1qm großes Loch wieder Füllen unter der Dünnen Bodenplatte ist nur Erde und viele Steine keine Folie...
  2. Abwasser Tonrohr gebrochen

    Abwasser Tonrohr gebrochen: Hallo zusammen, Das Pflaster an der Garageneinfahrt hat sich abgesenkt, das war schon viele Jahre so. Nun habe ich das Pflaster entfernt und...
  3. Abwasser Küche an Regenfallrohr anschliessen?

    Abwasser Küche an Regenfallrohr anschliessen?: Ich renoviere eine Wohnung und möchte aus dem Wohnzimmer eine Wohnküche machen. Die größte Herausforderung besteht darin das Küchenabwasser zur...
  4. Abwasser: Belüftungsleitung von Sammelleitung abzweigen

    Abwasser: Belüftungsleitung von Sammelleitung abzweigen: Hallo, ich erneuere meine Abwasserleitungen (EFH) und habe in der Abseite unterm Dach eine nicht ganz lehrbuchmäßige Situation. Die Fallleitung...
  5. ungefähre Erschliessungkosten!

    ungefähre Erschliessungkosten!: Hallo, wir sind gerade dabei ein unerschlossenes Grundstück zu kaufen. Fläche ca. 1000qm Jetzt bin ich dabei nach und nach die ungefähren kosten...