Handwerker. Wieviel Geld einbehalten bis Mangelbehebung?

Diskutiere Handwerker. Wieviel Geld einbehalten bis Mangelbehebung? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Moin, ich habe ein Gartentor einbauen lassen vor 1 Woche. Es wurden 3 Mängel von mir schriftlich per Email beschrieben. 1. bei einem...

  1. #1 WayneDW, 25.08.2017
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    Moin,
    ich habe ein Gartentor einbauen lassen vor 1 Woche.
    Es wurden 3 Mängel von mir schriftlich per Email beschrieben.

    1. bei einem Alu-Pfosten wurde einmal falsch gebohrt, da Fehlmessung. Es wurde dort ein Gumminoppen draufgesetzt.

    2. Eine Querstreben vom Alutor hat eine kleine Delle.

    3. Wenn das Tor zu ist beträgt der Abstand vom Schanier links bis zum Türgriff rechts 2,5 cm, was bedeutet das die Türe zwischen den beiden Pfosten schief ist. Warum auch immer. Für mich optisch ein NoGo

    ich habe jetzt den Handwerker aufgefordert die Mängel zu sichten. Er kommt am Samstag.
    Er hat mir aber schon die Rechnung geschickt.

    Es sind 1070 € mit Zahlungsziel 30.08.2017.

    Ich würde gerne noch ein Druckmittel haben. Und frage mich wieviel kann ich von der Rechnung einbehalten? Ich würde 500 Euro vorschlagen.

    Ist das OK? Der Pfosten alleine kostet ja schon 140 €. Wieviel Minderung könnt ich denn generell für die falsche Bohrung noch verlangen.

    Danke für Erfahrungstipps
     
  2. #2 Onkel Dagobert, 25.08.2017
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    Wo ist das Problem wenn er am Samstag kommt? Das ist ja noch vor dem Zahlungsziel.
    Dann kannst du das in Ruhe mit ihm besprechen.
    Solltest du nächste Woche Samstag meinen, dann rufe ihn an und sage ihm dass du die Rechnung bis dahin noch zurückhälst und dass das ganze dann besprochen wird. Ein paar Tage wird er schon auf das Geld warten können, und es ist immer besser das persönlich zu besprechen, als einfach irgendetwas einzubehalten
     
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  3. #3 simon84, 25.08.2017
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    Konzentrier dich auf Punkt 3

    1 und 2 sind ja einfach nur noch lächerlich

    Das kannst du auch mit einer Wasserwaage und einem Lot vorher kontrollieren was genau schief ist

    Vermutlich kann man es einstellen
     
  4. #4 WayneDW, 25.08.2017
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    Du hälst es für lächerlich wenn in einem Nagelneuen 1500 Euro Tor eine sichtbare Beuile in einer Aluquerstrebe ist?
    Sorry aber würdest du das gleiche bei einem Neuwagen akzeptieren? Ich denke nicht.
    Und Vermessen hat sich der Monteur nicht ich. Man sollte schon professionell arbeiten und nicht irgendwas anbohren und nur kaschieren... Das ist Sachbeschädigung auch wenn im kleinem Maße. Hier sollte eine Minderung drin sein.
    Einstellen kann man es garantiert nicht. Da ist alles fest montiert. Soviele Möglichkeiten sind nicht zum Stellen.

    Mit geht es letzendlich darum, was ich mit dem chef morgen aushandel, also welchen Rückbehalt damit ich ein Druckmittel habe. Es könnte ja auch sein, das er nix machen will, dann muss ich ja eine andere Firma beauftragen das zu erledigen. Mit 100 Euro ist das nicht machbar... Deswegen 500 Euro angesetzt. Könnte ja auch sein, das der Pfosten falsch gesetzt ist. Dann müsste er aus dem Beton geschlagen werden eventuell neu bestellt werden und wieder eingesetzt. All das würde schon bestimmt 300-400 Euro kosten
     
  5. #5 Gast82596, 25.08.2017
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    gibts Bilder? kann mir Punkt 3 nicht vorstellen, für 1 und 2 wäre es auch interessant diese zu sehen.
     
  6. #6 msfox30, 25.08.2017
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    Ich habe jetzt 15 Monate ein Haus bauen. Die meisten Gewerke haben es einfach nicht nötig. Schnell machen, Geld einstreichen, weg... Ein Gewerk schiebt die Arbeit meist zum nächsten. Bsp: War Trockenbauer ungenau, wird's der Maler mit Acryl schon richten.
    Einziges Druckmittel ist GELD.
     
  7. #7 simon84, 25.08.2017
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    Es geht aber um ein Garten Tor und nicht um einen Neuwagen . Mal auf dem Boden bleiben.

