Handwerker will 50% der eingesparten Kosten vom Bauherrn

Diskutiere Handwerker will 50% der eingesparten Kosten vom Bauherrn im Baupreise Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, ich hab da mal eine Frage zu einer Handwerkerrechnung. Wir haben bei unserem Umbau einen Maurer/Putzer/Estrichleger der auf Stundenbasis...

  1. #1 angelotes, 22.05.2013
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    Hallo, ich hab da mal eine Frage zu einer Handwerkerrechnung.

    Wir haben bei unserem Umbau einen Maurer/Putzer/Estrichleger der auf Stundenbasis arbeitet. Er bekommt 40 EUR plus Ust.

    Dadurch dass wir über ihn beim Großhändler Rabatt bekommen kam er auf die Idee, jetzt nach Beendigung seiner Tätigkeiten, dass er ja uns seinen Rabatt weitergegeben hat. Er meinte jetzt dass er 50% von dem eingesparten Geld- gegenüber LIstenpreis- von uns haben möchte. Meine Frage: Geht das und wenn nein, welchen § wende ich dann an. Ist ein bisschen schwer zu erklären aber ich lasse mich ungern übers Ohr hauen zumal er mehr trödelt als arbeitet- und das eher schlecht als recht. Möchte ihm nicht da auch noch das Geld in den Rachen schmeissen.
    Hat jemand einen Tip ob sowas rechtens ist?
     
  2. #2 ars vivendi, 22.05.2013
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    Es wäre interessant was ihr vereinbart habt, vor allem schriftlich vereinbart.
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 22.05.2013
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    Äääähhh -wie jetzt.

    Er verarbeitet im Stundenlohn Material, dass Ihr mit Eurem Geld kauft und ihm hinstellt.
    Dies Material habt Ihr mit seiner Hilfe von seinem Baustoffel bekommen.

    Frage - wer hat bezahlt? Ihr oder Euer Maurer? Wenn Ihr, dann kann er viele Ideen haben. Wenn er, dann stellt er Euch einen Preis in Rechnung, der durchaus höher als sein EK sein.
     
  4. #4 Hessekopp, 22.05.2013
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    ... schreibt er Dir dafür eine Rechnung mit Mwst. und was wird da drauf stehen??
     
  5. #5 Gast943916, 22.05.2013
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    Gast943916 Gast

    solche Ideen habe ich áuch öfters, nur, wie in die Tat umsetzen?
     
  6. #6 angelotes, 22.05.2013
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    Okay eins nach dem Anderen, bei meinem geschreibselwirrwarr würd ich auch nicht durchblicken.
    Das Material bekommen wir über ihn eben günstiger, wir bekommen und bezahlen die Rechnungen (die auf seinen Namen lauten) des Baustoffhändlers.
    Wir haben volle Einsicht in die Rechnungen. Er ist wohl im nachhinein drauf gekommen.
    Schriftlich wurde gar nichts vereinbart.
     
  7. #7 Thomas B, 22.05.2013
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    Klar geht das!

    Und zwar so:

    Er sagt: Gib' mir das Geld.

    Und Du machst das dann.

    So einfach ist das.

    Außer natürlich Du gibst ihm die Kohle nicht.

    Dann geht es nicht.
     
  8. #8 angelotes, 22.05.2013
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    Also seine Rechnung sieht dann so aus als Beispiel

    130 Stunden á 40 EUR 5200 EUR
    Materialkosten 1500 EUR
    ---------------------------------------------------
    6700 EUR
    + 19%mwst 1273 EUR
    ---------------------------------------------------
    Summe 7973 EUR

    Das ist meiner Meinung nach Doppelt gemoppelt weil wir die MWST ja schon auf der Rechnung an den Großhändler zahlen oder ncht?
     
  9. #9 Gast943916, 22.05.2013
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    und er dann von der Steuer absetzen kann.....
    da hat er doch seine Provision
     
  10. #10 angelotes, 22.05.2013
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    haha das is gut!!!!
     
  11. #11 Ralf Dühlmeyer, 22.05.2013
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    :mauer :mauer :mauer

    Er schreibt Euch ne Schlußrechnung, listet das Material mit auf (da ja auf seinen Namen gekauft) listet Eure Materialzahlungen als Abschläge auf und setzt das Material mit EK + X an.

    Und Ihr könnt nach meiner Meinung NICHTS machen.

    Wie kann man/frau nur so einen Mist machen?
     
  12. #12 Hessekopp, 22.05.2013
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    bleibt aber noch zu unterscheiden zwischen dämlich und schlau - auf beiden Seiten...
     
  13. #13 angelotes, 22.05.2013
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    okay, dann werd ich ihm wohl gestärkt gegenübertreten und einfach gar nix geben. Er hat so schlampig gearbeitet dass viele andere Gewerke mehrarbeit wegen ihm hatten um seinen Murks wieder auszugleichen
     
  14. #14 Hessekopp, 22.05.2013
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    als Bankangestellte solltest Du auch auf Dein Geld achten! Was ist das für ein Windbeutel?
     
  15. #15 tanzbaer, 22.05.2013
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    Wenn die Rechnungen auf seinen Namen lauten wäre meine Antwort, dass ich gerne 50% von dem Geld hätte um dass er den Staat besch....

    Mal ehrlich. Geiz ist ja geil, aber so ein bisschen Resthirn weit hinten sollte doch immer noch glimmen, auch wenn die Dollarzeichen noch so blinken.

    Bist Du Dir sicher, daß Du in dieser Konstellation wirklich Geld sparst und nicht drauf legst?
     
  16. #16 ars vivendi, 22.05.2013
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    Der Handwerker dürfte gar nichts vom Material absetzen können denn:
    Nur weil die Rechnung auf seinen Namen läuft nützt das noch nichts, er muß diese schon in seinen Akten haben.
     
  17. #17 angelotes, 22.05.2013
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    Ich will ja kein Geld von Ihm, ich will nur nicht extra bezahlen für die Differenz von dem was Listenpreis ist und was er zahlt, zumindest nicht im nachhinein weil er versucht überall extra Kohle zu bekommen, unter anderm auch durch langsam arbeiten....
     
  18. #18 angelotes, 22.05.2013
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    ja das frag ich mich auch....und gut dass ich in der Kreditabteilung sitze....:bierchen:
     
  19. #19 ars vivendi, 22.05.2013
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    Wenn nichts vereinbart war, vor allem schriftlich, dann soll er doch seinen Willen versuchen gerichtlich durchzusetzen. Das dürfte ihm Mangels Vereinbarung der 50% sehr schwer fallen.
     
  20. #20 angelotes, 22.05.2013
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    Nein, so ist das nicht.
    wir bezahlen immer die Rechnungen des Großhändlers mit Einreichung seiner Rechnung für Arbeitszeit.
    Das ist aufgeschlüsselt.
     
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