Handwerker beschädigt Haustüre - Entschädigung Versicherung

Diskutiere Handwerker beschädigt Haustüre - Entschädigung Versicherung im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; ... tschuldigung, dass ich mich da einmische: mein Anwalt sagt, ich sollte immer fordern, das zu bekommen, was ich bestellt habe ... und was hat...

  1. R.B.

    R.B.

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    und was hat das jetzt mit dem obigen Fall zu tun?

    Ich hatte oben schon geschrieben, dass der gezeigte Schaden wohl unstrittig ist. Demzufolge ist der Verursacher aufzufordern den Schaden zu beseitigen. WIE der das macht, das ist erst einmal sein Problem. Reagiert er nicht, dann muss man eben nachhaken, und wenn alle Stricke reißen hilft nur der Rechtsweg.
    Das Aufrechnen wie vom TE gemacht, sehe ich kritisch. Ich bin aber kein Jurist. Es gibt zwar die Möglichkeit, dass man Forderungen gegeneinander aufrechnet, aber da sind Spielregeln einzuhalten. Es müssen beispielsweise beide Forderungen begründet sein, und da geht´s schon los. Unbestritten ist der Schaden, aber die Höhe steht in den Sternen. d.h. es wird eine Forderung des Handwerkers (Rechnung für die Treppe über Betrag xxxx,- €) mit einer Forderung unbestimmter Höhe aufgerechnet, und damit das machbar ist, wird halt einfach mal eine Schadenshöhe "geschätzt". Ich glaube nicht, dass so etwas juristisch haltbar ist, aber wie schon gesagt, ich bin kein Jurist. Mir ist nur bekannt, dass es dabei kleine aber feine Unterschiede gibt, die ganz schnell dazu führen können, dass man Probleme bekommt.

    Deswegen den Handwerker auffordern den Schaden zu beseitigen und ein Beratungsgespräch bei einem Anwalt wäre auch kein Fehler. Man sollte seine Rechte und Pflichten schon kennen bevor man einfach so Forderungen gegeneinander aufrechnet, denn der Schuss könnte auch nach hinten losgehen.
     
  2. #62 Gast036816, 20.12.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    fordern kann ich eine menge, ob ich einen anspruch darauf habe, ist noch eine andere sache.

    das was ich bestellt habe, kann ich auch nur bei dem einfordern, bei dem ich es bestellt habe. der hat geliefert, eingebaut und es wurde abgenommen. also muss der besteller sich mit dem schadensverursacher rumschlagen. spachteln, schleifen, lackieren und gut ist es.
     
  3. #63 MartyMcFly99, 20.12.2013
    MartyMcFly99

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    Ich würde das so machen, wie hier im Forum immer empfohlen: Fachleute machen lassen.

    Den Verursacher mit Fristsetzung auffordern, den Schaden zu beheben. Läuft die Frist ab, Anwalt beauftragen, alles weitere zu erledigen. Wird dann halt teurer.

    Ich würde, auch ohne sicher die Rechtslage zu kennen, einen angemessenen Betrag einbehalten. Das Risiko, das man trägt, sind doch die Verzugszinsen und ein paar Mahngebühren, wenn man einen Mahnbescheid bekommt. Allerdings sollte bis dahin ja eigentlich der Mangel behoben oder der Rechtsanwalt aktiv sein.

    Marty
     
  4. R.B.

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    Und wenn der Handwerker das alles seinen RA machen lässt, zahlst Du den auch noch. Das wird dann irgendwann teurer als eine neue Tür mit allem drum und dran.

    Umgekehrt wird ein Schuh daraus. Den Handwerker auffordern den Schaden zu beseitigen, Fristen setzen. Kommt er dem nicht nach, dann mit Nachdruck und anwaltlicher Hilfe. Dann darf der Handwerker seinen Gewinn abschreiben, und evtl. noch mehr. Das Ziel ist Recht bekommen, nicht nur Recht haben.
     
  5. #65 Niederbayer, 20.12.2013
    Niederbayer

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    Leute, da hab ich ja einen Stein ins Rollen gebracht. Mal kurz zur derzeitigen Situation: Die Rechnung habe ich vollständig bezahlt. Einen Teil unter Vorbehalt. Der Handwerker hat die Versicherung eingeschaltet - hab auch schon mit dieser gesprochen. Außerdem hat der Handwerker einen Lackierfachbetrieb eingeschaltet - dieser kommt wie besprochen Anfang des Jahres 2014. Mal sehen, irgendwie wird man schon eine Einigung finden.

    Ist schon interessant, welche verschiedenen Ansichten über einen verursachten Schaden gibt, bei dem sogar der Verusacher feststeht. Hab übrigens auch mit einem Anwalt gesprochen. Aufrechnen wäre demnach auch gegangen, will mich aber friedlich einigen, nicht noch mehr Öl ins Feuer geben und habe deshalb darauf verzichtet. Bei uns im ländlichen Niederbayern sollte man sich auch noch auf das Wort noch verlassen können - hoffe ich jedenfalls :bierchen:
     
  6. #66 Gast036816, 20.12.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    dann ist doch alles in die richtige bahn geleitet.

    wünsche dir viel glück, dass alles zum guten ende kommt.
     
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