Haus 1960 Vollwärmeschutz Pflicht Verkauf

Diskutiere Haus 1960 Vollwärmeschutz Pflicht Verkauf im Energiesparen, Energieausweis Forum im Bereich Altbau; mich würde die genaue rechtslage jetzt mal interessieren. angenommen ich verkaufe ihnen das haus, energiepass ist vorhanden. Dann gehört ihnen...

  1. HANF-I

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    mich würde die genaue rechtslage jetzt mal interessieren. angenommen ich verkaufe ihnen das haus, energiepass ist vorhanden. Dann gehört ihnen dass haus, dann reißen sie ihre wand raus, machen die innentür zu und verlegen das bad nach oben. das ist doch keine bauliche änderung gemäß enev 2007 sodass modernisierung pflicht wird gemäß enev. wenn ich da bei den aufgelisteten baulichen änderungen nachschaue, dann sind das änderungen die die außenhülle betreffen. ist ja auch logisch, weil wenn ich eine wand raus reiße, dann brauch ich auch nicht mehr energie. Die baulichen änderungen sind doch speziel auf änderungen in der gebäudehülle ausgelegt, wie zum beispiel anbei, dachgeschoss ausbau usw. oder liege ich da falsch.

    ich will den leuten morgen sagen können, dass ihre umbaumaßnahmen nicht im rahmen einer baulichen änderung gemäß enev liegen und dass sie dadurch auch gar nicht modernisieren müssen. ist das so richtig?
     
  2. juwido

    juwido

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    Bei den aktuellen Energiepreissteigerungen bedarf es aber u.U. gar keiner gesetzlichen Verpflichtung. - Wenn lt. Energieausweis reichlich Einsparpotential vorhanden, wird der Nachbesitzer da ohnehin entsprechend Investieren...
    Das der erste Interessent gleich den höchsten Preis zahlen mag, ist aber auch sehr unwahrscheinlich. Etwas Gedult braucht man da schon. Und mancheiner braucht auch das Erfolgserlebnis, etwas runtergehandelt zu haben.
     
  3. #23 feuerwehr, 24.07.2008
    feuerwehr

    feuerwehr Gast

    Schon mal dran "GEDACHT", und ein bischen Geld selbst in die Hand genommen, und aus 100 können auch 150 und mehr werden?
     
  4. #24 feuerwehr, 24.07.2008
    feuerwehr

    feuerwehr Gast

    Gibts eine Dipl.Ing - Arbeit der DEKRA zu.
     
  5. #25 Der Bauberater, 24.07.2008
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    Ich dachte immer, dass die in Autos machen :biggthumpup:
     
  6. Robby

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    Man sollte doch erstmal hinterfragen was für ein Gutachter das war? Nennen darf sich ja jeder so.
     
  7. crax

    crax

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    Hallo,

    zum Energieausweis wurde bereits alles gesagt. Es ist eine Immobilie!
    Der Gutachter das Instrument den Preis zudrücken. Unabhängig von dessen Wertermittlung, ist diese für den Verkäufer nur soviel wert, wie der Käufer bereit ist, dafür zu bezahlen.

    mfg crax
     
  8. bernix

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    @feuerwehr: ...das ist doch wohl keine Hinweis, die Hütte abfackeln zu lassen und den wahrscheinlich höheren Versicherungswert zu kassieren?!?

    ..ein bisschen Geld verpufft bei einem alten Haus oft wirkungslos (sprich; es ist fraglich ob zB das Anbringenlassen eines VWDS für geschätzt 20 000 Euro den Wert auf 150 000 Euro steigert!)

