Haftungsfragen: wie macht man's richtig?

Diskutiere Haftungsfragen: wie macht man's richtig? im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Holla, wer wird denn da gleich ausflippen? Klar würde ich einem Arch immer raten, nur Leistungen bis zur LP 8 zu erbringen oder eine...

  1. lawyer

    lawyer

    Dabei seit:
    05.10.2007
    Beiträge:
    335
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Angestellter
    Ort:
    Hannover
    Benutzertitelzusatz:
    Anwalt
    Holla,

    wer wird denn da gleich ausflippen?
    Klar würde ich einem Arch immer raten, nur Leistungen bis zur LP 8 zu erbringen oder eine Teilabnahme nach LP 8 zu vereinbaren. Aber hier fragt ein pot Bauherr, da ist die Interessenlage eine ANDERE.

    Die Idee mit dem Künstler und dem Praktiker hat der BH. KANN man machen.

    Natürlich muß der Arch keine Ahnung von der Bauüberwachung haben. Haben ja auch nicht alle Arch, die sich auf sowas einlassen. Gute Planer sind nicht immer gute Überwacher. Dafür hat man im Zweifel seine Leute, evtl einen Nachunternehmer, der seinerseits versichert ist. (Sind bsp. die Vorstände von HOCHTIEF alle erfahrene Bauleute? Müssen sie das sein?)

    Im übrigen gehe ich davon aus, daß der BH dem Bauunternehmer die Vertragsbedingungen diktiert. Dann gibt es keinen Grund, die VOB/B zu vereinbaren. M.E. für den Privatmann zu kompliziert. Aber wer dran hängt, bitte schön.
     
  2. #22 VolkerKugel (†), 19.10.2007
    VolkerKugel (†)

    VolkerKugel (†)

    Dabei seit:
    11.01.2006
    Beiträge:
    6.966
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    63110 Rodgau
    Benutzertitelzusatz:
    Architekt . Nachweisberechtigter für Wärmeschutz
    Darf ich mich bitte nochmal zitieren ...

    ... "was ist denn das für ein Unfug :frust "
    Bitte nachsitzen :konfusius .
     
  3. #23 Achim Kaiser, 19.10.2007
    Achim Kaiser

    Achim Kaiser

    Dabei seit:
    29.10.2005
    Beiträge:
    7.471
    Zustimmungen:
    8
    Klar, man darf sich dann blos nicht wundern das nicht allzu viele Anbieter besonders große Lust haben *Knechtschaftverträge* zu unterzeichnen oder auf solchen Bedingungen ein Angebot zu kalkulieren.

    Bevor ich meinem Kumpel RA anrufe weil ich so viel von den Vorbedingungen nicht verstehe schmeiss ich solche Anfragen einfach in die Rundablage....

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  4. ISYBAU

    ISYBAU

    Dabei seit:
    22.08.2006
    Beiträge:
    1.686
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Bauing. öbuv SV Kanalsanierung
    Ort:
    Würzburg
    Benutzertitelzusatz:
    Bauingenieur, öbuv SV Kanalinspektion&-sanierung
    100%

    Volker hat es bereits auf den Punkt gebracht.

    Und zum ungefragten Nebenthema der Bauvertragsgestaltung: Die VOB/B wird nach meiner bisherigen Erfahrung von Juristen schlechtgeredet, die bei der Hilfe mit Ersatzregelung und bei den Folgeproblemen mitverdienen (wollen).
     
  5. #25 Ralf Dühlmeyer, 21.10.2007
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    23
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Wieso sollte ich für irgendeine Nase haften wollen, die mir der Bauherr vor die Nase setzt? :frust.
    So eine Nummer kannst gleich in die Tonne hauen. Wer mich nicht will (ist OK) der soll sich dann mit anderen rumstreiten - aber mit keinen Kuckuck ins Nest setzen.
    Und dann soll ich per LP 9 auch noch länger für dessen Murks haften - ich glaub, es hackt.

    Schön, wenn der Bauherr Jurist ist, und den Baurechtsteil des BGB anwenden kann.
    Aber wieviele Bauherren sind das? Alle dies nicht sind, fahren mit der VOB 10* besser.

    Ach ja - vielleicht wärs HT besser ergeangen, wenn die Chefs Ahnung von Bauleitung gehabt hätten. Dann wären die "Kalkulationen" nicht so nach hinten losgegangen.
    MfG
     
  6. #26 Der Bauberater, 22.10.2007
    Der Bauberater

    Der Bauberater

    Dabei seit:
    23.08.2006
    Beiträge:
    1.804
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Daheim
    Benutzertitelzusatz:
    Von Werbefenstern distanziere ich mich
    @ Sepp

    Nirgendwo steht das, deshalb muss man ja auch nicht! Oder hast Du in der LBO schon mal was gelesen wie ...Versicherungsbestätigung vorlegen, oder ...Versicherungsnachweis ist vorzulegen! :deal
    Die Kollegen aus den anderen BL legen immer einen Nachweis beim Bauantrag bei. Ein BaWü ler kann ohne Netz und Doppelten Boden arbeiten :wow
    Gruß aus Baden
    Peter
     
  7. #27 Ralf Dühlmeyer, 22.10.2007
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    23
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Zement mal...