    Bilder wären gut um das ganze besser zu beurteilen .

    Drücke die Daumen dass beim Termin eine Lösung gefunden wird.
     
  8. #8 msfox30, 25.08.2017
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    Achja, man darf übrigens das doppelte der geschuldeten Leistung einbehalten.
    Wenn der Pfosten raus muss und du dafür 500€ schätzt, so darfst du 1000€ einbehalten.
    Wenn ihr euch also am Samstag auf die Kosten für Nacharbeiten einigt, so sagst du zum Schluss einfach: "So und das doppelte darf ich einbehalten..."
     
  9. #9 driver55, 25.08.2017
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    Bitte mal Bilder einstellen...
    Bei Punkt 3 geht's mir wie 1958kos. :cool: Ich hab's 5 mal gelesen...
     
  10. #10 driver55, 25.08.2017
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    Auch wenn für den vermeindlichen Pfusch nicht wirklch relevant, aber... seltsman kommt's mir vor...
     
  11. Alex88

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    Blödsinn....
    das doppelte der Kosten für die Mangelbeseitigung könnte man einbehalten,
    ob ein Laie das einfach mal so schätzen kann, wage ich zu bezweifeln.
    Was steht denn im Angebot für das setzen des Pfosten?
     
  12. Neutal

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    VON EVENTUELL EINGEBLENDETER WERBUNG IN DIESEM POS
    Rechtsprechung leicht gemacht. Normalerweise wird eine Bauabnahme gemacht und der AN schriftlich zur Mängelbeseitung aufgefordert. Ein Gartentor für 1500€ ist leicht gehobener Standard und sicherlich kein Designerstück. Zudem kommt es auf den Grad der Beeinträchtigung an und ob ein unbeteiligter den Mängel sofort sehen würde, oder eben nicht. Viuele der hier abgegeben Kommentare sind leider als Rat nicht geeignet. Für das erste ist der AN gesprächsbreit und der AG läßt schon die Säbel rasseln, immer eine gute Gesprächsgrundlage.
     
  13. #13 Hsl Bautech, 26.08.2017
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    Wenn sie mängel beanstanden müssen sie den unternehmer davon schriftlich in kenntniss setzen !! Der unternehmer wird ihnen dann ein frist zur mängel behebung benennen bis zur schriftluchen abnahme durch ihnen oder einer beauftragten person müssen sie nicht zahlen aber dies muss alles schriftlich zu protokoll gebracht werden !! Nach mängel beseitigung müssen sie zahlen . Wichtig ist auch was im bauvertrag oder der aufteags bestätigung steht. Viel glück Andre'
     
  14. Alex88

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    was ist den das für ein Quatsch,
    eine angemessene Frist setzt der Auftraggeber in der Mängelanzeige

    Im Streitfalle, der hier ja noch gar nicht vorliegt, da beide Gesprächsbereit sind, müsste erst einmal festgestellt werden ob es sich um einen Mangel handelt

    Bingo
     
  15. #15 WayneDW, 27.08.2017
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    So Handwerker war da und hat die Mängel dokumentiert. Er wird das der Herstellerfirma weitergeben, da er selber kein Einbaufehler erkennt und eher Fabrikatsfehler vermutet. Ich habe mal von der Rechung ca 400 € einbehalten als Druckmittel ohne jetzt wirklich zu wissen ob das Thema sich zu meiner Zufriedenheit erledigt. Wir werden die nächsten Tage abwarten wenn die Antwort der Firma kommt
     
  16. #16 Gast82596, 28.08.2017
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    Bilder gibts noch immer keine?
     
  17. #17 driver55, 28.08.2017
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    Was soll denn das bitte für eine Aussage sein. Weiß er nicht, was er verbaut hat, bzw. was ein Mangel ist?

    Vermutlich hat die Kamera kein Makro.:biggthumpup:
     
  18. #18 simon84, 28.08.2017
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    Stell doch wenn es geht mal ein Foto mit Wasserwaage ein, das mit den "2,5 cm schief" kann man sich so im Text sehr schlecht vorstellen.
    Ebenso wie die "Beule" und das falsch gebohrte und verschlossene Loch im Sichtbereich.

    Mach doch einfach mal ein Foto aus 2-3 Meter Abstand und eins aus der Naehe.
     
  19. Karl12

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    Hi,

    je nach Schaden kannst du zwischen 30 und 50 % schon mal einbehalten bis das ganze erledigt ist.

    Viele Grüße
    Karl12
     
  20. S216

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    Karl, guck doch mal, wie alt die Themen sind, auf die du antwortest... oder brauchst du dringend Beiträge, um Links zu posten?
     
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