    @Fragesteller: Wir schauen uns auch gerade um: Die Erfahrung des Vaters deckt sich mit unseren Erfahrungen. In einem Fall hätte ein Hausverkäufer vor einem halben Jahr für sein Objekt 200 000 Euro haben können (Vorstellung damals 260 000 Euro), jetzt wird das Objekt für den Betrag angeboten und die Interessenten stehen immer noch nicht Schlange.....
    -
    Man muss sich als Verkäufer darüber im Klaren sein, dass das alte Haus in nicht wenigen Fällen den Wert des Grundstücks herabsetzt. Uns wurde in einigen Fällen Grundstückswert ./. Abrisskosten angeboten...

    gruss
     
  9. #29 derengelfrank, 24.07.2008
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    ich weiß gar nicht, wie groß man das noch schreiben soll:

    Ich würde mich durch die FALSCHEN Aussagen des Gutachters nicht im Preis drücken lassen. IST DAS JETZT ANGEKOMMEN?


    Suche Dir -wie bereits erwähnt- die Verbrauchsabrechnungen der letzten Jahre raus und lasse Dir einen Verbrauchsausweis erstellen (falls die Käufer einen verbrauchsnachweis fordern).
     
  10. #30 feuerwehr, 24.07.2008
    feuerwehr

    feuerwehr Gast

    http://www.dekra.de/103
    rechte Seite
    DEKRA Bericht
    Auswertung Immobilienwirtschaftlicher Daten zu Einfamilienhäusern

    Bericht (PDF)
    und zeig Ihnen die Seite 37
    (Lies alles und Du läst dein Geld von der BÖRSE.)
     
  11. #31 Ralf Dühlmeyer, 24.07.2008
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    Der Ausweis ist vom Gesetzgeber VORGESCHRIEBEN. Ende der Debatte.
    Und was der Frager mit Seite 37 des Dekraberichts anfangen soll, erschliesst sich mir nicht.
    Wenn ich mir alleine mal die Werte für das PLZ-Gebiet 3 ansehe, könnt ich gröhlen.
    Von 60€/m² träumen die Leute in H und umzu nicht mal mehr.
    Was soll also so eine Tabelle bewirken.
    Wenns SO einfahc wäre, bruchten wir ja keine Wertermittler-SV mehr.

    Dekra, bleib bei Deinen Autos.

    Sonst mach ich demnächst Scwake Konkurenz
     
  12. R.B.

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    Die Dekra hat einfach zu wenig Datenmaterial für eine aussagekräftige Statistik. Allein im PLZ6 ist von 30,- €/qm bis über 1.000,- €/qm alles möglich.

    Aber ein schönes buntes Bild..:biggthumpup:
     
  13. #33 Der Bauberater, 24.07.2008
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    Suche grüne, gelbe und rote Klebefolien für Autoscheiben, rund, Durchmesser ca. 8 cm.
    Ich hab da ne Idee :bounce:
    Vielleicht klappt es!! :biggthumpup:
    Gruß
    Peter
     
  14. #34 VolkerKugel (†), 24.07.2008
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    Hallo Peter ...

    ... mach´ doch da bitte noch ne Leerzeile rein.
    Dein Hopser haut dem armen grünen Männchen dauernd auf den Kopp :cry .
     
  15. R.B.

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    :bounce: :bounce: :bounce:
     
  16. #36 Alfred Witzgall, 24.07.2008
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    das ist doch alles so wurscht,

    wie wenn in China..........................Sack, Reis, usw.

    Du willst 115 basta.
    Wenn mit Energieausweis o. k. , dann halt 120.

    Sag das mal Deinen Interessenten, .........Du wirst staunen.
    Der Herr "Schlechtachter" will halt auch nur seine Daseinsberechtigung untermauern.

    Du mußt nicht begründen warum, auch keine Einzeldiskussionen über muß, soll und bräuchte führen. Dein Preis ist Deine Vorstellung und basta.

    Beziffere Deine Preisvorstellung, sei dabei höflich und bestimmt und warte ab.

    Wenn die die Hütte wollen, kriegst Du sie auch los.

    Diese Spielereien gibt es, seit Immobilien vertickert werden.

    Du brauchst nur eines..........................Nerven.
     
