Hangwasser/Baurecht

Diskutiere Hangwasser/Baurecht im Mein Hausbau Forum im Bereich Rund um den Bau; 1

  1. #1 dsch, 05.10.2019
    Zuletzt bearbeitet: 06.10.2019
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  2. dsch

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    Ganz vergessen zu schreiben, unser Grundstück ist das gelb markierte.

    Gruß dsch
     
  3. Dimeto

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    Und was ist daran falsch:
    Ist doch ein vernünftiger Vorschlag.
    Du schenkst ja auch einen Teil deines Geldes für die Regenrinne am Haus her.
    Aber durch eine geschlossene Mauer kann es nicht mehr so fließen, wie es bisher geflossen ist. Und für genau diesen Fall wurde der §37 des WHG formuliert.
    Wenn ihr nicht mehr warten könnt oder wollt, müsst ihr das Problem lösen. Ihr könnt natürlich auch mit dem Nachbarn oberhalb sprechen. Wenn der schon das Wasser ableitet, kommt es gar nicht mehr zu Euch. Kostenteilung für Anlage auf seinem Grundstück und Euch beiden wäre geholfen.
    Klar dürft Ihr das; ihr müsst nur dafür sorgen, das das Wasser weiterhin über euer Grundstück ablaufen kann. Dafür gibt es ja verschiedene technische Möglichkeiten. Ihr braucht ja sowieso eine Zisterne mit Überlauf. Eine größere Dimensionierung erspart die Rinne.
     
  4. dsch

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    Danke für die schnelle Antwort!

    Naja ich finde ist schon ein riesen Unterschied eine Regenrinne am Dach oder ein Rinnsaal im Garten und wenn das Wasser kommt dann kommt ein Bach runter.
    Zisterne haben wir schon installiert.
    Ich verstehe nicht warum wir uns um das Wasser kümmern müssen...

    Gruß dsch
     
  5. #5 Fred Astair, 05.10.2019
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    Müsst Ihr ja nicht. Ihr könnt alles lassen, wie es ist.
    Im Übrigen habt Ihr das Grundstück gekauft, so wie es liegt. Kein Bauer muss eine Mauer um seinen Acker bauen, damit der Schottergarten des neuen Anliegers nicht benässt wird.
     
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  6. Dimeto

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    Baue keine Mauer, dann musst Du Dich auch nicht um das Wasser kümmern.

    Was würdest Du davon halten, wenn alle tieferliegenden Nachbarn eine dichte Mauer auf die Grenze setzten? Dann hättest Du bei Regen einen Fluss im Garten.
     
  7. dsch

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    Wenn ich keine Mauer baue und alles so lasse, kann ich meinen Garten nicht anlegen und habe jedes Jahr eine Überschwemmung.
    Es gibt keinen tieferliegenden Nachbarn, weil unseres Grundstück das letzte ist.
     
  8. #8 Fabian Weber, 05.10.2019
    Fabian Weber

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    Bau doch statt der Rinne ein Rohr im Boden.
     
  9. Dimeto

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    Wenn keiner tiefer läge, würde auch kein Wasser auf ein Nachbargrundstück laufen. Zumindest 118/77 liegt tiefer.
    Ich meinte:
    Wenn die gesamte südliche Grundstücksreihe (270/17, 118/75, 118/76, 118/77) eine durchgehende, dichte Mauer auf ihre nördliche Grundstücksgrenze setzte, könntest Du bei Regen über die Nutzung von Wasserkraft nachdenken. Also schützt Dich das Gesetz auch.

    Die Rechtslage ist jedenfalls völlig unzweifelhaft, dass dein Eingriff in den Wasserablauf keinen Nachbarn benachteiligen darf.
     
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  10. Domski

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    Genau. Wild abfliessendes Wasser aus unveränderten Oberflächen (Wiese, Feld) ist zu tolerieren. Es darf aber keinesfalls aufgestaut oder umgeleitet werden, so dass mehr davon zum Nachbarn fließt. Alles was du baust, darf nichts zum Nachbarn verstärken. Das Wasser was du erhälst zugelaufen, geschenkt,...), musst du "verwerten.

    Ich hab auch eine Rinne an Nachbars L-Steinen, mit denen er das Wasser von der Wiese oberhalb staut und zu mir leitet. Er führt aber einen großen Teil in seine Zisterne ab und ich hab quasi den Überlauf, wenn zu viel kommt auf meiner Seite.
     
  11. dsch

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    Ok dann weiß ich Bescheid. Danke für die Antworten :-)
     
Thema: Hangwasser/Baurecht
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