    MICH hat auch noch kein Bauordner gefragt, ob und wie ich denn haftpflichtversichert bin.
    Ich erklärs nur immer mit den Prüfeinschränkungsbriefchen. :o
    Die PFLICHT zur Haftpflicht ergibt sich bei uns aus der Kammerordnung der AK.
    Da ist die Versicherung Eintragungsvoraussetzung (wird allerdings - leider - auch von dort nicht nachgeprüft)
    MfG
     
  8. #28 Der Bauberater, 22.10.2007
    Der Bauberater

    Der Bauberater

    Dabei seit:
    23.08.2006
    Beiträge:
    1.804
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Daheim
    Benutzertitelzusatz:
    Von Werbefenstern distanziere ich mich
    Zurückruder

    @ Sepp u. Ralf,
    steht auch in Bawü in der Berufsordnung. :biggthumpup:
    Müsste dann also doch jeder haben!!!

    >>(8) Der freie Architekt muss eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen, soweit er nicht in anderer Weise gleichwertig abgesichert ist.<<

    Streichen Sie meinen letzten Satz aus dem Protokoll :mauer

    Gruß aus Baden
    Peter
     
  9. #29 Ralf Dühlmeyer, 22.10.2007
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    23
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Was nichts an der Sinnigkeit der Überprüfung ändert.
    Ich glaub, die E-Listen würden sich mächtig gewaltig lichten, sollten die Kammern mal die Nachweise anfordern. :(
    MfG
     
  10. sepp

    sepp

    Dabei seit:
    12.11.2004
    Beiträge:
    4.217
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    architekt
    Ort:
    Saarland
    dacht ich mir.....
    doch bevor ich dir die kammerordnung zuschicke, wollt ich wissen ob du mehr weisst als ich- :e_smiley_brille02:
     
  11. #31 JanMueller, 26.10.2007
    JanMueller

    JanMueller

    Dabei seit:
    25.10.2007
    Beiträge:
    6
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Bauingenieur
    Ort:
    Olching
    @ Bauherrn
    Als Bauherr wird es wahrscheinlich am wichtigsten sein die Baukosten im Griff zu haben.
    Ein Projektsteuerer mit Erfolgsprämie wird hier wohl die besten Dienste leisten. Er vertritt die Interesssen des Bauherrn gegenüber allen Beteiligten als Fachmann und bewahrt in vor teueren Fehlentscheidungen. Die Kostenüberschreitungen bei einer Altbausanierung gehen oft infolge mangelhafter Bausubstanzuntersuchungen bis zu 30 % der Baukostenschätzung und das ist schwer nach zu finanzieren.
    Allgemein: Ohne Berufshaftpflicht zu arbeiten ist glaub ich richtig spannend. Sehr mutig.
    Gruß Jan Müller
     
  12. #32 Ralf Dühlmeyer, 26.10.2007
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    23
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    SChreibt der Projektsteuerer??? Oder wie?
    Für Großprojekte mag das ja VIELLEICHT Sinn machen - aber für ein EFH neben Statiker, HT-Planer und Architekt auch einen Projektsteuerer :yikes.
    Öööööh - NÖ.
    Und ie Kostenunsicherheit im Sanierungsbereich geht meist eher auf die mangenlde Bereitschaft der AG´s zurück, aufwändige und damit teure Voruntersuchungen vornehmen zu lassen.
    Da spielen ganz viele ganz bewusst Russisch Roulette. Genügend Beispiele liegen auch im Forum vor.
    Also immer schon logger bleiben mit den wilden Anschuldigungen.
    MfG
     
Thema:

Haftungsfragen: wie macht man's richtig?

Die Seite wird geladen...

Haftungsfragen: wie macht man's richtig? - Ähnliche Themen

  1. Architekt verkauft für sich gebautes Haus - Haftungsfrage

    Architekt verkauft für sich gebautes Haus - Haftungsfrage: Hallo, ich würde mich freuen, von euch eine Einschätzung / Erfahrungen zu folgender Situation zu bekommen: - Ein Architekt hat ein...
  2. Haftungsfrage / Nachbesserung

    Haftungsfrage / Nachbesserung: Guten Abend Forum , mich beschäftigt folgende Frage . Letztes Jahr wurde unserer EFH fertiggestellt. Folgendes Problem... Der Putz entspricht...
  3. Haftungsfrage Dachdämmung

    Haftungsfrage Dachdämmung: Hallo, ich habe einen Altbau im DG-Bereich sanieren lassen. Alle Arbeiten haben Handwerksfirmen übernommen. Ich würde mir natürlich wünschen,...
  4. 2 Architektenfehler - Haftungsfrage

    2 Architektenfehler - Haftungsfrage: Liebe Experten/innen, Bauherren, Baudamen, Mitleser/innen, melde mich nach längerer Zeit wieder im Forum zurück. Leider mit einem nicht so...