  17. HANF-I

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    Man hat sich jetzt auf einen zu vertretenden Kaufpreis geeinigt, morgen findet der Notartermin statt. Da ich den Leuten nicht traue, habe ich mir eine kleine Aktennotiz vom gestrigen Tag mit dem Gutachter geschrieben in dem ich ich die begutachtung festhalte.
    Die Käufer sind schon schwer umgängliche Menschen. Ich wollte mich mit dieser Aktennotiz absichern, falls sie später mit Mängeln daherkommen (man weiß ja nie). Und wenn sie kommen dann hab ich die aktennotiz wie das damals abgelaufen ist wo der ganze sachverhalt drinnen steht. Der gutachter hat den käufern auch unter vier augen einen wert für das haus genannt. Ich weiß zwar diesen nicht, aber es steht in der notziz zumindest drinnen, dass er ihnen einen wert genannt hat. Ich will mich nur irgendwie absichern, dass der gutachter da war und das objekt angeschaut hat, damit ich wenn sie mit mängeln kommen später sagen kann, dass ihr gutachter das hätte sehen müssen. Aussagen über das haus habe ich nie getroffen, da ich das haus niemals bewohnt habe. ich weiß eigentlich nicht mehr wie der käufer darüber. auch das expose wurde noch zu lebzeiten meines vaters mit dem makler erstellt (habe das haus vererbt bekommen). kann ich irgendwie schwierigkeiten wegen mängel bekommen oder wenn was im expose nicht stimmt? Nichts verschreien, aber ich will halt für alles gerüstet sein. wahrscheinlich wird zwar eh nichts kommen, aber für alle fälle. die aktennotiz hätte ich noch makler und testamentsvollstrecker überreicht für ihre akten
     
  18. Julius

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    Mußt halt vor allem darauf achten, daß im Kaufvertrag der (übliche) Passuns "gekauft wie besehen unter Ausschluß der Mängelgewährleistung" aufgenommen wird.
    Dann könnte man Dir nur noch wegen Arglist (Fehler gekannt und verschwiegen) ans Leder.
     
  19. #39 Alfred Witzgall, 25.07.2008
    Zuletzt bearbeitet: 25.07.2008
    Alfred Witzgall

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    geh selbst in die Offensive

    Im Klartext. Du hast Deine Kaufpreisvorstellung nicht durchsetzen können.


    Die Aktennotiz mag Dein Gewissen beruhigen, mehr nicht.

    Absichern wirst Du damit nichts. Bei einer späteren evtl. Klage wegen Mängel, haben die Käufer sogar einen prima Zeugen auf ihrer Seite, den tatsächlichen bzw. vermeintlichen Gutachter.

    Wenn Du spätere Probleme möglichst vermeiden willst, müssen die Gründe (wie z. B. Mängel) für den Preisnachlass (hast es zwar nicht geschrieben, nach Deiner Formulierung aber eher weniger denn mehr für Dich) beim Kaufpreis mit in den Kaufvertrag. Dies dem Notar mitteilen, Er wird dies formulieren, damit es auch für beide Seiten wasserdicht ist.(siehe Antwort Julius)

    Sollten die Kaufinteressenten nochmals nach verhandeln wollen, aufstehen, 5 Minuten Bedenkzeit geben (schon wegen dem Notar) rausgehen und nicht einen Satz mehr über bereits ausdiskutierte Gründe mehr, ansonsten......... tschüss...............!

    Wenn Du da zögerst, bist Du gleich nochmal ein paar Tausender los.

    So.................und jetzt halt ich die Daumen, dass es klappt.
     
  20. bernix

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    Ich würde mich da anschließen wenn ich wüsste, dass der Preis für beide Seiten fair ist...
    -
    Das Vorgehen des SV mag etwas unglücklich sein...nur wie bringt man sonst einem Verkäufer bei dass seine Vorstellungen möglicherweise völlig überzogen sind....
    Die Immobilienpreise sind unter Druck und manche Häuser sind zum angestrebten Preis heute unverkäuflich...(ich hab so einen Fall im Bekanntenkreis)
    gruss
     
Thema: Haus 1960 Vollwärmeschutz Pflicht Verkauf
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